Mit der Einschulung startet ein bedeutender Lebensabschnitt für Ihr Kind. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, den Schulstart reibungslos zu gestalten.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden.
Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte "Karenzzeitkinder". Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen.
Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder erhalten ab Mitte Oktober 2025 eine schriftliche Einschulungsbenachrichtigung mit den Anmeldezeiten der zuständigen Anmeldeschulen sowie weitere Informationen.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Januar des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern innerhalb der Anmeldefrist ebenfalls zum 1. August des nächsten Jahres eingeschult werden, wenn die zuständige Grundschule festgestellt hat, dass das Kind bereits schulreif ist.
Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung!
Der festgelegte Anmeldezeitraum ist in der Zeit vom 3.11. – 14.11.2025. Informieren Sie sich bei Ihrer regional zuständigen Grundschule über die individuell festgelegten Zeiten. Wietere Infos finden Sie unter "Anmeldung für die Grundschule].
Jede Straße in Bremen ist einer Grundschule zugeordnet, damit alle Kinder möglichst kurze Schulwege haben. Tragen Sie Ihre Straße in das Suchfeld ein, um zu erfahren, welche Grundschule zu Ihrer Adresse gehört.
Die Angaben gelten vorbehaltlich eventueller Änderungen in der Zuordnung der Schulen.
Bei Fragen zur Einschulungsfeier oder zum Schulalltag wenden Sie sich direkt an Ihre Grundschule. Die Kontaktdaten finden Sie in dem Brief und in unserem Schulwegweiser