Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe) die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen. Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.
Für die Bereiche Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Holztechnik, Informationstechnik, Metalltechnik, Labortechnik, Prozesstechnik:
Für die Bereiche Ernährung, Hauswirtschaft, Textil, Mode, Leder, Sozialwesen:
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Für die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung, Agrarwirtschaft:
Für die Bereiche Gesundheit, Körperpflege, Pflege:
Für die Bereiche Farbtechnik, Raumgestaltung, Oberflächentechnik, Medientechnik: