| Daten & Fakten | |
|---|---|
| Start | 2018/19; ab 2020 im heutigen Format |
| nächster Beginn | wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben |
| Platzangebot | angestrebt 2x24 pro Jahr |
| Proporz/ Platzvergabe | Interessenbekundungsverfahren |
| angeboten durch | PractiGo/PBW (privater Bildungsträger) |
| Art | berufsbegleitende Qualifizierung |
| Turnus | zweimal jährlich |
| Dauer | ca. 15 Monate |
| Abschluss | staatliche Anerkennung als Erzieher:in |
| Zielgruppe | Erzieher:innen aus Spanien |
| Voraussetzungen | Hochschulabschluss (BA/MA) im Beruf Erzieher:in, Sprachniveau B1 |
| Ansprechperson | Iska Niemeyer (PBW), E-Mail: i.niemeyer@pbwbremen.de, Tel.: 0421 17 47 2-43 |
| Aufteilung theoretischer/ praktischer Teil | Theoretischer Teil: über 12 Monate an 2 Tagen pro Woche am PBW. Praktischer Teil: über 12 Monate an 3 Tagen pro Woche in der Einrichtung; anschließend i.d.R. 5 Tage pro Woche |
| Finanzierung | Bis 2023 über KiQuTG (HF3); seit 2023 über die Agentur für Arbeit (Personal- und Schulungskosten) sowie SASJI (Integrationskosten/PractiGO) |
Das Programm „Gewinnung und Qualifizierung ausländischer Fachkräfte aus Spanien" richtet sich an spanische Hochschulabsolvent:innen (B.A.), die den Beruf des Erziehers bzw. der Erzieherin in Deutschland anstreben. Geeignete Pädagog:innen werden von der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit) in Spanien akquiriert. Danach wird die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden von PractiGo übernommen; die Qualifizierung erfolgt über das Paritätisches Bildungswerk Bremen (PBW).
Das Programm ist derart angelegt, dass die Teilnehmenden in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden und berufsbegleitend innerhalb von 15 Monaten sowohl das Sprachniveau B2 als auch die Gleichstellung zum/zur staatlich geprüften Erzieher:in erreichen. Über das Verfahren der Anrechnung von Praxiszeiten kann im direkten Anschluss die Zulassung zum Kolloquium der staatlichen Anerkennung beantragt werden.
Diese Qualifizierung richtet sich an studierte Pädagog:innen aus Spanien.
Für die Zuweisung einer spanischen Fachkraft muss
In Spanien: Akquise spanischer Erzieher:innen mit Hochschulabschluss
Die Akquise und Auswahl geeigneter Bewerber:nnen mit Bachelor- oder Masterabschluss erfolgt durch Mitarbeiter:nnen der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der Agentur PractiGO. Die ausgewählten Bewerber:innen nehmen an einem Deuschsprachkurs B1 teil. SKB Referat 22 prüft die erforderlichen Voraussetzungen; es informiert die ausgewählten Bewerber:innen über das anstehende Qualifizierungsverfahren und lässt sie hierfür zu.
In Bremen: Soziale und berufliche Integration
Die Agentur PractiGo empfängt die Fachkräfte in Bremen und begleitet sie bei Behördengängen, Wohnungssuche, Vorstellungsgesprächen etc. PractiGo, SKB Referat 31 und PBW sowie die Agentur für Arbeit informieren die Träger über Ablauf, Verfahren und Finanzierung der Qualifizierungsphase. PractiGo organisiert das (Online)-Bewerbungsverfahren mit den Trägern/ Einrichtungen.
Qualifizierungsphase
Die theoretische Qualifizierung erfolgt über 12 Monate an 2 Tagen pro Woche am PBW. Dafür werden die Teilnehmer:innen von ihren Einrichtungen freigestellt.
Die praktische Qualifizierung umfasst bis zu maximal 17 Monate. Sie findet parallel zur theoretischen Qualifizierung statt. Die praktische Qualifizierung schließt mit einem Befähigungsbericht ab, welcher der spanischen Fachkraft den Grad der Selbstständigkeit bescheinigt, der erforderlich ist, um eine Gruppe im Sinne einer sozialpädagogischen Fachkraft eigenverantwortlich führen und leiten zu können.
Abschlussphase
Mit erfolgreichem Abschluss der theoretischen Qualifizierung erhalten die spanischen Fachkräfte i.d.R. nach 12 Monaten die Bescheinigung als staatlich geprüfte Erzieher:in durch das SKB Referat 22.
Mit dem Nachweis staatlich geprüfte:r Erzieher:in erfolgt die Antragstellung auf Anrechnung absolvierter Praxiszeiten im Referat 31. Bei Nachweis 12-monatiger anrechenbarer Praxiszeit kann der Antrag auf Zulassung zum Kolloquium gestellt werden. Alternativ zur Anrechnung der Praxiszeiten kann die spanische Fachkraft in ein ebenfalls 12 Monate andauerndes Berufseinstiegsjahr gehen. Hierfür erhält sie vom Träger/ von der Einrichtung einen entsprechenden Arbeitsvertrag als SPA. In diesem Status muss die spanische Fachkraft auch eigenständig und -verantwortlich arbeiten. Anschließend kann auch hiernach der Antrag auf Zulassung zum Kolloquium gestellt werden.
Die Vergütung der Teilnehmenden erfolgt nach TVöD SuE S4.
Es erfolgt keine Anrechnung auf den Personalschlüssel.
Die Übernahme der Personal- und Weiterbildungskosten erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Die Höhe des Erstattungsbetrages der Personalkosten erfolgt nach Maßgabe der Arbeitsagentur.