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Freistellung vom Schulbesuch im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen)

Allgemeinbildende Schulen

Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe) die Möglichkeit, eine Schule in Niedersachsen zu besuchen. Soll Ihre Tochter oder Ihr Sohn mit 1. Wohnsitz in Bremen eine öffentliche Schule im niedersächsischen Umland besuchen, müssen Sie die Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragen.

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Freistellung vom Schulbesuch im Land Bremen (pdf, 381.4 KB)

Materialien

Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen

Kontakt

Frau Marie Anders

Ansprechpartner:innenin für den Seiteneinstieg A und für die Freistellung