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Handreichungen - Startchancen-Programm

Investitionsprogramm Säule I: Moderne Ausstattung und Infrastruktur für Schulen im Land Bremen
Mit der Säule I stellt Bremen sicher, dass Schulen bedarfsgerecht und zukunftsfähig ausgestattet werden. Im Unterschied zu den bundesweiten Vorgaben für die Säulen II und III legt die Verwaltungsvereinbarung fest, dass die Investitionen in Ausstattung und Infrastruktur gezielt dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden – und nicht gleichmäßig auf alle Schulen verteilt. Im Rahmen dieser Leitlinie erhalten Schulen abhängig von ihrem spezifischen Bedarf Unterstützung, wobei jede Schule mindestens einmal in zehn Jahren profitieren soll.

Das folgende Dokument enthält Details zur Umsetzung von Umbauten, Erweiterungen sowie zur Vergabe von Pauschalbeträgen für notwendige Investitionen:

Vorgaben zur Vergabe und Abrechnung von Honoraren/Mitteln finden Sie hier:

Im Rahmen des Startchancenprogramms können die Programmschulen in Rückkopplung mit der Stabsstelle Startchancen Verträge abschließen. Zur Verfügung stehen Muster eines Dienstleistungsvertrags, eines Werkvertrags und zweier Ehrenamtsvereinbarung. Da jeder Vertrag dem Vergaberecht unterliegt, ist als Grundlage eine einheitliche Gebührenordnung notwendig: