Zuerkennung der Fachhochschulreife
Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an einer Gymnasialen Oberstufe in Bremen
Über folgende Wege können Sie den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife nachweisen und eine Zuerkennung beantragen:
- Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf
einzureichende Unterlagen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung - Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) den Wehr- oder Zivildienst oder einen mindestens einjährigen ununterbrochenen Bundesfreiwilligendienst (BFD) einzureichende Unterlagen nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme
- Einjähriges Praktikum (Vollzeit) in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Das Praktikum muss unbedingt vor dem Beginn durch die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 22, genehmigt werden!
Was muss unbedingt vor dem Beginn des Praktikums berücksichtigt werden?