Ganztagsschulen bestehen im Bundesland Bremen seit 2001. Der flächendeckende Ausbau zu Ganztagsschulen wurde in den beiden letzten Jahrzehnten kontinuierlich vorangetrieben, sodass sich seitdem immer mehr Schulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Mit ihren hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag bieten sie die Möglichkeit, den steigenden Ansprüchen an individueller Förderung, Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden.
Ganztagsschulen verwirklichen die Bildungs- und Erziehungsziele des Bremischen Schulgesetzes unter den Bedingungen ganztägigen Lernens und Lebens in der Schule. Sie verbinden Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote in einer anregenden Lernumgebung zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit (Lernzeit) am Vor- und Nachmittag. Zudem halten sie zusätzliche verpflichtende sowie nicht verpflichtende Betreuungsangebote vor.
Zur Lernzeit an einer Ganztagsschule gehören neben dem Unterricht nach Stundentafeln unterrichtsergänzende Angebote, insbesondere erweiterte Lerngelegenheiten im sprachlichen, musisch-künstlerischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sozialen und sportlichen Bereich, Übungszeiten sowie fächerübergreifende Projekte. Entspannungs- und Bewegungsangebote sind zusätzliche verpflichtende Bildungs- und Betreuungsangebote.
Die Ganztagsschule bietet darüber hinaus ein kostenpflichtiges Mittagessen an, an dem die Schüler:innen der Ganztagsgrundschule verpflichtend teilnehmen.
Im Land Bremen werden drei verschiedene Organisationsformen von Ganztagsschulen unterschieden:
In der offenen Ganztagsgrundschule nimmt ein Teil der Schüler:innen an zusätzlichen außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag in der Schule teil. Der Unterricht beginnt um 8 Uhr und endet nicht vor 13 Uhr. Es werden zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote für angemeldete Schüler:innen, die im Rahmen der Kapazität einen Platz erhalten haben, in der Zeit von frühestens 13 bis 16 Uhr gemacht.
Mitte/Östliche Vorstadt
Nord
Ost
Süd
West
Bremerhaven
Die gebundene Ganztagsgrundschule ist für alle Schüler:innen lerngerecht und schülerorientiert rhythmisiert. Sie wird verbindlich an fünf Wochentagen von 8 bis 15 Uhr oder an drei Wochentagen von 8 bis 16 Uhr und an zwei Wochentagen von 8 bis 14 Uhr organisiert. In der verbleibenden Zeit bis 16 Uhr finden an fünf Wochentagen nicht verpflichtende Bildungs- und Betreuungsangebote statt.
Mitte/Östliche Vorstadt
Nord
Ost
Süd
West
Bremerhaven
In der offenen Ganztagsoberschule nimmt ein Teil der Schüler:innen an zusätzlichen außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag in der Schule teil. Derzeit wird diese Organisationsform nur in der Stadtgemeinde Bremerhaven angeboten.
Die teilgebundene Ganztagsoberschule ist für einzelne Klassen, Jahrgänge oder jahrgangsstufenübergreifende Lerngruppen lern- und schülerorientiert rhythmisiert. Sie wird in den Jahrgängen 5 bis 7 an vier Wochentagen von 8 bis 15 Uhr oder an drei Wochentagen von 8 bis 16 Uhr organisiert. Die Ganztagsoberschule kann in den Jahrgängen 8 bis 10 weitere Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Die Zuweisung eines Ganztagsschulplatzes berechtigt und verpflichtet zur Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb während des Besuchs dieser Schule.
Mitte/Östliche Vorstadt
Nord
Ost
Süd
West
Bremerhaven
Das teilgebundene Ganztagsgymnasium ist für einzelne Klassen, Jahrgänge oder jahrgangsstufenübergreifende Lerngruppen lern- und schülerorientiert rhythmisiert. Es wird in den Jahrgängen 5 bis 7 an vier Wochentagen von 8 bis 15 Uhr oder an drei Wochentagen von 8 bis 16 Uhr organisiert. Das Ganztagsgymnasium kann in den Jahrgängen 8 bis 9 weitere Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Die Zuweisung eines Ganztagsschulplatzes berechtigt und verpflichtet zur Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb während des Besuchs dieser Schule.
Die gebundene Ganztagsoberschule ist für alle Schüler:innen lerngerecht und schülerorientiert rhythmisiert. Die Zuweisung eines Ganztagsschulplatzes berechtigt und verpflichtet zur Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb während des Besuchs dieser Schule.
Im Bundesland Bremen sind mehrere Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls als Ganztagsschulen organisiert.
Mitte/Östliche Vorstadt
Nord
Ost
Süd
West
Die Arbeit an einer Ganztagsschule basiert auf einem Ganztagsschulkonzept. Dieses gestaltet die lern- und schülerorientierte Rhythmisierung (Tag, Woche, Schuljahr, Schulzeit), die Zusammenarbeit der Verantwortlichen für den Unterricht, für unterrichtsergänzende und zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote sowie die Umsetzung der Inklusion. Das Ganztagsschulkonzept ist zudem Teil des Schulprogramms und enthält folgende Teile:
Die offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen in der Stadtgemeinde Bremen bieten eine kostenpflichtige Früh-, Spät- und Ferienbetreuung an. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist die Früh- und Spätbetreuung an den Ganztagsgrundschulen kostenlos. Eine Ferienbetreuung wird nicht angeboten.
Die Früh- und Spätbetreuung findet von 7 bis 8 Uhr und von 16 bis 17 Uhr und nur bei einer ausreichend hohen Zahl an Anmeldungen statt. Sie wird vom nichtunterrichtenden pädagogischen Personal (NUPP) durchgeführt. Die Anmeldung zur Früh- und Spätbetreuung ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung für mindestens ein Schuljahr zu einer verbindlichen Teilnahme ihrer Kinder. Die Anmeldung wird bis zum 31.01. eines Schuljahres in der Schule abgegeben.
Die Ferienbetreuung findet in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien, in den Herbstferien und in den Weihnachtsferien nach Neujahr (ab einem Betreuungszeitraum von drei Tagen) an ausgewählten Standorten statt. Keine Ferienbetreuung erfolgt in den Halbjahresferien oder an den Brückentagen, in den Pfingstferien, in drei Wochen der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung für ein Kalenderjahr zu einer verbindlichen Teilnahme ihrer Kinder. Um den Bedarf planen zu können, erfolgt eine Anmeldung des Kindes in der Schule bis jeweils zum 31.01. für das gesamte Kalenderjahr.
Für die Früh, Spät- und Ferienbetreuung können nur Ganztagsschüler:innen der jeweiligen Ganztagsschule angemeldet werden, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte in den jeweiligen Ferien oder während des jeweiligen Schuljahres erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden und deshalb während der Betreuungszeit regelmäßig abwesend sind.
Das Entgelt für die Früh-, Spät und Ferienbetreuung wird nach den folgenden Sätzen erhoben:
Früh- und Spätbetreuung
Früh-oder Spätbetreuung | Früh-und Spätbetreuung |
---|---|
18,75 Euro pro Monat | 26,25 Euro pro Monat |
Ferienbetreuung
Brutto-Jahreseinkommen inkl. Kindergeld Ferienbetreuung | Entgelt pro Woche für 1 teilnehmendes Kind | Entgelt pro Woche für 2 oder mehr teilnehmende Kinder |
---|---|---|
bis 21.000,- Euro | 10,- Euro | 15,- Euro |
21.000,- bis 28.000,- Euro | 21,- Euro | 30,- Euro |
28.000,- bis 34.000,- Euro | 31,- Euro | 45,- Euro |
34.000,- bis 40.000,- Euro | 41,- Euro | 60,- Euro |
40.000,- bis 47.000,- Euro | 52,- Euro | 75,- Euro |
47.000,- bis 55.000,- Euro | 60,- Euro | 90,- Euro |
ab 55.000,- Euro | 80,- Euro | 120,- Euro |