Sie sind hier:

Als Lehrkraft ins Ausland

Befristeter Auslandsschuldienst

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes bietet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt (AA) und den 16 Bundesländern verbeamteten und angestellten Lehrkräften einen befristeten Auslandsschuldienst (zwei bis acht Jahre) an. Es besteht die Möglichkeit, weltweit an ca. 140 deutschen Schulen bzw. Deutschen Spezialabteilungen, sowie an ca. 1100 Sprachdiplomschulen und auch an Bundeswehrschulen oder Europäischen Schulen als Fachlehrkraft zu arbeiten.
Die Auslandsschulen tragen zu einem modernen und positiven Bild von Deutschland in der Welt bei und ermöglichen es Lernenden, die gleiche hohe Qualität an Bildung und die gleichen Abschlüsse wie im Inland zu erwerben. Sekundarstufe I-Abschlüsse werden am Ende von Jahrgang 10, das Abitur am Ende von Jahrgang 12 geprüft.

Schulen im Ausland benötigen überdurchschnittlich befähigte, flexible und motivierte Lehrkräfte. Es ist deswegen notwendig, dass ausschließlich besonders qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Die nachhaltige Qualität der Auslandsschulen basiert neben der Vermittlung von Lehrkräften aus Deutschland auch auf der ständigen Fortbildung der einheimischen Lehrkräfte. Dies stellt für die aus Deutschland stammenden Lehrkräfte eine von zahlreichen weiteren wichtigen Aufgaben neben ihrer eigenen Unterrichts- und pädagogischen Tätigkeit dar Das Erstellen von schriftlichen Abiturprüfungen gehört ebenfalls zur regelhaften Arbeit einer Lehrkraft im Ausland. Das Arbeiten und Leben im Ausland ist herausfordernd, und es wird ein hohes Maß an Belastbarkeit, fachlicher und pädagogischer sowie organisatorischer Kompetenz erwartet. Darüber hinaus kann dies die Übernahme von Stellen mit besonderer Funktion bei unveränderter Besoldung bedeuten. Lehrkräfte übernehmen eine aktive, gestalterische Rolle im Schulalltag und bei pädagogischen Konzepten, sodass die Impulse und die Mitgestaltung der Lehrkräfte die hohen Qualitätsstandards deutscher Abschlüsse im Ausland sichern und einen nachhaltigen kulturellen Austausch ermöglichen. Des Weiteren sind deutsche Schulen im Ausland nicht nur Bildungseinrichtungen, sondern sie sind auch der Raum, der die deutsche Kultur und das deutsche Leben widerspiegelt. So gehören zur Tätigkeit der Lehrkraft auch die Organisation und Durchführung von saisonalen Festen und Aktivitäten wie sie in Deutschland üblich sind, (Weihnachtsmarkt, Flohmarkt, Public Viewings im schulischen Kontext bei sportlichen Großereignissen) sowie Aktivitäten und Projekttage rund um aktuelle gesellschaftspolitische und kulturelle Themen Deutschlands (Tag der Einheit, Besuche von deutschen Gästen).
Die Arbeit im Auslandsschulwesen erfordert deutlich mehr Engagement und Aufwand als im deutschen Bildungssystem. Zunächst ist es wichtig, alle verfügbaren Online-Informationen gründlich zur Kenntnis zu nehmen, um einen ersten Überblick über die Anforderungen und Möglichkeiten, die das Auslandsschulwesen bietet, zu erhalten.
Wenn Sie Interesse am Auslandsschuldienst haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in der SKB bei Frau Simone Udert, um den Ablauf des Bewerbungs- Freistellungs- und Beurlaubungsverfahrens zu besprechen und grundsätzlich Rahmenbedingungen sowie individuelle Fragen zum Auslandsschulwesen zu klären. Zur Vorbereitung des Gesprächs lesen Sie bitte folgende Broschüre und informieren sich auf der Seite der ZfA und der KMK KMK Auslandsschulen.
Als Lehrkraft ins Ausland - Bewerbungs-Info, ZfA (pdf, 1.1 MB) Weitere Informationen und Eindrücke über das Leben und Arbeiten an deutschen Schulen im Ausland finden Sie auf den Homepages der Schulen.

Bei Interesse an Schulleitungs- und Fachberatungsstellen verabreden Sie bitte ebenfalls zunächst einen Beratungstermin. Beachten Sie hierzu die jeweiligen Ausschreibungen, die Sie in der Rubrik Informationsschreiben finden.

Gerne können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden.
Simone Udert und Karmela Rosnau

E-Mail: hb-auslandsschulwesen@bildung.bremen.de
Telefon: 0421-361 27616 und 10 753

Offene Stellen an Europäischen Schulen im Schuljahr 2026/27

Die 13 offiziellen Europäischen Schulen (ES) an 9 Standorten in 6 Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien) mit knapp 27.000 Schülerinnen und Schülern werden gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten als Einrichtungen öffentlichen Rechts getragen. Deutsche Lehrkräfte können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer ES beurlaubt werden. Das Arbeitsfeld ist - insbesondere aufgrund der verschiedenen Sprachsektionen - international und multikulturell geprägt. Die Lehrtätigkeit erfolgt gemäß dem Statut der Europäischen Schulen. Das Deputat (100%) beträgt 25,5 Zeitstunden für Lehrkräfte im Primarbereich und 21 Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte im Sekundarbereich.

Ausführliche Informationen über das Europäische Schulsystem finden sich unter www.eursc.eu .

Jährlich werden über die Bewerberdatei des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) zwischen 30 und 45 Lehrkräfte für den Primar- und Sekundarbereich an die ES vermittelt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit an einer Europäischen Schule erfüllt die Bewerberin/der Bewerber, wenn sie/er die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst mindesten drei Jahre bewährt hat. Es wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für einen Auslandseinsatz, Erfahrung im Umgang mit IT, Smartboard, Tablet sowie hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes erwartet. Gute Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin/der Bewerber verpflichtet sich zusätzlich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.

Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen. Eine Bewerbung erfordert die Zustimmung des Dienstherrn und die entsprechende Freistellung der Lehrkraft für den Auslandsschuldienst und muss zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung und die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beim Ministerium für Bildung eingereicht werden.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen (zu finden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen: www.auslandsschulwesen.de:

  • Personalbogen für Auslandsdienstlehrkräfte, inklusive der Anlagen 1-4
  • tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung, soweit nicht älter als 2 Jahre (Landesbestimmungen können davon abweichen)

Für das Schuljahr 2026/2027 werden Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie Sekundarschullehrkräfte gesucht.

Interessierte (m/w/d) erhalten weitere Informationen zur Stellensituation und zum Auswahlverfahren von

Sybille Maiwald, deutsche Inspektorin für den Primarbereich der ES
Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
Sybille.Maiwald@stmuk.bayern.de

Karen Pölk, deutsche Inspektorin für den Sekundarbereich der ES:
Karen.Poelk@kmk.org

Rückkehrverfahren in das Bremer Schulsystem nach dem Auslandsschuldienst

Um Sie und Ihre Daten zu erfassen und einen Abgleich mit Ihren Daten in der Lehreridentdatenbank (LID) zu vollziehen bewerben Sie sich bitte ein Jahr vor Ihrer Rückkehr über das Karriereportal der Senatorin für Kinder und Bildung Stellenangebote bei karriere.bildung.de .

Sofern die von Ihnen proaktiv kontaktierte Schule einen Bedarf besitzt und Ihnen eine Planstelle anbieten kann, wird die Unterrichtsversorgung durch die Schulleitung kontaktiert und Ihre „systemische“ (Wieder)Einstellung in das bremische Schulsystem vollzogen. Hierbei handelt es sich um eine Reaktivierung in der LID und verwaltungsrechtlich um eine Versetzung, da Sie beamtenrechtlich für Ihren Auslandsschuldienst beurlaubt wurden und eine Planstelle an einer anderen Schule besitzen. Sofern Sie an Ihrer bisherige Stammschule zurückkehren, ist kein zusätzlicher Versetzungsantrag zu stellen.

Besser verständlich ist dieses Verfahren vielleicht in der folgenden Formulierung:
Um Ihre Reaktivierung für eine Lehrerstelle als Fachlehrkraft in Bremen zu bearbeiten, ist eine Online-Bewerbung über das Karriereportal erforderlich (Stellenangebote bei karriere.bildung.de). Durch diesen Schritt werden Ihre Daten erfasst und mit den Informationen in der Lehreridentdatenbank (LID) vergleichen.
Sollte die von Ihnen kontaktierte Schule eine passende Stelle für Sie haben, wird die Schulleitung die zuständigen Mitarbeitenden für Unterrichtsversorgung bei der Senatorin für Kinder und Bildung informieren. Diese werden Ihre Rückkehr in das Bremer Schulsystem einleiten. Da Sie sich während Ihres Auslandsschuldienstes in einer Beurlaubung befanden und bereits eine Planstelle in Bremen besitzen, handelt es sich hierbei um eine Reaktivierung in der LID und bei einer neuen Schule zusätzlich verwaltungsrechtlich um eine Versetzung.

Die Schritte in Kurzform dargestellt:

  1. Kontaktaufnahme mit einer Schule durch Sie: Bitte kontaktieren Sie eine Schule für den Wiedereintritt ins bremische Schulsystem, diese kann auch Ihre Stammschule sein. (Optional)
  2. Online-Bewerbung durch Sie: Bitte bewerben Sie sich über unser Karriereportal.
  3. Datenabgleich durch die Unterrichtsversorgung: Ihre Daten werden mit der Lehreridentdatenbank (LID) abgeglichen.
  4. Rücksprache zwischen Unterrichtsversorgung und Schule: Die Schule prüft gemeinsam mit der Unterrichtsversorgung, ob eine passende Stelle für Sie frei ist.
  5. Reaktivierung durch die Unterrichtsversorgung und Sie: Bei positiver Prüfung wird Ihre Rückkehr in das Bremer Schulsystem eingeleitet. Sofern Sie nicht an Ihre Stammschule zurückgehen und eine neue Schule (gerne mit Unterstützung der Unterrichtsversorgung) gefunden haben, müssen Sie zusätzlich einen Versetzungsantrag stellen, damit Sie Ihrer neuen Schule per Verwaltungsakt zugewiesen werden können.

Die Prüfung ist negativ (keine freie Planstelle an der Wunschschule oder Stammschule).
a) Variante A: Sie bewerben sich proaktiv an einer anderen Schule (Prozess fängt wieder bei 1. an)
b) Variante B: Sie beauftragen die Unterrichtsversorgung, eine Schule zu suchen und die Unterrichtsversorgung übernimmt die Kontaktaufnahme und begleitet Sie bei diesem Prozess

Bitte beachten Sie
Es gibt keine Garantie für die Zuweisung an eine bestimmte Schule.
Die Unterrichtsversorgung trifft diese Entscheidung anhand der Fächerbedarfe an den jeweiligen Schulen. Es gibt keine Möglichkeit für Sie, im Vorfeld freie Stellen bei der Unterrichtsversorgung einzusehen. Bitte nehmen Sie deswegen ca. ein Jahr vor Ihrer Rückkehr Kontakt mit uns und der Unterrichtsversorgung im oben beschriebenen Verfahren auf. So können wir Sie rund um die Rückkehr beraten.
Bei personalrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen rund um Ihre Rückkehr wenden Sie sich bitte direkt an das Postfach uv-personal@bildung.bremen.de.
Bitte setzen Sie uns in cc.

Rückkehr mit dem Wunsch, eine Funktionsstelle zu übernehmen
Möchten Sie zu Ihrer Rückkehr nach Bremen eine Funktionsstelle wahrnehmen, bewerben Sie sich bitte auf diese konkrete Stelle in einem ordentlichen Verfahren. Die dienstliche Beurteilung die Sie hierfür benötigen, wird bei Ihrer Schulleitung im Ausland durch das KMK-Sekretariat beauftragt. Das KMK Sekretariat wiederum erhält den Auftrag aus Bremen von uns. Bitte nehmen Sie deswegen rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Wir veranlassen dann das Erstellen Ihrer DB. Bitte fragen Sie Ihre Schulleitung nicht persönlich danach.
Stellenausschreibungen für Funktionsstellen finden sie hier: Stellenangebote bei karriere.bildung.de
Gerne können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden.

Karmela Rosnau und Simone Udert
(Auslandsschulwesen)
i.A. (Frau) Simone Udert und Karmela Rosnau
Freie Hansestadt Bremen, Senator für Kinder und Bildung
Referat 21 - Grundsatzangelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen, Rembertiring 8-12, 28195 Bremen
Telefon: 0421-361 27616 und 10 753
E-Mail: hb-auslandsschulwesen@bildung.bremen.de

Lehrkräfte gesucht ·