Selbstständig tätig:
Tagespflegepersonen, die öffentlich gefördert Kinder betreuen, erhalten auf Antrag die Hälfte für ihre Altersvorsorge sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen möchten, beteiligt sich das Land Bremen auch daran.
Die Kinder sind in der Kindertagespflege für die Stunden unfallversichert, die über die Stadtgemeinde finanziert werden.