| Daten & Fakten | |
|---|---|
| Start | 2018 |
| nächster Beginn | 01. August 2024 |
| Bewerbungsfrist | ab dem 15.03.2024 bei der ibs |
| Platzangebot | 3 Klassen mit insgesamt 75 Plätze |
| Proporz/ Platzvergabe | 2024: KiTa Bremen 27 Plätze, LAG 22 Plätze, BEK 15 Plätze, Elternvereine 11 Plätze |
| angeboten durch | ibs (privater Bildungsträger) |
| Art | praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte:n Erzieher:in |
| Turnus | jährliches Modellprojekt |
| Dauer | 36 Monate |
| Abschluss | staatliche Anerkennung als Erzieher:in |
| Zielgruppe | Personen mit allgemeiner Hochschulreife u. lebenserfahrene Menschen |
| Voraussetzungen | analog zur Weiterbildung zur Erzieher:in an der öffentlichen Fachschule; siehe Abschnitt Anforderungen an die Teilnehmenden |
| Ansprechperson | Stefan Siefert (ibs Niederlassungsleitung Bildung und Erziehung Bremen/Niedersachsen) s.siefert@ibs-bremen.de, Telefon 0421 491567-11, Nadine Barnick (Verwaltung), Telefon: 0421 491567-16, Franziska Henker (Verwaltung), Telefon: 0421 491567-16, erzieher@ibs-bremen.de, Pia-Hotline: Telefon 0421 491567-13, pia@kinder.bremen.de, Arne Busch (Senatorin für Kinder und Bildung)arne.Busch@kinder.bremen.de, Telefon: 0421 361 56602 |
| Finanzierung | Kommunale Haushaltsmittel |
Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist erstmalig im Schuljahr 2018/19 im Institut für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) mit 50 Plätzen erfolgreich als Modellversuch gestartet. In diesem Ausbildungsformat wechseln sich Theorieunterricht und praktischer Einsatz vom ersten Tag der Weiterbildung ab.
Die Kita wird somit von Anfang an zum Ausbildungsort. In der Regel verbringen die Schüler:innen zwei Tage in der Woche in der Fachschule und drei Tage in der Praxis. Sie schließen mit einer Praxiseinrichtung einen Ausbildungsvertrag und erhalten entsprechend eine Ausbildungsvergütung gemäß TVAöD-Pflege. Statt zwei Jahren Schule und einem anschließenden Anerkennungsjahr werden bei PiA die theoretischen und praktischen Anteile zu einer 3-jährigen Ausbildung verschmolzen.
Die rechtliche Grundlage bildet die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Modellprojekt Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik des Instituts für Berufs- und Sozialpädagogik gGmbH (ibs).
Mit dem Abschluss der staatlichen Anerkennung als Erzieher:in kann in sämtlichen Einsatzgebieten gearbeitet werden.
Aufnehmende Einrichtungen müssen gemäß § 5 (7) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Modellprojekt Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik des Instituts für Berufs- und Sozialpädagogik gGmbH (ibs) als „Praxisstellen“ von der Senatorin für Kinder und Bildung anerkannt (siehe Abschnitt Verfahrensschritte Punkt 2.
Einrichtungen müssen zudem folgende Anforderungen gemäß § 5 (7) 1.-5. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfüllen:
Die monatliche Ausbildungsvergütung erfolgt gemäß TVöD Pflege und beläuft sich auf
Anträge auf Zuwendungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme über zuwendungen@kinder.bremen.de in Referat 13, Abschnitt 132 der Senatorin für Kinder und Bildung gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie hier (pdf, 171.3 KB).