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Qualifizierung on the Job (Land)

Daten & Fakten
Start2022
nächster Beginn05.08.2024
BewerbungsfristAntrag auf Zuwendung muss spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsbeginn bei Referat 13, Abschnitt 132 der Senatorin für Kinder und Bildung eingereicht werden
Platzangebot2024: 25 Plätze
Proporz/ PlatzvergabeInteressenbekundungsverfahren
angeboten durchPBW (privater Bildungsträger)
Artberufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieher:in bei vollem Lohnausgleich
Turnusjährlicher Beginn im August
Dauer24 Monate
Abschlussstaatliche Prüfung als Erzieher:in
ZielgruppePersonen mit einem ersten einschlägigen sozialpädagogischen Abschluss (z.B. staatl. anerkannte Kinderpfleger:in oder Sozialassistenz) und Berufserfahrung, die sich in Anstellung bei einem Träger der Kindertagesbetreuung im Land Bremen befinden
Voraussetzungenanalog zur Weiterbildung zur Erzieher:in an der öffentlichen Fachschule, zusätzlich eine mindestens einjährige Tätigkeit als staatlich anerkannte Kinderpfleger:in oder Sozialassistenz in der Kindertagesförderung sowie eine Eignungsbestätigung des Trägers/Elternvereins
Ansprechperson Astrid Selle (Leitung Standort Bremen),Telefon: 0421/1747257,
Dieter Wimberg (Leitung Standort Bremen),Telefon: 0421/1747281,
Ulrike Habben (Verwaltung Standort Bremen), Telefon: 0421/1747281,
Natalie Dau (Leitung Standort Bremerhaven), Telefon: 0421/30003092,
Tatiana Schmecht (Verwaltung Bremerhaven), Telefon: 0421/30003094,
Mathias Reimann (Referat 13, Abschnitt 132 Senatorin für Kinder und Bildung), Telefon: 0421/361-89593, zuwendung@kinder.bremen.de
FinanzierungKiQuTG (HF3)

Das Programm „Qualifizierung on the job" wurde in 2022 für Menschen entwickelt, die bereits in ihrem Beruf (z.B. Sozialassistenzen, Sozialpädagogische Assistenzen und Kinderpfleger:in) in einer Bremer Einrichtung tätig sind und denen eine Weiterqualifizierung bislang nicht ohne finanzielle Einbußen möglich war. Bei dieser Maßnahme erfolgt die berufsbegleitende Qualifizierung zur/zum Erzieher:in bei vollem Lohnausgleich sowie gleichzeitiger Übernahme der Schulkosten. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über die jeweilige Einrichtung, in der die Person beschäftigt ist. Darüber hinaus gewährt die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) den entsendenden Einrichtungen eine Kompensation des entstehenden Personalausfalls.

Die Maßnahme wird in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geregelt.

Die Weiterbildung ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung über die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher an der privaten Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege des Paritätischen Bildungswerks LV Bremen e.V. vom 12. Feburar 2018 geregelt.

Personen mit einem Abschluss als staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in, sozialpädagogische:r Assistent:in oder staatlich geprüfte:r Sozialassistent:in kommen in Betracht, die bei einem im Land Bremen ansässigen freien Träger oder bei der Stadtgemeinde Bremerhaven beschäftigt sind und folgende Nachweise erbringen:

a) mindestens einjährige praktische Berufserfahrung in der Kindertagesförderung in einem der vorgenannten Berufe,
b) Eignungsbestätigung des Trägers oder Elternvereins für eine voraussichtlich erfolgreiche Lehrgangsteilnahme.

Die staatliche Anerkennung als Erzieher:in erhält, wer nach der berufsbegleitenden Weiterbildung erfolgreich das Berufspraktikum absolviert. Durch die vorherige Berufserfahrung aus einer einschlägigen sozialpädagogischen Ausbildung und beruflicher Tätigkeit während der Weiterbildung kann die „Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum“ gemäß § 8 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16.01.2023 auf Antrag geprüft werden.

Mit dem Abschluss der staatlichen Anerkennung als Erzieher:n kann in sämtlichen Einsatzgebieten gearbeitet werden.

Zuwendungsfähig sind Kindertageseinrichtungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Für das Berufspraktikum gelten §§ 9 und 10 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16.01.2023.

Anträge auf Zuwendungen werden von den Trägern bei Herrn Reimann im SKB Referat 13 – Abschnitt 132 via zuwendungen@kinder.bremen.de eingereicht. Das Antragsformular finden Sie in Kürze hier.

Die Teilnehmenden der Maßnahme „Qualifizierung on the Job“ befinden sich in Anstellung als staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in oder Sozialassistenz und erhalten vom Träger ein entsprechendes Entgelt (SuE 3 oder 4).

Über die Zuwendung werden dem Träger 50% der tatsächlichen und auf ein Vollzeitäquivalent bezogenen Personalkosten (TVöD SuE 3 oder 4) sowie die Kosten für den Schulplatz erstattet.

Nach der Interessenbekundung werden die Proporzplätze an die teilnehmenden Träger vergeben. Die Träger reichen vor Abschluss des Arbeitsvertrags den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesförderung (hier Qualifizierung on the job) ein. Nach positiver Prüfung sendet SKB, Referat 13 dem Träger den Zuwendungsbescheid nebst Anlagen zu. Die Träger müssen gemäß Zuwendungsrecht eine Finanzierungszusage noch vor Abschluss der Arbeitsverträge erhalten. Ggf. ist von den Trägern/Einrichtungen ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn an Referat 13 zu stellen. Dies wäre entsprechend im vorgenannten Antrag anzukreuzen. Andernfalls ist eine Refinanzierung der Personalkosten ausgeschlossen.