Keine Testpflicht in Kitas und Schulen
Die regelmäßige Testpflicht in Kitas und Schulen entfällt.
Anlassbezogene Testungen sind empfohlen:
Anlässe sind:
Was tun bei einem positiven Schnelltest?
Bei einem positiven Selbsttest sollte umgehend ein PCR-Test durchgeführt werden.
„Liegt ein positives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder -Selbsttests vor, hat die betroffene Person Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Mit einem PCR-Test kann insbesondere ein Genesenennachweis ausgestellt werden". (Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit)
Die Selbstisolation für mindestens 5 Tage gilt ab der Kenntnis der labordiagnostischen Bestätigung.Für den Folgetag der 5-tägigen Isolation gilt die dringende Empfehlung des RKI zum Schnelltest. Fällt dieser negativ aus und liegen keine Krankheitsanzeichen mehr vor, kann die Schule wieder aufgesucht werden.