Meldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie sich zu einer Prüfung melden möchten:
- Das Staatliche Prüfungsamt sendet den zu prüfenden Personen rechtzeitig per E-Mail ein Meldeformular zu.
- Das Meldeformular ist vollständig digital auszufüllen und mit der schriftlichen Ausarbeitung in dreifacher Ausfertigung fristgemäß bei der jeweiligen Hauptseminarleitung im Landesinstitut für Schule gedruckt abzugeben.
- Der Titel der eingereichten schriftlichen Ausarbeitung muss mit der im Meldeformular genannten Aufgabenstellung übereinstimmen.
- Am Ende der schriftlichen Ausarbeitung ist zu versichern, dass sie selbstständig angefertigt wurde und andere Hilfsmittel als die angegebenen nicht benutzt wurden. Bitte verwenden Sie hierzu den online verfügbaren Vordruck.
- Erfolgt die Meldung zur Prüfung/Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung auf dem Postweg, ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
- Mit der Meldung zur Prüfung kann eine/ein Vertrauensreferendar:in angegeben werden. Wird auf die Benennung einer Vertrauensreferendarin/ eines Vertrauensreferendars verzichtet, ist eine Nachbenennung nicht möglich. Bei Erkrankung oder Verhinderung der/des mit der Meldung angegebenen Vertrauensreferendar:in verwenden Sie bitte den online verfügbaren Vordruck, falls der/die Vertrauensreferendar:in für alle noch anstehenden Prüfungen vertreten werden soll.
Mit der Meldung zur Prüfung ist Folgendes zu beachten:
- Eine zu prüfende Person ist ab dem 1. Tag nach zwölf Monaten Ausbildung zur Prüfung zugelassen, wenn die Bescheinigung des Landesinstituts für Schule erworben und beim Staatlichen Prüfungsamt vorgelegt wurde.
- Das Staatliche Prüfungsamt fragt rechtzeitig die Prüfungsdaten jeder zu prüfenden Person ab.
- Dieses Abfrageformular ist vollständig digital auszufüllen und fristgemäß an das Staatliche Prüfungsamt zu senden. Benötigte Anhänge sind beizufügen.
- Die Schriftliche Ausarbeitung erfolgt eigenständig ausbildungsbegleitend und ist gemäß den StaPa-Maßstäben zur Anfertigung schriftlicher Ausarbeitungen abzugeben. Diese Maßstäbe sind unten online verfügbar.
- Ein Vordruck für das Deckblatt der schriftlichen Ausarbeitung ist unten online verfügbar.
- Am Ende der Schriftlichen Ausarbeitung ist zu versichern, dass sie selbstständig angefertigt wurde und andere Hilfsmittel als die angegebenen nicht benutzt wurden. Auch ein Vordruck der eidesstattlichen Erklärung ist auf unten online verfügbar. Das unterschriebene Exemplar ist in jede Ausfertigung der schriftlichen Ausarbeitung als letzte Seite einzubinden.
- Mit dem Abfrageformular kann eine/ein sich im Vorbereitungsdienst befindende/r Vertrauensreferendar*in benannt werden. Wird auf diese Benennung verzichtet, ist eine Nachbenennung nicht möglich. Kann diese Vertrauensperson noch nicht genannt werden, ist dies auf dem Abfrageformular zu vermerken. Die Nachbenennung ist dann entweder der/dem bildungswissenschaftlichen Prüfer*in mitzuteilen, die/der das Staatliche Prüfungsamt über die Benennung gemeinsam mit den Prüfungsterminen informiert, oder spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Staatlichen Prüfungsamt anzugeben. Für die Nachbenennung oder Änderung der/des angegebenen Vertrauensreferendar*in beim Staatlichen Prüfungsamt verwenden Sie bitte den online verfügbaren Vordruck, falls der/die Vertrauensreferendar*in für alle noch anstehenden Prüfungen vertreten werden soll.
Ansprechpartnerinnen
Zweite Staatsprüfung (Hauptseminare 32, 34)
und Seiteneinstiegsprüfungen Weiterbildung Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Martina Barbracke
Tel.: 0421 361 98709
martina.barbracke@bildung.bremen.de
Zweite Staatsprüfung (Hauptseminare 30, 31, 33)
und Seiteneinstiegsprüfungen Weiterbildung Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Frauke Wartenberg
Tel.: 0421 361 98708
frauke.wartenberg@bildung.bremen.de