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Freistellung vom Schulbesuch im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen)

Berufsbildende Schulen

Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe) die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen. Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Materialien

Kontakt

Für die Bereiche Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Holztechnik, Informationstechnik, Metalltechnik, Labortechnik, Prozesstechnik:

Frau Meike Kück

22-11

Rembertiring 8-12
28195 Bremen


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Für die Bereiche Ernährung, Hauswirtschaft, Textil, Mode, Leder, Sozialwesen:

Frau Doris Abele

22-13

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

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Für die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung, Agrarwirtschaft:

Herr Nils Peschke

22-17

Rembertiring 8-12
28195 Bremen


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Für die Bereiche Gesundheit, Körperpflege, Pflege:

Frau Doris Abele

22-13

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

in Vertretung
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Für die Bereiche Farbtechnik, Raumgestaltung, Oberflächentechnik, Medientechnik:

Frau Meike Kück

22-11

Rembertiring 8-12
28195 Bremen