Ein generelles, vorher angekündigtes Hitzefrei gibt es an Schulen in Bremen nicht. Bei großer Hitze kann der Unterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I jedoch vorzeitig beendet werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen, Außenbereiche und individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Schülerinnen und Schülern kann an den Schulen im Land Bremen keine pauschale Hitzebeschränkung umgesetzt werden.
Die Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts trifft die jeweilige Schulleitung. Dabei werden die besonderen Gegebenheiten der Schule berücksichtigt, zum Beispiel die verlässliche Grundschule, der Ganztagsbetrieb, die Berufstätigkeit der Eltern oder die Fahrpläne von Schulbussen. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts im Schulgebäude verbleiben, wird in jedem Fall sichergestellt.
Die Temperatur wird in einem Raum gemessen, der nicht der unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und möglichst die Durchschnittstemperatur im Gebäude aufweist.
Für die Vorklassen und die Jahrgangsstufen 1 bis 4 kann der Unterricht zum Ende derjenigen Unterrichtsstunde beendet werden, in deren Verlauf im Schulgebäude eine Temperatur von mindestens 25 °C festgestellt wurde. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 kann der Unterricht zum Ende der darauffolgenden Unterrichtsstunde beendet werden.
Grundlage für die Vorgehensweise ist die Handlungshilfe im Schulblatt, Leitziffer 548.01 „Vorzeitige Beendigung des Unterrichts bei großer Hitze“ vom 11. Mai 1981 (pdf, 12.9 KB).
Ein eventueller Unterrichtsausfall gilt nicht für den Schwimmunterricht, wenn dieser an die zuletzt erteilten Unterrichtsstunden anschließt oder vorverlegt werden kann.
Veröffentlicht am 18.06.26, 13:21 Uhr.