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Nutzungsordnung

Besondere Bedingungen für die Nutzung von Online-Medien im Streaming- oder Download-Verfahren

Diese Nutzungsordnung beschreibt Rechte und Pflichten der Nutzer*innen bei der elektronischen Medienbereitstellung. Durch Eingabe der persönlichen Zugangsdaten bei dem Online-Portal "MedienOnline" verpflichten sich die Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen Bremens zur Einhaltung der Nutzungsordnung. Kernstück ist die Verpflichtung aller Beteiligten, die Rechte der Urheber*innen zu wahren.
Insbesondere sind folgende Regelungen einzuhalten:

  • Die persönlichen Anmeldedaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Nach Überschreiten des Lizenzablaufdatums (sofern vorhanden) darf ein Medium unterrichtlich nicht mehr eingesetzt werden.
  • Die Weitergabe der Medien an Nutzer*innen außerhalb der zur Nutzung berechtigten Einrichtungen ist nicht gestattet.
  • Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Träger erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrkräfte – in Ausnahmefällen auch für Schüler*innen – die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z. B. Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Hausaufgaben, Referate).
  • Schüler*innen sind nicht berechtigt, Medien herunterzuladen. Sie erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien bzw. als Videostream.
  • Die Online-Medien können zusätzlich in Lernplattformen in geschlossenen Benutzerkreisen bis auf die Schüler*innenebene genutzt werden.
  • Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch mit Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien von allen Trägermedien sowie von den privaten Rechnern der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schüler*innen zu löschen.
  • Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ohne direkten Unterrichtsbezug ist nicht zulässig.
  • Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Unterrichtszwecken zulässig. Es ist zu gewährleisten, dass das neu hergestellte Werk (Remix) nur im Klassen- oder Lerngruppenverbund präsentiert und im Übrigen nicht veröffentlicht wird. Schüler*innen sind auf die ordnungsgemäße Nutzung der Online-Medien hinzuweisen, insbesondere darauf, dass eine Nutzung außerhalb unterrichtlicher Zusammenhänge verboten ist.

Die Lehrkräfte willigen ein, dass ihre Anmeldedaten zum Zweck der Prüfung der Zugangs-berechtigung zur Mediennutzung an die Betreiber des Online-Portals (Antares Project GmbH) weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung der Daten im Sinne des § 1 (4) des bremischen Gesetzes zum Datenschutz im Schulwesen findet nicht statt.

Rechtlicher Hinweis zum Schulfernsehen

Alle Schulfernsehsendungen von SWR, NDR und WDR stehen nach Ausstrahlung für Bremer Lehrkräfte als Download zur Verfügung oder können als Streaming direkt angeschaut werden.
Das Zentrum für Medien gewährleistet mit der Bereitstellung des Schulfernsehens gleichzeitig den aktuellen Stand und die rechtliche Sicherheit.
Wenn die gesetzlich bestimmte Frist abgelaufen ist, wird die Sendung aus dem Programm genommen. Die herunter geladenen Video-Dateien dürfen lt. Urhebergesetz (s. unten) nur für den Unterricht verwendet werden und sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres zu löschen.

§ 47 Schulfunksendungen
(1) Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
(2) Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahrs zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

Nutzungsordnung (pdf, 150.1 KB) zum Herunterladen.