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Weiterbildung zum Erwerb - Lehramt inklusive Pädagogik

Drei Kinder, die etwas zeichnen

Sie haben eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert und möchten sich zur Prüfung melden?

Dann gilt für Sie Folgendes:

Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst zwei sonderpädagogische Fachrichtungen (Förderschwerpunkte) des Fächerkataloges und wird an der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule Bremen während der Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Schule durchgeführt.
Sofern es sich bei der universitären Weiterbildungsmaßnahme nicht um einen akkreditierten Studiengang handelt, ist eine staatliche Prüfung erforderlich, die vom Staatlichen Prüfungsamt organisiert und durchgeführt wird.

Meldung zur Prüfung

Wenn Sie die Weiterbildungsmaßnahmen absolviert haben, teilt Ihnen das Staatliche Prüfungsamt einen Termin mit, zu dem Sie die Unterlagen über die Meldung zur Prüfung beim Staatlichen Prüfungsamt einreichen müssen
Für die Durchführung der Prüfung gelten die Grundsätze des bremischen Lehrerausbildungsgesetzes und finden die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lehrämter Anwendung.

Ansprechpartnerinnen

Zweite Staatsprüfung (Hauptseminare 32, 34)
und Seiteneinstiegsprüfungen Weiterbildung Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

Martina Barbracke
Tel.: 0421 361 98709
martina.barbracke@bildung.bremen.de

Zweite Staatsprüfung (Hauptseminare 30, 31, 33)
und Seiteneinstiegsprüfungen Weiterbildung Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

Frauke Wartenberg
Tel.: 0421 361 98708
frauke.wartenberg@bildung.bremen.de