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Diese schulischen Abschlüsse können anerkannt werden

  • Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife, Bildungsabschlüsse von internationalen Schulen)
  • Fachhochschulreife (FHR)
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA, in anderen Bundesländern auch "Realschulabschluss" genannt)
  • Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR, auch "Erweiterter Hauptschulabschluss" genannt)
  • Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR, auch "Einfacher Hauptschulabschluss" genannt)

Benötigte Unterlagen

Immer erforderlich

Wenn möglich

  • Studiennachweise in Originalsprache und auf Deutsch**
  • Nachweis über Hochschulaufnahmeprüfung in Originalsprache und auf Deutsch**
  • Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
  • Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**

* In Einzelfällen fordern wir zusätzlich Schuljahreszeugnisse an.
** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von eingereichten Übersetzungen behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer*innen aus Deutschland nachzufordern.

Hinweis zu Beglaubigungen

Beglaubigte Kopien können Sie vom Bürger-Service-Center oder von Notar:innen Ihrer Wahl anfertigen lassen.


BremenBremerhaven
Bürger-Service-Center Bremen Mitte
Pelzerstraße 40
28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 88666
bscmitte@buergeramt.bremen.de
Bürgerbüro Bremerhaven Mitte
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Telefon: 0471 – 590 3470
buergerbuero@magistrat.bremerhaven.de
Bürger-Service-Center Stresemannstraße
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Telefon: 0421 – 361 88696
bscstre@buergeramt.bremen.de
Bürgerbüro Bremerhaven Nord
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
27576 Bremerhaven
Telefon: 0471 – 590 3719
buergerbuero-nord@magistrat.bremerhaven.de
Bürger-Service-Center Bremen Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Telefon: 0421 361 88644
bscnord@buergeramt.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter: Beglaubigung von Kopien/Abschriften (bremen.de)Weitere Informationen finden Sie unter: Beglaubigung ausländischer Schriftstücke (bremerhaven.de)

Antragsverfahren

  1. Sie schicken uns Ihre Antragsunterlagen per E-Mail oder per Post*** zu.
  2. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und melden uns bei Ihnen, wenn der Antrag unvollständig ist oder wenn im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
  3. Sie schicken die nachgeforderten Unterlagen ggf. per E-Mail oder per Post*** zu.
  4. Wir prüfen Ihren Antrag inhaltlich. Manchmal ist eine vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn erforderlich. In diesen Einzelfällen leiten wir Ihre Unterlagen entsprechend weiter. Hierüber werden Sie schriftlich informiert. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich in diesen Fällen um einen unbestimmbaren Zeitraum.
  5. Wenn die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, melden wir uns bei Ihnen. Sie haben dann die Wahl: 1. Möglichkeit: Wir vereinbaren einen persönlichen Termin, in dem Sie Ihre ausländischen Originalzeugnisse vorlegen und den Anerkennungsbescheid direkt mit nach Hause nehmen. 2. Möglichkeit: Sie übersenden uns per Post offiziell beglaubigte Kopien, die vom Bürger-Service-Center oder von einem Notar Ihrer Wahl angefertigt worden sind. Den Anerkennungsbescheid würden wir Ihnen dann per Post nach Hause schicken.

***Versenden Sie keinesfalls Zeugnisoriginale auf dem Postweg, da wir für eine einwandfreie Übermittlung keine Haftung übernehmen.

Datenschutz

Datenschutzinformation nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (pdf, 101.2 KB)

Zuständigkeiten

Das Referat 21 bei der Senatorin für Kinder und Bildung führt Prüfungen zur Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ausschließlich für Arbeits- und berufliche Ausbildungszwecke durch. Haben Sie die Fachhochschulreife im Ausland erworben, wenden Sie sich an das Referat 22.
Sollten Sie eine Anerkennung benötigen, weil Sie sich für ein Studium bewerben wollen, ist die Studienberatung der jeweiligen Universität Zentrale Studienberatung (ZSB) - Universität Bremen oder Fachhochschule Zentrale Studienberatung - HSB Hochschule Bremen oder die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber in Deutschland Uni Assist der richtige Ansprechpartner.

Kontakt

Abitur, Mittlerer Schulabschluss und Berufsbildungsreife

Frau Franziska Ahlers
21-15
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Tel.: 0421 361 6587
zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de


Frau Heike Habeck
21-11
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Tel.: 0421 361 2829
zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de


Frau Julia Le Dem
21-13
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Tel.: 0421 361-16957
zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de


Frau Marion Schwobe
21-17
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Tel.: 0421 361 18379
zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de


Fachhochschulreife

Frau Beatrice Witt

22-15

Rembertiring 8-12
28195 Bremen


Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.