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Antrag auf Ruhen der Schulpflicht bzw. Befreiung von der Schulpflicht

Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen

Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Merkblatt) kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Benötigte Unterlagen und Materialien

Kontakt

Für die allgemeinbildenden Schulen

Frau Kirsten Donalies

40-10

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Für die berufsbildenden Schulen

Herr Torsten Hallmann

22-22

Rembertiring 8-12
28195 Bremen