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Seiteneinstiege

Sie nehmen am Seiteneinstieg teil und möchten sich zur Prüfung melden?

Wie Sie dabei vorgehen sollen und welche Meldeformulare wichtig sind, erfahren Sie hier:

Die Meldung zur Prüfung im Seiteneinstieg B ist bis spätestens acht Wochen vor Ende der berufsbegleitenden Ausbildung von der zu prüfenden Person schriftlich und vollständig an das Staatliche Prüfungsamt zu richten.

Weitere prüfungsbezogene Informationen finden Sie in der online verfügbaren Handreichung für zu prüfende Personen im Seiteneinstieg.

Weitere Informationen zum Seiteneinstieg erhalten Sie hier.