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Hier steht: Digitaler Unterricht.

Kinder und Jugendliche werden nicht mehr als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder darüber hinaus, so lange sie die Schule besuchen.

Schüler:innen, die zur Risikogruppe gehören, in deren direktem persönlichen Umfeld nicht vollständig geimpfte Personen der Risikogruppe leben oder die andere schwerwiegende Gründe nachweisen, werden auf Wunsch von der Präsenzschulpflicht befreit. Sie sind auf Distanz zu beschulen (s. Erlass Nr. 15).