Die Schulprogrammarbeit ist ein zentraler Baustein für die schulische Qualitätsentwicklung. Verankert ist der Auftrag zur kontinuierlichen Fortschreibung des Schulprogramms im Bremischen Schulgesetz (§ 9 Abs. 1). Als verbindliches Arbeitsinstrument bildet es die pädagogische Schwerpunktsetzungen und entscheidenden Aspekte des Leitbildes der Schule ab. Darüber hinaus bietet es eine strukturierte Bestandsaufnahme (Input/Output) und eine prägnante Übersicht