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Neue Kita-Finanzierung: Mehr Unterstützung für Kinder mit Förderbedarf

Der Senator für Kinder und Bildung
Pressemitteilung, 27.10.2026

Der Senat hat am 27. Oktober eine neue Finanzierungssystematik für die Stadtgemeinde Bremen
beschlossen. Sie ordnet die Finanzierung der 27 referenzwertfinanzierten Kita-Träger mit einem
jährlichen Haushaltsvolumen von knapp 220 Millionen Euro neu. Ab dem 1. Januar 2028 erhalten
die Träger ihre Zuschüsse nach einer neuen Berechnungsgrundlage. Die Reform soll die
Förderung stärker am Bedarf der Kinder ausrichten, die Finanzierung transparenter machen und
den Trägern mehr Planungssicherheit geben.

Die Neuordnung setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2023 um. Sie wurde
gemeinsam mit den Kita-Trägern und ihren Dachverbänden erarbeitet.

Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, erklärt: „Künftig richtet sich die
Kitafinanzierung in Bremen stärker danach, was Kinder brauchen. Wo mehr Unterstützung nötig
ist, gibt es auch mehr Personal. Das stärkt unsere Kitas besonders in Stadtteilen mit großen
Herausforderungen. Gleichzeitig erhalten die Träger mehr Spielraum, um kleinere Gruppen und
eine gute Betreuung zu ermöglichen. Davon profitieren Kinder, Familien und die Kita-Teams.“

Was sich ändert
Bislang erhalten rund 800 Kinder mit Förderbedarf zusätzliche Fachkraftstunden. Künftig sollen
alle rund 3.500 Kinder davon profitieren – unabhängig davon, welche Kita sie besuchen. Nach der
neuen Systematik wird jedes Kind mit der doppelten päd. Personalressource ausgestattet, sodass
die Träger flexibel darin sind, in Gruppen, die mit Förderkindern besetzt sind die Gruppengröße
zu reduzieren oder mehr Personal einzusetzen.

Auch die soziale Lage des Wohnumfelds wird stärker berücksichtigt. Bisher erhielten Kitas
zusätzliche Personalressourcen nur, wenn ihr Sozialindex über 50 lag. Diese feste Grenze entfällt.
Künftig zählt der Bedarf des einzelnen Kindes. So können auch Kitas unterhalb dieses
Schwellenwerts zusätzliche Personalstunden erhalten.

Zudem sind verschiedene Förderbedarfe künftig miteinander kombinierbar. Hat ein Kind
beispielsweise sonderpädagogischen Förderbedarf und lebt in einer sozial benachteiligten
Wohnlage, können die Kita-Träger beide Bedarfe bei der Personalausstattung berücksichtigen.
Bisher waren zusätzliche Ressourcen vor allem an den Einrichtungstyp gebunden, etwa an Regel-,
Index- oder Schwerpunktkitas.

Zusätzlich 1.070 Euro jährlich pro Kind mit Sprachförderbedarf
Auch die Sprachförderung wird stärker in die reguläre Kita-Finanzierung integriert. Für jedes
Kind, das verpflichtend an einer Sprachfördermaßnahme teilnehmen muss, werden künftig im
Sinne der Qualitätsoffensive die zusätzlichen 1.070 Euro pro Jahr pro Kind bereits im Rahmen der
Regelfinanzierung bereitgestellt – etwa für zusätzliches Personal und Fördermaterial.

Eine separate Beantragung dieser kommunalen Mittel entfällt. Das vereinfacht die Verfahren für
die Träger und ermöglicht es, den Sprachförderbedarf der Kinder gezielter zu berücksichtigen.
Drittmittelfinanzierte Sprachförderprogramme bleiben davon unberührt und werden weiterhin
als Projekte gefördert.

Sachkostenförderung wird angehoben
Die Sachkostenförderung wird auf das Niveau Hamburgs angehoben. Sie umfasst unter anderem
Mietnebenkosten, Hauswirtschaft, Verpflegung, Fachberatung und Geschäftsführung. Die
einzelnen Kostenbestandteile werden klar definiert, damit die Förderung jährlich an die
Preisentwicklung angepasst werden kann.

Die Mieten werden weiterhin unabhängig von der Zahl der belegten Plätze finanziert. So tragen
die Kita-Träger kein kurzfristiges finanzielles Risiko, wenn zeitweise nicht alle Plätze belegt sind.
Zugleich soll verhindert werden, dass in den vergangenen Jahren mit hohem Aufwand
geschaffene Kita-Flächen vorschnell aufgegeben werden.

Angesichts schwankender Kinderzahlen und des weiterhin bestehenden Betreuungsbedarfs
braucht Bremen ausreichend Spielraum, um auf eine steigende Nachfrage reagieren zu können.
Dauerhafte Leerstände sollen jedoch nicht finanziert werden. Deshalb stimmen die Träger ihre
Platzangebote jährlich mit dem Senator für Kinder und Bildung ab.

Mehr Transparenz und Planungssicherheit
Die bisherige Referenzwertfinanzierung war über die Jahre komplex und unübersichtlich
geworden. Preis- und Tarifsteigerungen wurden nicht durchgehend systematisch berücksichtigt.

Die neue Finanzierungssystematik soll diese Lücken schließen und den Aufwand für Träger und
Verwaltung verringern. Sie gliedert die Finanzierung in fünf Kostenblöcke: Miete, Instandhaltung
und Investitionen, pädagogisches Personal, Sachkosten sowie Sprachförderung. Personal- und
Sachkosten werden künftig regelmäßig an die Tarif- und Preisentwicklung angepasst und sind
untereinander deckungsfähig, sodass die Träger in ihren Strukturen vor Ort ausreichende
Flexibilität erhalten, um einen inhaltlich möglichst wirksamen und effizienten Kita-Betrieb zu
organisieren.

Auch das Berechnungsverfahren wird vereinfacht: Ein übersichtliches Kostenblatt soll die
Förderung anhand der betreuten Kinder, ihrer wöchentlichen Betreuungszeiten, der jeweiligen
Förderbedarfe und der Kitaflächen ermitteln. Dadurch werden weniger Einzelanträge und
individuelle Berechnungen benötigt.

So wird die Finanzierung berechnet
Grundlage der Finanzierung sind die Personalwochenstunden pro Kind. Sie richten sich nach der
Betreuungsdauer und der Angebotsform. Diese bleiben bei der Neuaufstellung im Wesentlichen
unverändert, denn sie entsprechen dem Volumen aus Hamburg und Berlin. Für Krippenkinder
werden beispielsweise etwa zweieinhalbmal so viele Personalstunden angesetzt als für Kinder
im Elementarbereich. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschläge für soziale Benachteiligung und
sonderpädagogischen Förderbedarf.

Als Berechnungsgrundlage sind im Elementarbereich und Hort 80 Prozent Erzieherinnen und
Erzieher sowie 20 Prozent sozialpädagogische Assistenzen beziehungsweise Kinderpflegerinnen
und Kinderpfleger vorgesehen. Im Krippenbereich und in altersübergreifenden Gruppen liegt das
Verhältnis bei 65 zu 35, weil hier die Pflege- und Beziehungsarbeit einen deutlich höheren
Stellenwert einnimmt.

Die höhere Vergütung nach TVöD SuE 8b für Erzieherinnen und Erzieher in bisherigen
Sozialindex-Kitas sowie in Gruppen mit mehr als 15 Prozent Kindern mit Förderbedarf bleibt
erhalten.

Finanzierung aus dem bestehenden Haushalt
Der prognostizierte Finanzierungsbedarf für die betroffenen Träger liegt bei 218,6 Millionen Euro.
Die Reform wird aus dem bestehenden Budget des Senators für Kinder und Bildung finanziert
und soll den Gesamthaushalt nicht zusätzlich belasten.

Mit der neuen Systematik werden vorhandene Mittel gezielter eingesetzt und bisherige
Fehlverteilungen korrigiert. Zudem berücksichtigt das Modell finanzielle Spielräume, die sich
durch sinkende Kinderzahlen ergeben.

Für Träger, die durch die Umstellung zunächst weniger Mittel erhalten könnten, werden
Übergangslösungen für die Jahre 2028 bis 2033 erarbeitet und dem Senat zur Entscheidung
vorgelegt.

Zuverlässigere Betreuung durch einen Bonusmechanismus
Bis Ende 2027 soll im Sinne der Qualitätsoffensive ein Konzept für einen Bonusmechanismus für
Verlässlichkeit erarbeitet werden. Kitas mit besonders verlässlicher Betreuung sollen finanziell
belohnt werden. Sie können den Bonus flexibel für zusätzliches Personal oder Sachausgaben
einsetzen. Dafür sind zunächst jährlich 100.000 Euro vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob
Kitas mit besonders vielen Betreuungsausfällen gezielte Unterstützung erhalten können, um die
Verlässlichkeit ihrer Betreuung zu verbessern.

Wie geht es weiter?
Das neue Finanzierungsmodell soll am 1. Januar 2028 starten. Im Jahr 2027 wird die Umsetzung
der neuen Systematik weiter aufgesetzt. Anschließend kann sie als Grundlage für die
Weiterentwicklung der Finanzierung von Elternvereinen und KiTa Bremen dienen.

Die Kita-Planung wird bis 2034 an die sich bis dahin verändernden Kinderzahlen angepasst. Ziel
ist es, Betreuungsplätze bedarfsgerecht zu planen und zugleich ausreichend Spielraum für eine
steigende Nachfrage zu erhalten.

Auch die Feststellungsverfahren für Förderbedarfe sollen schneller und einfacher werden. Die
zuständigen Ressorts, dazu gehören auch die Senatorin für Arbeit, Soziales und Jugend und
Integration und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, entwickeln
gemeinsam kürzere Bewilligungsverfahren, damit Fördermaßnahmen schneller beginnen.

Nach dem Senatsbeschluss werden die freien Träger im Rahmen einer Sondersitzung angehört.
Anschließend beraten die Deputation für Kinder und Bildung am 17. November, der
Jugendhilfeausschuss am 26. November und voraussichtlich abschließend der Haushalts- und
Finanzausschuss am 4. Dezember 2026.

Materialien und weiterführende Links

Infografiken aus dem Datenblatt zur neuen Kita-Finanzierungssystematik

- Datenblatt Neue Kita-Finanzierungssystematik (pdf, 11.9 MB)
- Offensive für mehr Bildungsqualität Version 3.1 (pdf, 1.9 MB)

Grauer Hintergrund und Hand mit roten Streifen · Cottonbro