Diese Nutzungsordnung beschreibt Rechte und Pflichten der Nutzer*innen bei der elektronischen Medienbereitstellung. Durch Eingabe der persönlichen Zugangsdaten bei dem Online-Portal "MedienOnline" verpflichten sich die Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen Bremens zur Einhaltung der Nutzungsordnung. Kernstück ist die Verpflichtung aller Beteiligten, die Rechte der Urheber*innen zu wahren.
Insbesondere sind folgende Regelungen einzuhalten:
Die Lehrkräfte willigen ein, dass ihre Anmeldedaten zum Zweck der Prüfung der Zugangs-berechtigung zur Mediennutzung an die Betreiber des Online-Portals (Antares Project GmbH) weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung der Daten im Sinne des § 1 (4) des bremischen Gesetzes zum Datenschutz im Schulwesen findet nicht statt.
Alle Schulfernsehsendungen von SWR, NDR und WDR stehen nach Ausstrahlung für Bremer Lehrkräfte als Download zur Verfügung oder können als Streaming direkt angeschaut werden.
Das Zentrum für Medien gewährleistet mit der Bereitstellung des Schulfernsehens gleichzeitig den aktuellen Stand und die rechtliche Sicherheit.
Wenn die gesetzlich bestimmte Frist abgelaufen ist, wird die Sendung aus dem Programm genommen. Die herunter geladenen Video-Dateien dürfen lt. Urhebergesetz (s. unten) nur für den Unterricht verwendet werden und sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres zu löschen.
§ 47 Schulfunksendungen
(1) Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
(2) Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahrs zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
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