Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Merkblatt) kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Für die allgemeinbildenden Schulen
Für die berufsbildenden Schulen