Wenn Ihr Kind einer gebundenen Ganztagsgrundschule zugewiesen wurde, ist die Teilnahme am Ganztagsangebot grundsätzlich verpflichtend. Ein Wechsel in eine reine Halbtagsschule ist nur möglich, wenn dort ein Schulplatz frei ist und die schulrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie für Ihr Kind eine andere Betreuungsform wünschen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die zuständige Schule oder das Schulreferat. Dort wird geprüft, welche Möglichkeiten bestehen.
Wichtig: Zum Schuljahresbeginn stehen häufig nur noch wenige freie Plätze in anderen Betreuungsangeboten zur Verfügung. Viele Ganztagsplätze an Schulen und in Horten sind bereits vergeben. Die offenen Hortplätze, die nach den Erstplatzierungen noch verfügbar waren, wurden vorrangig an Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klassen vergeben. Zudem sind die Ganztagsgruppen an den Schulen bereits geplant und die dafür benötigten Stunden sowie das Personal zugewiesen.
Falls Sie Ihr Kind doch für den Ganztag anmelden möchten: Eine nachträgliche Anmeldung ist grundsätzlich möglich. Ob ein Platz angeboten werden kann, hängt jedoch von den verfügbaren Kapazitäten der jeweiligen Schule oder des Horts ab.