Dann gilt für Sie Folgendes:
Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst zwei sonderpädagogische Fachrichtungen (Förderschwerpunkte) des Fächerkataloges und wird an der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule Bremen während der Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Schule durchgeführt.
Sofern es sich bei der universitären Weiterbildungsmaßnahme nicht um einen akkreditierten Studiengang handelt, ist eine staatliche Prüfung erforderlich, die vom Staatlichen Prüfungsamt organisiert und durchgeführt wird.
Wenn Sie die Weiterbildungsmaßnahmen absolviert haben, teilt Ihnen das Staatliche Prüfungsamt einen Termin mit, zu dem Sie die Unterlagen über die Meldung zur Prüfung beim Staatlichen Prüfungsamt einreichen müssen
Für die Durchführung der Prüfung gelten die Grundsätze des bremischen Lehrerausbildungsgesetzes und finden die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lehrämter Anwendung.
[Liste Gesetz über die Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG)
;Verordnung über die Ausbildung der Lehramtsreferendarinnen und -referendare im Vorbereitungsdienst und über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter - APV-L)
Martina Barbracke
Tel.: 0421 361 98709
martina.barbracke@bildung.bremen.de
Frauke Wartenberg
Tel.: 0421 361 98708
frauke.wartenberg@bildung.bremen.de