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Digitalpakt Schule 2019 bis 2023

Zwei Hände halten einen Tablet, dahinter ist ein Laptop sichtbar

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Umsetzung in Bremen übersichtlich zusammengestellt.
Weitere Informationen zum DigitalPakt Schule finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF DigitalPakt Schule

  • 48 Mio. Euro Bundesmittel für das Land Bremen über 5 Jahre
  • landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)

Für die Abwicklung des DigitalPakts ist die Senatorin für Kinder und Bildung verantwortlich. Ihre Aufgaben sind u.a. die Erstellung von Förderbekanntmachungen und die Koordinierung des Mittelabrufs und der Mittelverwendung.
Zur Unterstützung der Schulen hat sie die Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule eingerichtet, um alle Anfragen zentral entgegenzunehmen.

Antragsberechtigt für Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie können in ihrer Eigenschaft als Schulträger die Stadtgemeinde Bremen, die Stadtgemeinde Bremerhaven und die Träger von staatlich genehmigten Ersatzschulen im Land Bremen sein, die nach § 20 Absatz 1 des Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht (Privatschulgesetz) einen Zuschuss erhalten.
Außerdem sind Fördermittel für Pflegeschulen im DigitalPakt berücksichtigt. Um den rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen, ist eine Ergänzung der Förderrichtlinie für Träger von Pflegeschulen in Vorbereitung. Sobald die Ergänzung der Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht ist, werden anerkannten Träger über die Antragsmodalitäten informiert.

Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragter Maßnahmen können aus Bundesmitteln bereitgestellt werden. Der Schulträger hat mindestens 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil zu erbringen. Der Einsatz der Fördermittel in den einzelnen Schulen obliegt dem jeweiligen Schulträger.

Öffentlichen Schulen der Stadt Bremen wird ein erheblicher Teil der Fördermittel als schulindividuelles Fördervolumen bereitgestellt, das für Maßnahmen aus einem trägerweiten Warenkorb eingesetzt werden kann. Das Fördervolumen einer Schule wird auf Basis der Anzahl der Schüler:innen im Schuljahr 2018/2019 berechnet und beläuft sich auf 320 Euro pro Schüler:in über die Gesamtlaufzeit des Förderprogramms.

Ein weiterer Teil der Fördermittel die der Stadt Bremen als Schulträger zur Verfügung stehen, wird von der Bildungsbehörde dafür verwendet, notwendige infrastrukturelle Maßnahmen an Schulen durchzuführen.

Was wird gefördert?

Aus der Förderrichtlinie geht hervor, was gefördert werden kann. Diese richtet sich nach §3 der Verwaltungsvereinbarung des DigitalPakt Schule und betrifft vor allem die technische IT-Infrastruktur der Schulen:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
    schulisches WLAN,
  • Präsentationsmedien (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule,
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und max. bis 25.000 Euro pro Schule.

Für die Abwicklung des DigitalPakts ist die Senatorin für Kinder und Bildung verantwortlich. Ihre Aufgaben sind u.a. die Erstellung von Förderbekanntmachungen und die Koordinierung des Mittelabrufs und der Mittelverwendung.
Zur Unterstützung der Schulen hat sie die Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule eingerichtet, um alle Anfragen zentral entgegenzunehmen.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen die Schulen ein Medienkonzept erstellen und dieses mit Hilfe eines Online-Formulars einreichen (Anmeldung ist weiterhin mittels der vorliegenden Zugangsdaten möglich). In diesem tabellarischen Medienkonzept werden medienpädagogische Szenarien und Schwerpunkte der schulischen Medienarbeit definiert. Gleichzeitig können die Schulen ihre Fortbildungsbedarfe rückmelden.

Das tabellarische Medienkonzept kann jederzeit gespeichert und im Rahmen des DigitalPakt Schule schrittweise erweitert bzw. angepasst werden.

Das genaue Vorgehen kann sich je nach Schulträger etwas anders darstellen. Bei Fragen dazu wenden sich Schulen bitte an ihren Schulträger.

Um die Schulen bei der IT-Ausstattung bestmöglich zu unterstützen, stellt die Senatorische Behörde während des DigitalPakts Schule einen Warenkorb zusammen. In diesem befinden sich verschiedene Präsentationsmedien (digitales Tafelsystem, Großdisplays), mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets) und weitere Ergänzungen (u.a. Dokumentenkamera, Tabletkoffer).

Alle Artikel im Warenkorb sind über großvolumige Rahmenverträge ausgeschrieben und dementsprechend stark rabattiert (im Vergleich zu Einzelangeboten im Handel). Bei den Ausschreibungen sind begleitende Maßnahmen wie Lieferung, Aufbau und eventuelle Entsorgung von Altgeräten mit integriert. Alle Artikel werden von dem IT-Referat der SKB bzw. dem Schul-Support-Service supported und gewartet.
Der aktuelle Warenkorb kann von Schulleitungen im itslearning-Kurs DigitalPakt und Digitalisierung umsetzen für Schulleitungen eingesehen werden.

Im Referat 10 "Medien und Bildung in der digitalen Welt" haben wir zusammen mit dem IT-Referat 15 einen „Showroom“ eingerichtet. Hier können Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen die im sogenannten Hardware-Warenkorb verfügbaren Geräte ausprobieren, testen und weitere Informationen erhalten.

Im “Showroom” des Referats 10 können Sie und Ihre Kolleg:innen einen Großteil der im Warenkorb verfügbaren Geräte ausprobieren.
Die Kultur der Digitalität verändert nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Institution Schule. Das Lehren und Lernen in der digitalen Welt stellt Sie und Ihre Kolleg:innen vor Herausforderungen und besondere Fragen:

  • Welchen Weg wollen Sie im digitalen Lernen einschlagen?
  • Welche Geräte aus dem Warenkorb passen zu Ihrer Schule, Ihrem Kollegium und Ihren Schüler:innen?
  • Wie kann Unterricht damit ausgestaltet werden?
  • Wie kann dies im Medienkonzept abgebildet werden? Und wie muss dies für die Beantragung von Maßnahmen aussehen?
  • Wie läuft das nun mit dem DigitalPakt-Antrag?

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen, die den DigitalPakt und das Digitale Lehren und Lernen an Ihrer Schule betreffen.

Einen Termin im Showroom können Sie unter showroom@bildung.bremen.de oder telefonisch unter 361-3350 bei Helen Gärtner im Referat 10 vereinbaren.
Einblick in die Technik bieten verschiedene Video-Tutorials

In Bremen wurde das bestehende Gremium zur Bewertung von Anträgen auf IT-Ausstattung der Senatorin für Kinder und Bildung für Maßnahmen des DigitalPakts erweitert. Die inhaltliche Bewertung beantragter Maßnahmen wird nun durch schulformspezifische Teams vorgenommen, die sich aus Referent*innen des im Referat 10 "Medien und Bildung in der digitalen Welt" und Vertreter*innen der Schulaufsicht sowie der Schulformen und der Steuergruppe Schul-IT zusammensetzen. Eine technische Bewertung erfolgt durch Referenten des IT-Referats.

In Bremerhaven wird die Bewertung eingegangener Anträge durch die Leitung des Medienzentrums gemeinsam mit der Projektassistentin für den DigitalPakt vorgenommen.

Alle Anfragen zum DigitalPakt Schule und zugehörige Themen können grundsätzlich an die Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule gerichtet werden. Die Anfragen werden dann an die zuständigen Fachabteilungen weitergeleitet, die sich mit den Fragesteller*innen in Verbindung setzen und bei Bedarf beraten.

Darüber hinaus finden öffentliche Schulen der Stadt Bremen auf der Startseite des Webformulars eine dezidierte Auflistung von Ansprechpersonen, an die sie sich wenden können.

Schulen in freier Trägerschaft wenden sich bei Fragen bitte an ihren Schulträger.

Die Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule dient als zentraler Ansprechpartner für die öffentlichen Schulen der Stadt Bremen und öffentliche und freie Schulträger. Gleichzeitig kommuniziert und klärt sie Anfragen, Rückmeldungen und Bedarfe mit weiteren Dienststellen und Einrichtungen (IT-Referat der senatorischen Behörde, Landesinstitut für Schule, Schul-Support-Service e.V.).

Kontaktdaten der Koordinierungsstelle:
E-Mail: DigitalPakt@bildung.bremen.de
Telefon: (0421) 361-50501

Weiterführende Informationen, Links und Dokumente werden für die öffentlichen Schulen der Stadt Bremen im itslearning-Kurs DigitalPakt und Digitalisierung umsetzen für Schulleitungen bereitgestellt. Die Schulleiter*innen befinden sich bereits in dem Kurs. Pro Schule können bis zu zwei weitere Personen benannt werden, die ebenfalls Zugriff auf den Kurs erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an die Koordinierungsstelle.

Die Informationsangebote der Senatorin für Kinder und Bildung sind zielgruppenspezifisch angelegt. Neben den allgemeinen Informationen auf der Homepage und der individuellen Beratung durch die Koordinierungsstelle werden trägerspezifische Mailings und Informationsveranstaltungen zum DigitalPakt durchgeführt. Die Informationsangebote werden im Verlauf des Förderprogramms sowohl inhaltlich als auch strukturell ausgebaut. Die auf itslearning eingerichtete Gruppe dient der Information der stadtbremischen Schulen durch den kommunalen Schulträger.

Schulen können bis Mitte 2023 mehrfach Maßnahmen beantragen. Voraussetzung dafür ist ein tabellarisches Medienkonzept, das die pädagogisch-didaktischen Rahmenbedingungen mindestens für den aktuellen Antrag erläutert. Das Regelantragsverfahren für öffentliche Schulen der Stadt Bremen startet am 1. Juni 2020 und sieht ab 2021 vier Einreichungsfristen vorgesehen: 01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember. Pro Einreichungsfrist besteht die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen. Besteht im Vorfeld Beratungsbedarf, ergibt sich im Rahmen der Begutachtung eingereichter Anträge Klärungsbedarf oder wird eine Einreichungsfrist versäumt, hat das keinerlei Auswirkungen auf einen Ausstattungsanspruch oder -umfang. Eine Ausstattung findet in diesem Fall lediglich zu einem späteren Zeitpunkt statt. Eine Rückmeldung zu eingereichten Anträgen erhalten Schulen vier Wochen nach Einreichungsfrist durch das Begutachtungsgremium, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Das Antragsverfahren für Schulen in freier Trägerschaft wird von den jeweilig verantwortlichen Schulträgern festgelegt. Schulträger können bis Mitte 2023 fortlaufend Anträge bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Prüfung, Bewilligung bzw. Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Anträge für geplante Maßnahmen innerhalb eines laufenden Kalenderjahres werden bis zum 30. September angenommen. Die Fördermittelzuweisung erfolgt regulär innerhalb von drei Monaten nach Antragsbewilligung. Als Eingangsdatum des Antrags gilt der Zeitpunkt der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.