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Willkommen

Wir heißen Sie auf unserer Seite der Schwerbehindertenvertretung Schulen herzlich willkommen!

Wir sind umgezogen:
An der Weide 50a
28195 Bremen
4. Stock

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die

  • Vertrauliche und unverbindliche Beratung rund um das Thema Schwerbehinderung
  • Beratung in Fragen der Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw. der Neufeststellung bei Verschlechterung der Gesundheit
  • Beratung zum Thema Gleichstellung
  • Rechte und Regelungen für schwerbehinderte Beschäftigte in Schulen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung
  • Begleitung bei Gesprächen mit Vorgesetzten in der Schule oder in der Bildungsbehörde
  • Beratung und Begleitung beim BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) oder bei Präventionsgesprächen

Ihre und eure Vertrauensfrau
Ulrike Kräuter, T.: 361 - 22852
Heike Freese, Stellvertreterin, T.: 361 - 6042
Kirstin Feht, Verwaltungsangestellte der SBV-S, T.: 361 - 30856
Miranda Mischke, Verwaltungsangestellte der SBV-S, T.: 361 - 30856

Die Schwerbehindertenvertretung Schulen

ist die Interessenvertretung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter in Schulen und ReBuZ in Bremen.
Dazu gehören Lehrkräfte, Referendar:innen, Pädagogische Mitarbeiter:innen und Verwaltungsangestellte.

Ansprechparter*in sind

Email: schwerbehindertenvertretung-schule@schulverwaltung.bremen.de
Ulrike Kräuter - Vertrauensfrau - Ulrike.Kraeuter@schulverwaltung.bremen.de
Heike Freese - Stellvertreterin - Heike.Freese@schulverwaltung.bremen.de

Telefonische Erreichbarkeit

Fragen oder ein Beratungsanliegen?

[] Verwaltung - Miranda Mischke - 361-30856
[] Verwaltung - Kirstin Feht - dienstagvormittags - 361-30856
[] Ulrike Kräuter - 361-22852
[] Heike Freese - 361-6042

Es kann vorkommen, dass wir persönlich nicht erreichbar sind, weil wir uns gerade in einem Beratungsgespräch oder zu Außenterminen befinden. Wir rufen immer so bald wie möglich zurück!

Herzlich Willkommen

Das ist die Internet-Seite von der
Schwerbehindertenvertretung Schulen Bremen

  • Wenn Sie schwerbehindert sind und in einer Schule arbeiten, beraten wir Sie.
  • Wenn Sie Fragen haben rufen Sie an.
  • Dann können wir uns in unserem Büro treffen.
  • Wir haben Schweigepflicht. Das heißt, wir dürfen nichts von unserem Gespräch weitererzählen.

Auf unserer Internet-Seite gibt es Infos über

  • uns.
  • Schwerbehinderung und Gleichstellung.
  • Angebote für Beschäftigte mit Schwerbehinderung,
    damit sie gut arbeiten können.
  • Über Pension und Rente.

Auf unserer Internet-Seite gibt es auch
Adressen von anderen Internet-Seiten.
Auf den anderen Internet-Seiten gibt es noch mehr Infos für Schwerbehinderte.

Wir hoffen, dass unsere Internet-Seite Ihnen hilft.
Sie können es uns sagen

  • wenn Sie die Internet-Seite gut finden.
  • wenn Sie eine Idee für die Internet-Seite haben.
  • wenn Sie die Internet-Seite schlecht finden.

Schwerbehinderungen werden durch das Versorgungsamt der Gemeinde anerkannt, in der sich der erste Wohnsitz befindet.
Die Schwerbehinderung wird mit einem Zahlenwert von 10 bis 100 ausgedrückt, dem Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 besteht eine Schwerbehinderung, erst dann greifen die besonderen Regelungen und Nachteilsausgleiche wie z.B. der besondere Kündigungsschutz oder frühere Altersgrenzen für den Ruhestand. Der besondere Kündigungsschutz besteht auch bei einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Steuerfreibeträge gibt es gestaffelt ab einem GdB 20. Der GdB bemisst dabei, wie weit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Erkrankung beeinträchtigt ist. Im Vordergrund stehen also nicht die Art der Erkrankung oder die Einschränkungen bei der Ausübung des Berufs. Der Anerkennung liegen Gutachten der eigenen behandelnden Ärzte zugrunde.

Wurde ein GdB von 30 oder 40 zuerkannt, besteht keine anerkannte Schwerbehinderung und damit auch kein Anspruch auf die gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche. Für diesen Personenkreis besteht aber die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung mit den Schwerbehinderten zu beantragen. Die Gleichstellung ermöglicht den Zugriff auf einen Teil der Nachteisausgleiche wie den besonderen Kündigungsschutz, Schutz vor Versetzung oder auch die behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung. Ausgenommen sind hier aber das Recht auf früheren Ruhestand oder für Lehrkräfte die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Regelungen für Schwerbehinderte ist immer, dass der Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Renten- bzw. Pensionsantritts weiter besteht. Für Gleichgestellte gibt es keine Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand.

Beschäftigte ohne Schwerbehinderung: Die Altersgrenzen für das abschlagsfreie Ausscheiden aus dem Berufsleben steigen in den kommenden Jahren in Abhängigkeit vom Geburtsjahr schrittweise bis auf 67 an. Betroffen davon sind Beschäftigte ab dem Geburtsjahrgang 1947. Abgeschlossen sein wird der Prozess für Beschäftigte ab dem Geburtsjahr 1964. Dies gilt gleichermaßen für Angestellte und auch für Beamtinnen und Beamte im Land Bremen.

Schwerbehinderte Beschäftigte: Auch die Altersgrenze für schwerbehinderte Beschäftigte wird entsprechend angehoben und steigt in den nächsten Jahren schrittweise auf 65 Jahre. Dies betrifft alle Schwerbehinderten, die ab dem 1.1.1952 geboren sind. Für die Jahrgänge davor gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.

In diesem Bereich gibt es aber auch unterschiedliche Regelungen für Beamte und Angestellte.

Angestellte / Rente: Schwerbehinderte Angestellte können auf eigenen Antrag bis zu drei Jahre vor Erreichen des abschlagsfreien Rentenalters ausscheiden. Für jeden Monat vor Erreichen dieser Grenze gibt es einen dauerhaften Abschlag bei der Rente von 0,3%. Dies bedeutet, dass maximal Abschläge von 10,8% anfallen können. Eine Tabelle zur Berechnung des eigenen Renteneinstiegsalters steht als Download unter „Downloads & Links“ zur Verfügung.

Beamte / Pension: Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können weiterhin ab 60 auf eigenen Antrag in Pension gehen. Für jeden Monat vor Erreichen der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze gibt es einen dauerhaften Abschlag bei der Pension von 0,3%. Da aber die Altersgrenze für den abschlagsfreien Pensionsbeginn für Schwerbehinderte ab dem Geburtsjahrgang 1952 in dem kommenden Jahren schrittweise auf 65 Jahre steigt, können am Ende dieses Prozesses bis zu 18% dauerhafte Abschläge bei der Pension zusammen kommen. Eine Tabelle zur Berechnung des eigenen Pensionseinstiegsalters steht als Download unter „Downloads & Links“ zur Verfügung.

Ergebnisprotokoll der Versammlung am 10.11.2025 im LIS
Beginn: 10Uhr, Ende: 12Uhr,
Teilnehmer:innen: s.Liste,
Leitung: Ulrike Kräuter (U.K.); Protokoll: Heike Freese (H.F.)

1. Begrüßung:
U.K. begrüßt die Gäste Hr.Rademacher, Fr.Ried (beide LIS zu TOP 2), Fr.Nordmann (SKB zu TOP 3), Fr.Thuernagel (PR) und alle KuK; Kollegin Ros. wird nach Abfrage aus gesundheitlichen Gründen zugeschaltet.

2. Barrierefreiheit im LIS:
Hr Rademacher erläutert, dass Barrierearmut dem LIS durch den Anstoß durch die SBV-S nun ein Anliegen sei, Geld immer knapp ist und etwas umzusetzen „nicht mal eben so geht“. Jedes Jahr wolle man aber versuchen, etwas von der Liste anzugehen.
Fr Ried berichtet über die durch Umbau verbesserte WC-Situation, besser sichtbar gemachte Treppenstufen und die neue Rampe zum Eingang A. Auf dem Zettel stehen jetzt Änderungen am Lageplan, sowie die Optimierung der Anzeigemonitore. Eine Evak-Übung ohne Vorwarnung wird es Ende November geben. Große Hürde ist und bleibt das Thema automatische Türen (wegen Brandschutz und Bestandschutz des Gebäudes).

Beide werden hier verabschiedet.

3. Bericht der Arbeitgeberin:
Fr Nordmann stellt sich als Inklusionsbeauftragte in TZ der SKB vor. Sie entschuldigt Fr D’ham (Referatsleitung Personal Schulen).
Die Handlungshilfe zur Inklusionsvereinbarung liegt vor, sie legt sie uns ans Herz.
Zahlen aus dem Kompakt-Bericht für 2024, Namen von Ansprechpersonen für Anträge, das BEM-Team, die Zuständigkeit für alle Präv-Verfahren (Hr Romstadt) und die Wiederbelebung der Sucht-Krankenhilfe durch Fr Faust erwähnt sie.

Da es keine Fragen an sie gibt, verlässt sie ebenfalls die Versammlung.

4. Austausch zur Barrierefreiheit im Schulalltag:
H.F. führt in die Murmelrunde zum Thema Barrierefreiheit ein.
Gut 10‘ tauschen sich die KuK in Kleinstgruppen intensiv dazu aus und verschriftlichen ihre Gedanken (Stichwortsammlung für SBV-S). Dieser Austausch dient zusammen mit der Anfrage von U.K. an SKB zu einer Übersicht/Kataster der Barrierefreiheit und Brandschutz bei bestehenden und zukünftigen Schulgebäuden als erster Aufschlag. Hier soll es eine Übersicht geben, welche hilfreich ist Standorte für Kolleg:innen mit bestimmten Beeinträchtigungen zu finden.

5. Tätigkeitsbericht der SBV-S:
U.K. berichtet vom Büroumzug, der AGSV-Tagung , dem Newsletter, dem JF mit SV. Sie berichtet exemplarisch vom oftmals unguten Umgang zwischen SKB und SBV-S und bringt das positive Bsp der Firma Untis (Piloten zur AZE). U.K. gibt einen Überblick über die vielen, unterschiedlichen Aufgaben der SBV-S.

Spontane Rückfragen und Anmerkungen zu ihren Punkten führen nahtlos über zu

6. Austausch, Wünsche, Verschiedenes:
Hauptpunkte dabei sind:
Haltungsfrage bei Vorgesetzten (und KuK) im sensiblen Umgang mit SB/GG sowie Akzeptanz und Respekt
AZE
Sollten wir uns nicht mehr zeigen (Aktion? Presse?)

Ende des offiziellen Teils um 12Uhr

Für das Protokoll: Heike Freese

2021/22
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise findet im Herbst immer unsere Versammlung der schwerbehinderten Kolleg*innen statt. Die „Corona“-Pandemie hat uns leider einen Strich durch die Rechnung gemacht!
Zumindest auf diesem Weg über unsere Homepage hoffen wir, einige von Euch und Ihnen zu erreichen. Weiterhin ist es uns leider nicht möglich, Sie/Euch persönlich über die Dienst-Emails zu erreichen, weil die Bildungsbehörde uns die entsprechende Liste nicht zur Verfügung stellt. Wir bemühen uns weiter intensiv um eine Lösung!
Gebt und geben Sie bitte die Infos dieser Homepage an alle Interessierten und vor allem schwerbehinderten Kolleg*innen weiter.
Üblicherweise stellen wir auf der jährlich stattfindenden Versammlung der SB unseren Tätigkeitsbericht vor. Die Vertreterin des Arbeitgebers ist zu Beginn der Versammlung immer anwesend und stellt ihrerseits ihren Bericht vor. Es steht jeweils ein Thema im Mittelpunkt und es ist manches Jahr ein/e Referent*in geladen. Vor allem ist aber der notwendige Raum für unseren Austausch, Eure/ Ihre Fragen und Anmerkungen. Dieses Jahr fällt das alles leider weg.
Einiges fehlt noch, aber vieles hat sich getan…
…über das Neue und Geschehene wollen wir Euch und Sie hiermit informieren.
Vieles hat sich während der Pandemiezeit auch für die Schwerbehindertenvertretung-Schulen geändert. Zu Beginn haben wir zeitweise im Homeoffice gearbeitet und abwechselnd Büroarbeit geleistet, sodass im Krankheitsfall die andere Person noch die Stellung halten kann.
Beratungen fanden immer öfter und finden nur noch telefonisch statt. Der persönliche Kontakt fehlt vielen von uns und auch wir hoffen, bald wieder persönliche Beratungsgespräche in unserem Büro am Willy-Brandt-Platz 7 anbieten zu können.
Etliche Termine mit der Arbeitgeberseite mussten ausfallen oder vertagt werden, aber auch hier findet Vieles inzwischen digital statt.
Langsam erreichte uns in Schule und Behörde das Zoom-Meeting und größere Treffen finden online statt, wie z.B. zu Themen wie Gefährdungsanzeigen, BEM-Gespräche, Risikogruppen, Hygieneregelungen etc.
Weiterhin besteht unser tägliches Geschäft in der Beratung von Kolleg*innen zur Antragstellung des Schwerbehindertenausweises, der Gleichstellung, zu Nachteilsausgleichen, zur amtsärztlichen Untersuchung und Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Schule.
In der jetzigen Pandemiesituation haben sich viele (schwer-) behinderte Kolleg*innen an uns gewandt, weil sie Handlungs-Unterstützung wünschten bezüglich der Risikogruppenzugehörigkeit und ihren Einsatz in Präsenz- und Distanzunterricht, zum Hygienekonzept, zur Quarantäne etc.
Zudem mussten leider coronabedingt notwendige Gespräche wie das BEM oder Präventionsgespräche verschoben werden. Hier sind wir, zusammen mit dem PR-Schulen, im Gespräch mit dem Arbeitgeber, damit schnellstmöglich Folgetermine stattfinden.
Frau Ines Nordmann ist die neue Vertreterin des Arbeitgebers und somit die direkte Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung-Schulen. Auf der nächsten Versammlung der SB wird sie sich vorstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wünschen Euch und Ihnen –trotz dieser wirren Zeiten- ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Ferien und dass Ihr und Sie gesund bleiben!
Alles Gute für das Neue Jahr!
Ihre und Eure Schwerbehindertenvertretung-Schulen

Versammlung der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten findet einmal im Jahr statt und Sie sollten über Ihre Einsatzschule, das LIS oder ReBUZ die Einladung dazu erhalten.

Unsere letzte Versammlung der Schwerbehinderten fand am Di, 17.09.2019 im LIS Forum statt. Topps waren: Berichte von der Vertreterin des Arbeitgebers, unser Tätigkeitsbericht, neue Regelung "Krankenversicherung und Beihilfe", SBV-Emailverteiler und Verschiedenes/ Aussprache. Die Einladung ist wieder über Email zur Aushängung am Schwarzen Brett versandt worden.

Am 11.09.2018 fand die letzte Versammlung der Schwerbehinderten im LIS-Forum statt. Die obligatorischen Berichte von Arbeitgeberseite und Schwerbehindertenvertretung erfolgten. Neben Mitteilungen zu unserem Umzug, Erreichbarkeit, homepage, Infos zur Wahl der SBV-S waren die Schwerpunktthemen "Krank im Urlaub" und "Zusatzurlaub für nichtunterrichtendes Personal". Es zeigte sich wieder, dass der anschließende Raum für Verschiedenes und zur Aussprache enorm wichtig war.

Am 12.09.2016 fand in der Arbeitnehmerkammer unsere alljährlich stattfindende Versammlung der Schwerbehinderten statt. Neben den Berichten der Schwerbehindertenvertretung und der Vertreterin der Arbeitgeberin war dieses Mal der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Joachim Steinbrück geladen. Schwerpunkt seines Vortrages war es die Schnittmengen zwischen seiner Arbeit und dem Bereich Schule aufzuzeigen.

Falls Sie die Einladung zur Versammlung über Ihre Schule nicht erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte bei uns.

Wir sind umgezogen:
An der Weide 50a
28195 Bremen
Eingang wie zu Edeka oder Mc Fit.
4. Stock Am Ende des langen Gangs mit Glasdach linke Tür.

Wir schaffen es leider nicht, diese Seite regelmäßig zu aktualisieren, weil die SBV-S unterbesetzt ist. Wir bitten um Verständnis.

Unsere neuen Emailadressen lauten:

schwerbehindertenvertretung-schule@schulverwaltung.bremen.de

Ulrike.Kraeuter@schulverwaltung.bremen.de

Heike.Freese@schulverwaltung.bremen.de

Kirstin.Feht@schulverwaltung.bremen.de

Miranda.Mischke@schulverwaltung.bremen.de

Ansprechpartner*in:

Email: schwerbehindertenvertretung-schule@schulverwaltung.bremen.de

[] Verwaltung - Kirstin Feht - 361-30856 - dienstagvormittags - Kirstin.Feht@schulverwaltung.bremen.de
[] Vertrauensfrau - Ulrike Kräuter - 361-22852 - Ulrike.Kraeuter@schulverwaltung.bremen.de
[] Stellvertreterin - Heike Freese - 361-6042 - Heike.Freese@schulverwaltung.bremen.de

Adresse

An der Weide 50a
28195 Bremen

Anfahrt, Gebäude und Behindertenparkplatz

Das Gebäude ist leider nicht vollständig barrierefrei! Wir können gerne im Vorfeld Ihres Besuchs absprechen, dass wir Sie unten abholen.

Es verfügt jedoch über drei Fahrstühle, ein barrierefreies WC.
Leider gibt es keinen taktilen Lageplan, ausreichende Beschilderung oder automatisch zu öffnende Türen!

Mit dem Auto oder Rad: im Parkdeck von Edeka kann man eine Stunde kostenlos parken, wenn man den Parkschein bei Edeka einlöst. Direkt am Eingang zu den Fahrstühlen ist ein Rollstuhlparkplatz. Die Glastür zum Vorflur der Fahrstühle ist nur händisch zu öffnen. Gegenüber beim DGB-Haus gibt es Parkplätze im eingeschränkten Halteverbot. Für Räder stehen Fahrradständer zur Verfügung.

[MAP KLEIN 252711]