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Keine Testpflicht in Kitas und Schulen

Die regelmäßige Testpflicht in Kitas und Schulen entfällt.

Anlassbezogene Testungen sind empfohlen:

Anlässe sind:

  • erkältungsähnliche Symptome (insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen)
  • präventiv, vor Schulfahrten, um eine problemarme Durchführung der Fahrt zu sichern

    Was tun bei einem positiven Schnelltest?
    Bei einem positiven Selbsttest sollte umgehend ein PCR-Test durchgeführt werden.
    „Liegt ein positives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder -Selbsttests vor, hat die betroffene Person Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Mit einem PCR-Test kann insbesondere ein Genesenennachweis ausgestellt werden". (Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit)

    Die Selbstisolation für mindestens 5 Tage gilt ab der Kenntnis der labordiagnostischen Bestätigung.Für den Folgetag der 5-tägigen Isolation gilt die dringende Empfehlung des RKI zum Schnelltest. Fällt dieser negativ aus und liegen keine Krankheitsanzeichen mehr vor, kann die Schule wieder aufgesucht werden.