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Dokumentation rund um das Thema Corona

Zur Dokumentationszwecken finden Sie hier ein "Corona-Archiv". Diese Regelungen sind teilweise überholt, aktuelle Informationen finden Sie jeweils in den Themenblöcken weiter oben auf dieser Seite.

Infektionszahlen in Kitas und Schulen
Schulen

SuS infiziertSuS genesenLK infiziertLK genesenSonstiges Personal infiziert
Grundschulen335284927137-
Weiterführende Schulen315411651255-
Berufsbildende Schulen12712281381-
Sonstige Schulen6102133-
Gesamt783829592506-

Stand 31.03.2022 17:41 Uhr, Quelle: Gesundheitsamt Bremen
Aktueller Hinweis vom Gesundheitsamt (31.03.22): Die Zahlen basieren auf den Meldungen der Einrichtungen an das Gesundheitsamt. Entsprechende Ungenauigkeiten sind zu erwarten.

Kitas

Kinder infiziertKinder genesenErzieher:innen infiziertErzieher:innen genesenSonstiges Personal infiziert
Gesamt2061846113109422

Stand 31.03.2022 17:44 Uhr, Quelle: Gesundheitsamt Bremen
Aktueller Hinweis vom Gesundheitsamt (31.03.22): Die Zahlen basieren auf den Meldungen der Einrichtungen an das Gesundheitsamt. Entsprechende Ungenauigkeiten sind zu erwarten, da Meldeverzüge bestehen. Hinweis: In den Osterferien vom 04.04. bis 19.04.22 werden keine Zahlen für Schulen und Kitas gemeldet.

Erlass Nr. 16, 14.03.22
Die gegenwärtige Pandemiesituation erlaubt es, bisherige Regelungen anzupassen:

Maskenpflicht

  • Grundschulen: Entfall der Maskenpflicht in den Jahrgangsstufen 1 - 4 für Schüler:innen und Beschäftigte.
  • In den Schulgebäuden der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen besteht Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. Schüler:innen ab der Jahrgangsstufe 5 müssen eine medizinische Gesichtsmaske und Bedienstete eine FFP2-Maske tragen.

    Quarantäne

  • Kinder und Jugendliche werden nicht mehr als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder darüber hinaus, so lange sie die Schule besuchen.

    Unterricht & Betreuung

  • Kohorten können durch klassen- oder jahrgangsübergreifende Lerngruppen definiert werden.

    Weitere Informationen sowie Gesprächsangebote finden Sie im Erlass Nr. 15, 14.03.22 (pdf, 75.9 KB)

    Was passiert bei einem positivem Antigen-Schnelltest in der Schule?
    Im Falle eines positiven Antigenschnelltests, ist auch weiterhin eine Bestätigung durch einen PCR Test sinnvoll. Aufgrund der stark steigenden Infektionsfälle sind viele Labore an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, zum Teil schon darüber hinaus.

    Deshalb gibt es bereits jetzt teilweise sehr lange Wartezeiten bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses.
    Nach Rücksprache mit dem MVZ Bremen Mitte besteht im dortigen Testzentrum nach wie vor die Möglichkeit zur Durchführung eines PCR Tests, einschließlich einer zeitnahen Auswertung. Es besteht also für alle Schüler:innen und Beschäftigte an Schulen die Möglichkeit, sich an das MVZ zu wenden.
    Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, melden Sie sich bitte bei der Corona-Hotline 0421 361 10100.

    Weitere Informationen finden Sie auch in der aktuell gültigen Link-Prozessbeschreibung.

    Elternbriefe Kita 02.04.2022
    Den genauen Ablauf können Sie dem aktuellen Elternbrief entnehmen:
    Elternbrief Deutsch vom 04.02.22 (pdf, 153.9 KB)
    Elternbrief Albanisch vom 04.02.22 (pdf, 101.9 KB)
    Elternbrief Amharisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
    Elternbrief Arabisch vom 04.02.22 (pdf, 346.2 KB)
    Elternbrief Bulgarisch vom 04.02.22 (pdf, 322.6 KB)
    Elternbrief Dari vom 04.02.22 (pdf, 196.5 KB)
    Elternbrief Englisch vom 04.02.22 (pdf, 33.4 KB)
    Elternbrief Französisch vom 04.02.22 (pdf, 191.6 KB)
    Elternbrief Kurdisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
    Elternbrief Polnisch vom 04.02.22 (pdf, 194.9 KB)
    Elternbrief Russisch vom 04.02.22 (pdf, 252.9 KB)
    Elternbrief Serbisch vom 04.02.22 (pdf, 268.4 KB)
    Elternbrief Spanisch vom 04.02.22 (pdf, 34.1 KB)
    Elternbrief Türkisch vom 04.02.22 (pdf, 193.2 KB)


    Testungen in der Stadtgemeinde Bremen

    Den Beschäftigten in Kitas und Schulen werden, auf Grundlage einer zentralen Beschaffung durch SKB, vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlene Schnelltests einschließlich einer Information zur Anwendung zur Verfügung gestellt. Damit soll allen Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, zweimal pro Woche einen Selbst-/-Schnelltest durchzuführen. Im Falle eines Positivbefundes erfolgt umgehend eine Quarantäne der betreffenden Person und eine erneute Testung mit einem PCR-Test.
    In der Stadtgemeinde Bremen werden neben der Möglichkeit für Beschäftigte, sich jederzeit im Corona-Walk-In (MVZ Bremen) anlass- und/oder symptombezogen testen zu lassen, weiterhin Radartestungen, das heißt stichprobenartige Testungen, an ausgewählten Kitas und Schulen, sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Kinder angeboten.

    Neuinfektionen zwischen dem 3. und 18.12.2020

    [LISTE Regelungen "Weihnachtsferien" ab 16.12.2020
    In den Schulen ist die Präsenzpflicht vom 16. bis einschließlich 22.12. aufgehoben, ein Angebot für das Distanzlernen wird sichergestellt. Dies gilt auch für die Grundschulen. In Präsenz und in Distanz findet ein Unterrichtsangebot statt. Kinder aus Gruppen/ Klassen werden nicht gemischt. Die im Zeitraum für den 16.12.-18.12. geplanten Klausuren mit Abschluss- und Versetzungsrelevanz werden geschrieben. Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Dienstpflicht der Lehrkräfte und Beschäftigten bleibt unberührt. Ein weiteres SKB Maßnahmenpaket liegt dem Senat als Beschlussvorlage vor. Ein Info-Brief an die Schulleitungen wurde am Freitag, 11.12.2020 verschickt.
    Die Weihnachtsferien in Bremen dauern von Mittwoch, 23.12.2020 bis einschließlich Freitag, 08.01.2021. Weiter Infos siehe unter "Schulbetrieb".

    Ballschule und AG-Angebote des SV Werder pausieren ab dem 16.12.2020
    Aufgrund der neuen und verschärften Verordnungen zur Corona-Pandemie, werden die AG-Angebote des SV Werder Bremen, beispielsweise die Ballschule in den Grundschulen, ab dem 16.12. bis zum 11.01. pausieren. Der SV Werder plant ab dem 11.01. die AG-Angebote wieder aufzunehmen, warten hier aber selbstverständlich die weiteren Bestimmungen ab.
    Sollten wir nicht am 11.01. starten können, werden wir Euch rechtzeitig eine Info zukommen lassen.

    Folgende Maßnahmen wurden aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.11.2020 umgesetzt:

    • Für den 21. und 22.12. wird die Schulpflicht in Bremen sozusagen "ausgesetzt" aber nicht per Verordnung aufgehoben. Das bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihre Kinder an den beiden Tagen zur Schule gehen. Fehlzeiten werden also nicht vermerkt.
    • Die Quarantäne-Regel in der Corona-Verordnung wurde am 1. Dezember durch Senatsbeschluss ein weiteres Mal geändert. Eingeführt wurde die sogenannte "Fünf-Tage-Regel". Das heißt, Schülerinnen und Schülern der Kontaktgruppe I können die Quarantäne durch einen negativen Test auf eine Dauer von mindestens fünf Tage verkürzen. Die entsprechenden Schnelltest-Möglichkeiten werden seit dem 1. Dezember kostenfrei über die Senatorin für Kinder und Bildung vom medizinischen Fachpersonal des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) nach Anmeldung angeboten. Täglich sind bis zu 500 Schnelltestungen möglich. Im Infektionsfall werden Klassen und Real-Kohorten in Isolation geschickt - es bleibt natürlich bei der Meldung an das Gesundheitsamt.

      Teststrategie erweitert
      Am 16.06.2020 hat der Senat eine umfangreiche Teststrategie auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Werden in Schulen oder Kitas Erkrankungen oder Verdachtsfälle registriert, werden nun alle Personen getestet, die dem direkten Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind. Außerdem kann das Gesundheitsamt die Testung weiterer Personen veranlassen und auf freiwilliger Basis auch Stichprobentestungen in den betroffenen Einrichtungen anbieten.
      - Pressemitteilung
      - Strategie zur Eindämmung von Erkrankungen

    • Lehramtsbezogene Praktika an den Schulen
      Sehr geehrte Ausbildungsbeauftragte,
      zur weiteren Durchführung des Praxissemesters, während die Schulen schrittweise den Unterricht vor Ort wieder aufnehmen und der Unterricht vielfach unter Nutzung digitaler Medien stattfindet, ist zwischen der Universität Bremen und der Senatorin für Kinder und Bildung folgendes Verfahren miteinander abgestimmt worden: Eine einheitliche Lösung und systematische Gesamtstrategie für die Durchführung des Praxissemesters an allen Schulen wird es nicht geben können, da die Schulen, die fachspezifischen Möglichkeiten wie auch die jeweiligen Möglichkeiten der Betreuung der Studierenden durch ihre schulischen Mentorinnen und Mentoren so unterschiedlich sind. Unbegleiteter selbstständiger Unterricht der Studierenden ist während der universitären Praxisphasen grundsätzlich nicht zulässig. Es bedarf zur Ermöglichung der Durchführung des Praxissemesters flexibler Lösungen, die für die besonderen Bedingungen jeweils vor Ort angemessen sind. Dies bringt das anliegende Konzept der Universität deutlich zum Ausdruck, es zeigt verschiedene Möglichkeiten hierfür auf. Selbstverständlich sind grundsätzlich alle erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Schulen einzuhalten.
      Bitte beachten Sie: Für den Nachweis des Praktikums ist erforderlich, dass die Schule die Dokumentation der Studierenden gegenüber der Universität abschließend bestätigt. Die tatsächliche Mentorinnen- und Mentorenbetreuung findet dann Berücksichtigung in der jährlichen Meldung der Schulleitungen zur Vergütung an die Senatorin für Kinder und Bildung. Sie darf nicht höher als üblich ausfallen, kann allerdings im Notfall je nach schulischen Möglichkeiten geringer ausfallen. Die Behörde holt sich dafür im üblichen Verfahren die Bestätigung der Universität ein.
      Rücksprache im Notfall: Sollte die Durchführung des Praxissemesters für die Schulen auf Grund von erforderlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, bitte ich die Ausbildungsbeauftragten ausdrücklich, mit dem ZfLB/Praxisbüro rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eine sinnvolle Lösung zu beraten und miteinander abzustimmen.
      - Konzept zur Fortführung des Praxissemesters im Sommersemester 2020 (pdf, 62 KB)
      - Mentorinnen- und Mentorenvergütung: Verlängerung der Eingabefrist
    • Zweite Staatsprüfung | Referendariat & Seiteneinstieg B
      Anmeldungen für die Zweite Staatsprüfung zum 1. Juni 2020:
      Die schriftliche Ausarbeitung von einer bis drei Aufgaben aus dem Aufgabenpool für das Kolloquium zu einer Präsentation ist mit Meldung zur Prüfung beim Staatlichen Prüfungsamt einzureichen. Es gelten die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter (APV-L).
      Aufgrund der Auswirkungen von Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus auf den Schulbetrieb sind vorübergehend Durchführungen unterrichtlicher Vorhaben, besonderer Fördermaßnahmen sowie schulischer und außerschulischer Projekte nur begrenzt oder nicht möglich. Wer hiervon bei der Fertigstellung der schriftlichen Ausarbeitung für die Meldung zur Zweiten Staatsprüfung zum 1. Juni 2020 betroffen ist, kann auf die "Durchführung" innerhalb der jeweiligen Aufgabe verzichten. In dem Fall ist die Planung differenzierter wissenschaftlich auszuarbeiten und die kriterienorientierte Reflexion darauf basierend umfangreicher zu erstellen. Die Aufgabenstellungen ändern sich dadurch nicht, vielmehr ist in der Einleitung der schriftlichen Ausarbeitung hierauf hinzuweisen.
      - Aufgabenpool für das "Kolloquium zu einer Präsentation" (pdf, 133.2 KB)
      - Fahrplan zur Sicherstellung der Zweiten Staatsprüfung im 2. Halbjahr 2019/20 (pdf, 120.6 KB)
    • SKB-Info zur Nutzung von Videokonferenzsystemen
      Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Situation mit Schulschließungen und Kontakteinschränkungen steigt auch im Bildungsnetz der Bedarf an der Nutzung von Videokonferenzlösungen. Hierfür gibt es viele verschiedene Systeme und Anbieter. Bei der Nutzung dieser Plattformen kommt es immer zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierzu zählen beispielsweise Anmeldeinformationen wie Namen und E-Mail-Adressen, aber auch das Bild- und Tonmaterial der Videokonferenzen selbst. Deshalb müssen bei der Nutzung solcher Systeme auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.
      Die für IT-Fragen zuständigen Stellen des Senators für Finanzen haben unter Abwägungen von Funktionalität, und Datenschutz die Produkte GoToMeeting und Zoom als nutzbar eingestuft, sofern – und das ist äußerst wichtig - keine vertrauliche Kommunikation über die Systeme erfolgt. Beide Anbieter haben sich zur Legitimation von Datentransfers in die USA dem so genannten EU-US-Privacy Shield unterworfen und erfüllen die Standardklauseln der Datenschutzgrundverordnung. Die Sicherheitslücken in Zoom (Datenfluss an Facebook, ungeschützte Konferenzen) wurden inzwischen geschlossen, durch das Akzeptieren der AGBs kommt ein ordentlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zustande. Diese Einschätzungen werden auch vom externen Datenschutzbeauftragten der SKB geteilt.
      Die Senatorin für Kinder und Bildung schließt sich deshalb dieser Position an und akzeptiert vorübergehend den Einsatz von Zoom und GoToMeeting auch im schulischen Kontext. Wichtig ist, dass die Nutzung grundsätzlich freiwillig erfolgt. Das gilt sowohl für Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler. Bei der Nutzung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern empfiehlt es sich zudem, auf eine von den Schülerinnen und Schülern ausgehende Bildübertragung zu verzichten und sich auf Audio zu beschränken. In jedem Fall muss darauf verzichtet werden vertrauliche Informationen, wie beispielsweise Leistungsbewertungen und Ähnliches, mit diesen Videokonferenzsystemen zu übermitteln.
      Um den Unsicherheiten dieses Themas besser begegnen zu können, arbeitet die SKB derzeit mit externen Partnern an der Bereitstellung einer eigenen Videokonferenzlösung für das Bildungsnetz.
    • Eingeschränkte Sprechzeiten bei der SKB
      In allen Fachbereiche der Senatorin für Kinder und Bildung sind momentan keine persönlichen Termine möglich. Die Behörde arbeitet im Notbetrieb. Wir sind aber telefonisch und per Mail für Sie da. Grundsätzlich ist die beste Erreichbarkeit zwischen 10 und 16 Uhr.
    • Informationen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter B.A., deren Berufspraktikum zwischen dem 1. April und dem 1. Juni 2020 beginnt
      Sollten Sie bislang keine Praxisstellenmeldung eingereicht haben, senden Sie diese umgehend auf dem Postweg an:
      Die Senatorin für Kinder und Bildung
      Referat 31/Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte
      Rembertiring 8-12
      28195 Bremen
      Derzeit finden keine praxisbegleitenden Veranstaltungen statt. Sie werden umgehend informiert und eingeladen sobald die aktuellen Schutzmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind.
      Die Zuständigkeit der organisatorischen und zeitlichen Gestaltung Ihrer Arbeitszeit und Ihres Einsatzes in der Praxisstelle liegt bei Ihrem Anstellungsträger
      Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Referat 31 ein:
      - Urkunde/Zeugnis der Hochschule Bremen über den B.A. Soziale Arbeit
      - Ihren Arbeitsvertrag
      - Einen aktuellen Lebenslauf
      Senden Sie diese Unterlagen (je Dokument eine PDF Datei) bitte per Mail an: mailto:scan-ausbildung@kinder.bremen.de
    • Fachkräfte im Anerkennungsjahr
      Um auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuwirken gilt seit dem 16.03.2020:
      Es finden zurzeit keine organisierten praxisbegleitenden Veranstaltungen statt. Alle Fachkräfte im Anerkennungsjahr sind weiterhin für die praxisbegleitenden Veranstaltungen (Groß- und Kleingruppentreffen) seitens der Praxisstelle freizustellen. Statt Treffen durchzuführen, sind die Zeiten individuell zur Vertiefung und Erweiterung des Fachwissens und zur Berichterstellung zu nutzen. Die Gruppenberaterinnen und Gruppenberater stehen zu gruppenintern festgelegten Zeiten telefonisch für Beratungen zur Verfügung.
      Es finden zurzeit keine Fach- und Informationsveranstaltungen statt.
      Ausgewählte Kolloquien finden statt. In diesen Fällen werden Sie von uns persönlich kontaktiert.
      Fehltage, die aufgrund von Sonderurlaubsregelung oder Freistellung entstehen, werden nicht auf die Anzahl der Fehltage im Anerkennungsjahr angerechnet.
      Fortbildungen für Anleitende von Fachkräften im Anerkennungsjahr finden zurzeit nicht statt.
      Die Ansprechpersonen sind über E-Mail erreichbar. Es besteht eine tägliche, telefonische Erreichbarkeit von 10 bis 12 Uhr unter 0421 361-4769. Die Sprechstunde zur Anrechnung von sozialpädagogischen Tätigkeiten sowie die offene Sprechstunde finden zurzeit nicht statt.
    • Feststellung von W&E-Förderbedarf vor der Einschulung ausgesetzt
      Aufgrund des eingestellten Unterrichtsbetriebes wird der vorgesehene Verfahrensablauf bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für den Bereich Wahrnehmung und Entwicklungsförderung (W&E) bei Kindern in den Kindertageseinrichtungen vor der Einschulung zeitweise ausgesetzt. Mehr Informationen über das Verfahren - auch für Eltern - gibt es hier:
      - Deutsch (pdf, 145.7 KB)
      - English (pdf, 141.2 KB)
      - Türkçe (pdf, 128.4 KB)
      - Pусский (pdf, 154.6 KB)
      - Arabisch (pdf, 197.6 KB)
    • Cito-Test findet nicht statt
      Der Cito-Test kann aufgrund der Corona-Krise in diesem Jahr nicht stattfinden. Für Kinder, die im Sommer 2021 eingeschult werden, muss eine alternative Vorgehensweise für die Identifikation von Kindern mit Sprachförderbedarf gefunden werden, auf deren die Sprachförderung in den Einrichtungen umgesetzt werden kann. Die Fachreferate in der Behörde erarbeiten derzeit handhabbare, alternative Wege dazu und werden schnellstmöglich darüber informieren.
      - Anschreiben an die Schulleitungen (pdf, 100.5 KB)
      - Anschreiben an die Kita-Träger (pdf, 66.1 KB)
    • Lehramtsbezogene Praktika an den Schulen
      Der schulpraktische Anteil aller lehrerbildungsbezogenen Praktika entfällt bis auf Weiteres. Deshalb werden die Ausbildungskoordinatorinnen und Ausbildungskoordinatoren gebeten, nach den Osterferien Informationen einzuholen, in welcher Form und in welchem Umfang Anteile des Praktikums von den Studierenden gemäß des Schreibens des Praktikumsbüros der Universität vom 18. März 2020 absolviert und von schulischen Mentorinnen und Mentoren begleitet wurden. Diese Information ist an das Praktikumsbüro weiterzuleiten und soll Berücksichtigung in der jährlichen Meldung der Schulleitungen zur Mentorenvergütung finden. Über die Möglichkeit, nach den Osterferien die schulischen Praxisanteile zu absolvieren, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden – im Moment kann dies noch niemand sagen.
    • Azubis systemrelevanter Bereiche vom digitalen Unterricht befreit:
      Aufgrund der aktuellen Situation kommt es in Betrieben/Einrichtungen, die in Bereichen der systemrelevanten Daseinsfürsorge tätig sind zu personellen Engpässen, zum Beispiel im Lebensmitteleinzelhandel, in der Logistik und im Gesundheits- und Sozialbereich. Deshalb werden in diesen Bereichen auch die Auszubildenden in den Betrieben/Einrichtungen dringend benötigt. Diese dualen Auszubildenden werden ab 24.03.2020 bis zum Ende der Schulschließungen auf Wunsch der Betriebe/Einrichtungen von der Pflicht zur Teilnahme am digitalen oder alternativen Unterricht befreit.
    • Derzeit keine Fortbildungen im LIS | Kolloquien werden durchgeführt
      So lange der reguläre Betrieb an den Schulen eingestellt bleibt, finden auch keine Fortbildungen und keine Ausbildungsseminare des Landesinstituts für Schule (LIS) statt. Die Bibliothek und der Medienverleih des Zentrums für Medien bleiben geschlossen. Kolloquien im Rahmen der Lehramtsausbildung finden ab dem 15.04.2020 wieder statt. Die Nachreichfrist für Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst zum 1. August 2020 verlängert sich für Masterzeugnisse / Abschlussbescheinigungen mit endgültiger Gesamtnote auf den 31. Mai 2020. Mehr dazu: lis.Bremen.de
    • IQB-Bildungstrend im Primarbereich verschoben – Teilnahmerpflicht an VERA 3 und VERA 8 aufgehoben
      Die Kultusministerkonferenz hat die Aussetzung der im Frühjahr 2020 geplanten Durchführung des IQB-Bildungstrends im Primarbereich beschlossen. Der Test soll nachgeholt werden, den genauen Zeitpunkt dafür klären die Länder derzeit noch. Normalerweise wäre der IQB-Bildungstrend 2020 in den Grundschulen nach den Osterferien durchgeführt worden. Die verbindliche Teilnahme an den Vergleichsarbeiten VERA 3 und VERA 8 wurde für die Länder freiwillig gestellt, da die Testzeit zum Teil in die derzeitige Zeit der bundesweiten Schließung der Schulen fällt. In Bremen wird VERA 3 aufgrund der derzeitig schwierigen Situation ausgesetzt. VERA 8 ist in Bremen durch den frühen Testzeitpunkt bereits durchgeführt worden.
      - KMK-Pressemitteilung vom 02.04.2020
      - SKB-Mitteilung vom 06.04.2020: Zentrale Vergleichsarbeiten werden ausgesetzt
    • Der Wettbewerb Demokratisch Handeln wurde abgesagt.
      Dies gilt für alle regionalen Lernstätten und die Bundeslernstatt in Berlin.
    • Die Aktionstage Girls' Day und Boys' Day wurden für 2020 bundesweit abgesagt.
      Einen Ersatztermin wird es nicht geben. MEHR
    • Notfallpläne Abschlüsse
      - Abitur (pdf, 69.1 KB)
      - Abschlüsse der Sek I (pdf, 76.1 KB)
      - Zentrale Abschlussprüfungen in den Herkunftssprachen (pdf, 67.7 KB)
    • Übergangsverfahren 4 nach 5:
      Die Bescheide für Eltern von Schülerinnen und Schüler, die von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe wechseln, werden ab sofort (13.03.) verschickt. Die Behörde hatte das für einen etwas späteren Zeitpunkt vorgesehen. Deshalb kann auf dem Bescheid das Datum 19. oder 20. März zu lesen sein.
    • Wahl der Interessenvertretungen am 18.03.2020
      - Wahl der Interessenvertretungen im Bereich Schulen am 18.03.2020 (pdf, 41 KB)
      - Wahlhelferinfo (pdf, 98.1 KB)
      - Anschreiben Wahlausschüsse zu Schnellmeldung (pdf, 33.8 KB)
      - Schnellmeldung PR Wahl (docx, 25.8 KB)
      - Vordruck für die Mitteilung der Wahlergebnisse GPR_JAV 2020 - Schulen (docx, 15.8 KB)
      - Vordruck für die Mitteilung der Wahlergebnisse GPR 2020 - Schulen (doc, 35.5 KB)
    • Informationen für Schulen und Eltern aus dem Zeitraum vor den Schulschließungen


    Ferienangebote

    In den Sommerferien bietet die Senatorin für Kinder und Bildung mehrere Programme an, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest teilweise kompensieren und Kindern Impulse geben zu können:

    Lernferien in Grundschulen
    Dieses Angebot soll insbesondere Kinder erreichen, die unter schwierigen sozialen Bedingungen aufwachsen, und ihnen den Anschluss ermöglichen oder erleichtern. In 20 Bremer Grundschulen lernen jeweils maximal zehn Kinder pro Gruppe für jeweils zwei Wochen an vier Zeitstunden pro Tag. Auch genügend Bewegung und Spaß sind mit dabei. Im Fokus steht die Sprachbildung mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Je nach Jahrgang, Sprachniveau oder Unterstützungsbedarf geht es um Lesetechnik, Textverständnis, Erzählen oder bei höheren Jahrgängen auch um die Vorbereitung auf weiterführende Schulen. Auch Rechnen wird geübt und die Neugier für Zahlen geweckt. Mit diesen Lernferien werden 360 Grundschulkinder erreicht.

    Ferienbetreuung in Grundschulen
    Die Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird auch auf Halbtagsschulen ausgeweitet. Zudem ist die anmeldepflichtige Betreuung in diesen Sommerferien kostenlos. Der Anmeldeschluss für eine Ferienbetreuung von Kindern in Halbtagsgrundschulen und Nichtganztagskindern in offenen Ganztagsgrundschulen ist am 6. Juli. Es können noch Kinder angemeldet werden, deren Eltern keinen Urlaubsanspruch mehr haben. Dies muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers belegt werden.
    Die Ferienbetreuung für Halbtagsgrundschulen findet vom 16. Juli bis 7. August statt.
    Der Zeitraum der Betreuung der Nichtganztagskinder der offenen Ganztagsschulen richtet sich nach den Betreuungszeiten der Ganztagskinder. Ansprechpartner sind die Schulen, in die die Kinder jeweils gehen.

    Schwimmintensivkurse für Drittklässler
    Drittklässler, die noch keine oder nur geringe Schwimmkenntnisse haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ein Schwimmabzeichen zu erreichen. Das Projekt wird gemeinsam von den Bremer Bädern, der DLRG, dem Landesschwimmverband und der Senatorin für Kinder und Bildung verwirklicht. Ein Kurs dauert fünf Tage mit jeweils einer Zeitstunde pro Tag. Die Kinder werden von erfahrenen Kräften der Bremer Bäder und des Landesschwimmverbandes angeleitet. Die Kurse finden im Zeitraum vom 20. Juli bis 21. August statt. Die Bremer Bäder haben dafür Briefe an über 2.500 Eltern verteilen lassen. Den Kursteilnehmenden bzw. den Erziehungsberechtigten wird mitgeteilt, wo genau die Kurse stattfinden werden.

    Lernferien in weiterführenden Schulen
    Zu den Schwerpunkten dieses Angebots gehören die frühe Förderung von Schülerinnen und Schülern am Beginn der Sek I, die an- bzw. abschlussbezogene Förderung am Ende der Sek I und Angebote für Schülerinnen und -Schüler aus Vorkursen, sofern eine entsprechende Lernbegleitung gewährleistet werden kann. Insgesamt gibt es rund 400 Plätze.
    Weitere Informationen zu diesen Angeboten enthält die Pressemitteilung vom 01.07.2020

    Digitale Sommerangebote der Vernetzungsstelle Begabungsförderung in Zusammenarbeit mit Bildung & Begabung
    Spannende Aha-Momente können Bremer Schülerinnen und Schüler bei diesen Angeboten erleben. In den Live-Video-Kursen können sie sich mit interessanten Inhalten beschäftigen, eigene Stärken kennenlernen und natürlich auch Spaß haben. Neben spannenden Kurzworkshops gibt es auch eine einwöchige Medizin-Akademie. Die Kurse sind kostenlos, für die Teilnahme wird nur ein Gerät benötigt
    Weitere Informationen zu den Sommerangeboten

    ReBUZ Sommercamp 2020
    Ob Heldenreise, Streetdance oder Bewegungsparcours: Das ReBUZ-SommerCamp bringt Jugendliche von 9 bis 12 Jahren in Bewegung. Vom 18. bis zum 21. August 2020 gibt es ein tägliches Programm von 09:30 bis 14:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen gehen per Mail an info@zagg.de.
    Das SommerCamp ist ein Angebot des ReBUZ West in Zusammenarbeit mit der DAK, dem Projekt "Der Bremer Westen – systemisch gesund" und dem Zentrum für angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften ZAGG.
    Weitere Informationen zum ReBUZ-SommerCamp


    Archiv zur Einstellung des regulären Betriebs an Schulen & Kitas

    Schrittweiser Wiedereinstieg

    E-Mail an alle Schulleitungen vom 14.04.2020
    Aktuell wird über den Weg zur Normalisierung und damit auch über die Wiederöffnung von Schulen intensiv diskutiert. Auch wenn alle gern Planungssicherheit hätten, kann von hier zur Zeit noch keine klare Aussage getroffen werden, da die grundlegende Entscheidung auf der Ebene des Bundes bzw. der Länder noch aussteht. Gleichwohl wurden die umfangreichen Vorüberlegungen der Abteilungen und die Anregungen aus den Schulen beraten und soweit möglich kooperativ mit Schulleitungen als Empfehlung an die Hausspitze zusammengefasst. Eingeflossen sind dabei auch die Vorgaben des Gesundheitsamtes zur Durchführung der Abschlussprüfungen, Hinweise des Personalrats zum Schutz der Mitarbeiter und viele weitere umsetzungsrelevante Hinweise unter Berücksichtigung der Bedingungen der jeweiligen Schulstufe.
    Jetzt muss zumindest bis Dienstag abgewartet, wie die Politik entscheidet und wie unser Handlungsrahmen ausfällt. Sobald die Rahmenbedingen geklärt sind, möchten wir den weiteren Fahrplan und die Ausgestaltung mit Ihnen kooperativ beraten.

    E-Mail der Senatorin
    E-Mail von Senatorin Bogedan zur Corona-Situation vom 09.04.2020 (pdf, 207.1 KB)

    E-Mail an alle Schulleitungen vom 09.04.2020
    Aktuell wird über die Rückkehr zum normalen Alltag und damit auch über die Wiederöffnung von Schulen überall diskutiert. Auch wir bei der SKB beraten intensiv und haben in unsere Empfehlungen an die Hausspitze neben den Vorüberlegungen der Fachreferate auch die zahlreichen Anregungen aus den Schulen und der Schulartensprecherinnen und -sprecher einbezogen. Eingeflossen sind dabei auch die Vorgaben des Gesundheitsamtes zur Durchführung der Abschlussprüfungen, Hinweise des Personalrats zum Schutz der Mitarbeitenden und viele weitere umsetzungsrelevante Hinweise unter Berücksichtigung der Bedingungen der jeweiligen Schulstufe.
    Zu beachten ist allerdings noch ein weiterer Punkt: Die Bundesländer haben sich darauf verständigt, bei diesem Weg möglichst einheitlich vorgehen zu wollen; hinzu kommt, dass auch der Bund einzubeziehen ist. Entsprechende Gespräche laufen heute, aber auf Ebene der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin auch noch in der nächsten Woche. Auch wenn wir alle gerne Planungssicherheit hätten, müssen wir deshalb mindestens bis Mittwoch (15.4.) warten, bevor wir weitere Schritte unternehmen können.
    Sobald die Rahmenbedingen geklärt sind, möchten wir den weiteren Fahrplan und die Ausgestaltung mit den Schulleitungen kooperativ beraten.
    Für die Wiedereröffnung von Kitas gilt Ähnliches. Wir müssen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin abwarten, um sie in unsere Überlegungen einfließen lassen zu können. Wir arbeiten intensiv an Szenarien, die natürlich den Trägern mitgeteilt werden.
    E-Mail von Senatorin Bogedan zur aktuellen Corona-Situation vom 09.04.2020 (pdf, 207.1 KB)

    Regulärer Betrieb an Schulen & Kitas eingestellt bis mindestens 19.4.
    Um auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuwirken, ist der reguläre Betrieb an Schulen und städtischen Kitas der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven seit Montag, 16. März 2020, eingestellt. Diese Maßnahme galt zunächst bis einschließlich 14. April 2020 und wurde zwischenzeitlich verlängert bis mindestens 19. April 2020.
    "Die Schulferien enden zwar am 14. April, die Betreuung an Kitas und der reguläre Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Land Bremen bleiben aber mindestens bis zum 19. April 2020 (die Maßnahme gilt bis einschließlich 19. April) eingestellt. Das geht aus einer Verordnung hervor, die am Freitag vom Senat verabschiedet werden soll und die bisher gültigen Allgemeinverfügungen und eine Verfügung meines Hauses vereint. Zudem wird das Ergebnis eines weiteren Gesprächs der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in diese Verordnung einfließen", sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
    Das bedeutet für Schulen nicht, dass die Osterferien verlängert werden, sondern die Beschulung, bzw. das ermöglichen des Lernen der Schülerinnen und Schüler zu Hause ab dem 15. April fortgesetzt wird. Nach den Ferien endet auch die "Ferien-Notbetreuung", die in der Stadt Bremen auf Grundschulen begrenzt ist. Die allgemeine Notbetreuung setzt ab dem 15. April an allen allgemeinbildenden Schulen dann wieder ein.
    "Uns ist bewusst, dass das eine sehr belastende Situation für alle ist und die Anforderungen des Bundes und des Landes Familien, Kitas und Schulen im Sinne der Gesundheit aller sehr viel abfordern. Ich sehe aber auch mit welcher Hingabe Teams in Kitas und Schulen im Einsatz für ihre kleinen und großen Schützlinge sind. Mit der Aufrechterhaltung der Notbetreuung und dem Engagement, ein Lernen zu Hause möglich zu machen, tragen Erzieherinnen und Erzieher, Lehr- und Verwaltungskräfte massiv zur Aufrechterhaltung des Gemeinwesens bei. Ich kann dafür nicht genug danken", so Bogedan.

    Ausstehende Klausuren
    Wegen des eingestellten Unterrichtsbetriebes entfallen die in Einzelfällen noch ausstehenden Klausuren des laufenden zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase (Q. 2.2) ersatzlos. Die Noten für das laufende Halbjahr werden auf Basis der in diesem Halbjahr (Januar – März 2020) erhobenen Leistungen erteilt, unter Umständen sind erbrachte Klausurersatzleistungen für die Benotung heranzuziehen.
    17.03.2020 Entfall Klausuren Q 2 (pdf, 80.3 KB)

    Materialsammlung zur Einstellung des regulären Betriebs an Schulen:

    Materialsammlung zur Einstellung des regulären Betriebs in Kindertageseinrichtungen:


    Archiv zum Thema Abitur

    Abiturprüfungen nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSP-V)

    Diese Prüfungszeiträume gelten für das Land Bremen
    Haupttermin 1: 22.04. - 07.05.2020
    Haupttermin 2: 12.05. - 29.05.2020
    Nachschreibtermin: 15.06. - 20.06.2020
    Mündliche Prüfungen: 06.05. - 12.06.2020
    Bis zum 15. April müssen sich Abiturienten entscheiden, an welchem der beiden Haupttermine sie ihre Abiturprüfungen schreiben wollen.
    Schülerinnen und Schüler, die an Haupttermin 1 (April) wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen dies mit Attest belegen und können zum Haupttermin 2 (Mai) nachschreiben. Schülerinnen und Schüler, die an Haupttermin 2 (Mai) wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen dies mit Attest belegen und können vom 15. bis 20. Juni 2020 nachschreiben.

    Abiturprüfungen unter erschwerten Bedingungen - Bremen bietet zwei Prüfungszeiträume zur Wahl | Pressemitteilung vom 31.03.2020

    Meldung vom 25.03.2020:
    Abiturprüfungen finden wie geplant statt

    Senatorin Claudia Bogedan am 25.03.2020: "Abiturprüfungen finden statt. Der Beschluss der KMK zeigt, dass wir mit unserem Bremer Weg richtig liegen. Die Kultusminister haben sich darauf verständigt, dass die Prüfungen von den Schülerinnen und Schülern abgelegt werden können. Unser Stufen-Modell besteht fort. Wichtig ist es, dass die Abschlüsse im gesamten Bundesgebiet anerkannt werden. Das ist gewährleistet. Zudem sind wir gerüstet, uns der jeweiligen Lage anzupassen. Details werden schnell in meinem Ressort erarbeitet."
    Die Senatorin für Kinder und Bildung ist mit dem Gesundheitsressort in engem Austausch, was die Situation der Prüfung angeht.
    Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig: "Ich freue mich, dass wir uns in einer so schwierigen Situation innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben klare Vorgaben für unsere Schülerinnen und Schüler. Für sie ist es besonders wichtig, dass sie jetzt Planungssicherheit haben, gleichzeitig steht ihre Gesundheit für uns an erster Stelle."
    Die Kultusministerkonferenz hat am 25.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:

    1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.
    2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.
    3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.
    4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen.
    5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.

    Das Wichtigste kurz und knapp


    Kitas
    • Der Betrieb der Kindertagesbetreuung wird bestimmt durch das Infektionsgeschehen und die eingeschränkten Personalressourcen, aufgrund der Zugehörigkeit von Beschäftigten zur Risikogruppe
    • Jedes Kind soll mindestens eine Betreuung im Umfang von 20 Wochenstunden erhalten.
    • Von gruppenübergreifenden und offenen Konzepten ist abzusehen
    • Die notwendige Eingewöhnung von Kindern findet unter den Regeln des Hygieneplans unter anderem mit Abstandsgebot für Erwachsene statt.
    • Die Zusammenarbeit mit Eltern ist eine zentrale Säule des Systems. Elterntreffen und Sprechtage sollen ermöglicht werden – wenn notwendig, auch in neuen Formaten.
    • Die Kosten für Gesichtsvisiere können von der Senatorin für Kinder und Bildung übernommen werden
    • Sprachbildung und Sprachförderung haben Priorität in der Bildungsarbeit
    • Der Einsatz von persönlichen Assistenzen und die Frühförderung sind auch unter Corona-Bedingungen möglich und notwendig.
    • Ausflüge (Spielplätze, Parks) mit jeweils einer Gruppe sind auch unter Corona-Bedingungen möglich.
    • Hygiene-Regeln sind für Beschäftigte, Kinder und Erziehungsberechtigte festgeschrieben
    Grundschulen
    • Soweit wie möglich wird der Regelbetrieb in der jeweiligen Organisationform der Schule geplant.
    • Das Vier-Säulen-Modell: Präsenzunterricht, Distanzunterricht (muss neben digitaler Form auch analog angeboten werden), Förderung und Betreuung bleibt bestehen.
    • Es gilt das sogenannte Kohortenprinzip, z.B. ein Jahrgang, ein Lernhaus, …
    • Soweit es möglich ist, wird der Ganztag aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für Lernzeiten, Förderangebote und die Betreuung. AGs und Lernzeiten sind auf Kohorten- bzw. Jahrgangsebene anzupassen.
    • Alle Jahrgänge sollen die wesentlichen Inhalte dieses Schulhalbjahres nachholen und gleichzeitig auch die wesentlichen Inhalte des neuen Halbjahres vermitteln.
    • Bildung fester Teams, bestehend aus Lehrkräften, Erzieher*innen, Assistenzen etc. unter Einbindung von Risikokolleg*innen, so dass Klassen von möglichst wenigen Personen begleitet werden.
    • Für die digitale Unterstützung aller Kollegien werden Fachkräfte benötigt, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
    • Die Schule bleibt inklusiv. Kinder mit Förderbedarfen bekommen ihre Förderung. Dabei werden auch Assistenzkräfte etc. eingesetzt.
    • Kein Fach entfällt, alle Unterrichtsfächer sind gleichrangig zu behandeln. Projekte und epochaler Unterricht sind zu empfehlen.
    • Eine schnellstmögliche Fortbildung in its-learning ist an allen Schulen für alle Kolleginnen einzuplanen. Dies kann untereinander und mit einer systematischen Unterstützung des Zentrums für Medien (ZfM) erfolgen. Anschließend müssen vor allem die Schülerinnen der Klassen 3 und 4 im Umgang mit den Tablets geschult werden.
    • Bei erheblichen Einschränkungen durch die Pandemie bietet der Öffnungsplan der vergangenen Wochen – in umgekehrter Reihenfolge – eine Orientierung.
    • Der Ablauf des Schwimmunterrichts wird noch beraten.
    Sekundarstufe I
    • Soweit wie möglich wird der Regelbetrieb geplant.
    • An die Stelle des Abstandsgebots tritt das sogenannte Kohortenprinzip. Aufgrund von Wahlpflichtunterricht und Fachleistungsdifferenzierung ist das in der Regel der Jahrgang.
    • Das Vier-Säulen-Modell: Präsenzunterricht, Distanzunterricht (muss neben digitaler Form gegebenenfalls auch analog angeboten werden), Förderung und Betreuung bleibt bestehen.
    • Kein Fach entfällt, alle Unterrichtsfächer sind gleichrangig zu behandeln. Projekte und epochaler Unterricht sind zu empfehlen.
    • Alle Jahrgänge sollen nach Bedarf wesentliche Inhalte des zweiten Schulhalbjahres 2019/20 nachholen und gleichzeitig abschlussbezogen auch die wesentlichen Inhalte des neuen Halbjahres vermitteln. Dazu ist eine Abstimmung und zeitliche Priorisierung möglichst während der Präsenzzeiten notwendig. Bildungspläne behalten Gültigkeit, quantitative fachliche Fokussierung kann in schulinternen Curricula vorgenommen werden.
    • Die Prinzipien der Leistungsbewertung werden beibehalten, Leistungen aus dem Distanzlernen einbezogen.
    • Es sollen Teams von Fachlehrkräften gebildet werden, in denen eine Lehrkraft, die nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung steht, festgelegte Unterrichtsanteile aus der Distanz übernehmen kann.
    • Die Schule bleibt inklusiv. Schüler*innen mit Förderbedarfen bekommen ihre Förderung in Verantwortung des gesamten Lehrkräfteteams. Dabei werden auch Assistenzkräfte usw. eingesetzt.
    • Soweit es möglich ist, wird der Ganztag aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für Lernzeiten und Förderangebote. AGs und Lernzeiten sind auf Kohorten- bzw. Jahrgangsebene anzupassen.
    • Eine schnellstmögliche Fortbildung in itslearning ist an allen Schulen für alle Kolleg*innen einzuplanen. Dies kann untereinander und mit einer systematischen Unterstützung des Zentrums für Medien (ZfM) erfolgen. Anschließend müssen die Schüler*innen im Umgang mit den Tablets geschult werden.
    • Für die digitale Unterstützung aller Kollegien werden Fachkräfte benötigt, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
    • Stornokosten für Klassenfahrten bis zum 31.12.20 werden übernommen, ab Januar 2021 nicht mehr.
    • Bei erheblichen Einschränkungen durch die Pandemie bietet der Öffnungsplan der letzten Wochen – in umgekehrter Reihenfolge – eine Orientierung.

    Stufenplan der Senatorin für Kinder und Bildung

    Wegen der Ungewissheit, wie sich das Coronavirus weiter im Bundesland Bremen auswirkt, ist ein Stufenplan für die Abiturprüfungen vorgesehen.

    Stufe A: In der Behörde wird derzeit daran gearbeitet, dass die schriftlichen Prüfungen – wie geplant – ab dem 22. April (1. Klausurtag!) stattfinden können.

    Stufe B:
    Falls Stufe A aufgrund der besonderen Ausnahme-Situation nicht möglich ist, wird eine Terminverschiebung in Absprache mit anderen Bundesländern geplant.

    Vertretende der Behörde und der Schulleitungen sind dabei in engem Austausch.


    Zentrale Abschlussprüfungen

    Terminplan
    08. Juni, 10 Uhr: Deutsch
    10. Juni, 10 Uhr: Englisch
    12. Juni, 10 Uhr: Mathematik

    Nachschreibetermine
    22. Juni, 10 Uhr: Prüfung Deutsch
    24. Juni, 10 Uhr: Englisch
    26. Juni, 10 Uhr: Mathematik

    Notfalltermine für den Fall von Schulschließungen
    29. Juni, 10 Uhr: Deutsch
    30. Juni, 10 Uhr: Mathematik
    01. Juli, 10 Uhr: Englisch

    Materialien

    Erklärung der Bildungssenatorin
    Zu den aufgekommenen Forderungen, die Prüfungen abzusagen erklärte Dr. Claudia Bogedan am 08.05.2020: "Die Zentralen Abschlussprüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und weitere Abschlüsse sind verpflichtend und auch wichtig. Sie abzusagen, wäre der falsche Schritt". Abgesehen von dem Bremischen Schulgesetz, das nach §21 keinen Abschluss ohne Prüfung vorsehe, und den KMK-Beschlüssen, die das Gleiche besagten, sei der MSA eine wichtige Prüfung, wie das Abitur auch. "Der MSA ist meines Erachtens sehr wichtig dafür, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ich denke, dass wir nicht wenigen Schülerinnen und Schülern einen Nachteil gegenüber niedersächsischen und weiteren MSA-Absolventen aus anderen Bundesländern mitgeben, wenn wir den Abschluss ohne Prüfung zulassen würden. Der Ausbildungsmarkt wird angespannt sein. Es gibt auch Schülerinnen und Schüler, denen die Prüfung wichtig ist, um Noten zu verbessern und um ihr Können präsentieren zu können. Die jungen Menschen benötigen in dieser komplizierten Situation dringend ein Gefühl von Normalität und die Erfahrung, dass sie etwas leisten und bewältigen können. Darauf wird in den Schulen auf sehr engagierte Art und Weise im prüfungsvorbereitenden Unterricht, jeweils acht Stunden pro Woche, hingearbeitet. Eine Streichung der Abschlussprüfungen würde all diese Bemühungen konterkarieren. Abgesehen davon wurden die mündlichen Prüfungen an einigen Schulen bereits abgelegt, die Prüfungsphase hat also begonnen. Auch im berufsbildenden Bereich wurden schon einige Prüfungen bewältigt".

    Außerdem seien auch folgende Punkte zu bedenken:

    • Die Berechnung der Abschlüsse (MSA, EBBR, BBR) am Gymnasium erfolgt nicht zu Zweidrittel aus der Schuljahresnote, sondern ausschließlich aus Prüfungsnoten.
    • Der MSA berechtigt zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen oder bei entsprechenden Leistungen zu Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen. Eine Absage der Prüfungen könnte zu einem Schneeballeffekt führen. Dieses hätte massive negative Konsequenzen, da beispielsweise in der Berufsoberschule die Allgemeine Hochschulreife mit erworben wird und die Anerkennung dieses Abiturs dann fraglich wäre.
    • Es kann zu massiven Schwierigkeiten mit den Zulassungsvoraussetzungen für anschließende berufliche Bildungsgänge kommen.
    • Prüfungen, die zu einem Abschluss außerhalb eines Bildungsgangs führen, basieren ausschließlich auf den Prüfungsleistungen und nicht zu einem Anteil auf Vornoten. Hier würde eine generelle Absage die Abschlüsse verhindern, beispielsweise für den MSA in der E-Phase der Gymnasialen Oberstufe.

    "Ich habe zur Vorgehensweise beim Abitur versprochen, dass es Lösungen geben wird, falls sich der Notendurchschnitt im Vergleich zu den Vorjahren sichtbar verschlechtert. Das gilt natürlich auch für den MSA. Dass wir das dann auch realisieren, zeigt unser Handeln beim Mathe-Abitur im vergangenen Jahr. Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Belastungen an den Schulen sehr hoch sind. Ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal bei allen Schul-Teams für ihren Einsatz bedanken. Diese schwierige Zeit bedeutet für uns alle, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Verwaltungskräfte und die Mitarbeitenden in meinem Ressort, einen unglaublichen Kraftakt zu bewältigen. Tausend Dank für das Engagement aller", so die Senatorin.


    Archiv zum Thema Notbetreuung

    Diese Regelungen sind mittlerweile überholt. Aktuelle Informationen finden Sie in dem Themenblock weiter oben auf dieser Seite.

    Der reguläre Betrieb von Schulen und KiTas wurde im Land Bremen am Montag, 16. März 2020, flächendeckend eingestellt. Auch Tagesmütter und -väter sowie sonstige Einrichtungen der Kindertagespflege sind betroffen. Seitdem wird eine Notbetreuung angeboten, die schrittweise erweitert wurde und nun ergänzt wird um die Gruppen der Kinder, die mit dem Wiedereinstieg in die Kitas und Tagespflege beginnen:

    Seit 18. Mai 2020 gilt der Wiedereinstieg für alle Kinder mit Sprachförderbedarf gemäß CITO-Testung, Vorschulkinder, die Kitas in sozialen Index-Lagen besuchen und für Kinder mit anerkanntem Frühförderbedarf mit Angeboten zur Frühförderung gelten. Ab 1. Juni 2020 sollen alle Vorschulkinder wieder in die Kitas kommen. Ab 15. Juni 2020 soll in einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kita-Kinder übergegangen werden, soweit das Infektionsgeschehen es ermöglicht.

    In Schulen wird die Notbetreuung zudem bis Klasse 6 weitergeführt.

    Notbetreuung im Kita-Bereich

    Das Anmeldeformular wird vor Betreuungsbeginn beim jeweiligen Kita-Träger eingereicht. Dort erhalten Eltern dann weitere Infos.

    Notbetreuung in Schulen

    Anträge auf Notbetreuung werden an die jeweilige Schulleitung gesendet. Sollten an einer Schule keine Plätze mehr vorhanden sein, wird den Eltern ein anderer Standort angeboten.

    Grundsätzlich gilt weiterhin:

    • die Empfehlung, dass alle Beschäftigten und Kinder, die zur Risikogruppe gehören, nicht in der Einrichtung tätig sind bzw. nicht in dieser betreut werden.
    • Erziehungsberechtigte können nur dann den Notdienst in Anspruch nehmen, wenn keine private Betreuung des Kindes zu realisieren ist.
    • In einer Gruppe können im Notdienst maximal fünf Kinder betreut werden .
    • Ein besonderer Fokus ist auf die Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen zu legen.
    • Die Regelung zum Umgang mit positiven Testungen und laufenden Testverfahren, die im Schreiben vom 26.03.2020 erläutert wurde
      - Anschreiben Kita-Träger und Kita-Leitungen (pdf, 380.1 KB)
      - Anschreiben Kindertagespflegepersonen (pdf, 272.9 KB)

    Kitas und Schulen OHNE Notbetreuung wegen Verdachtsfällen

    Einrichtungen von Kita Bremen und Grundschulen, die wegen Verdachtsfällen geschlossen wurden, bzw. an denen noch nicht endgültig ausgeräumte Verdachtsfälle bestehen, können zunächst keine Notbetreuung anbieten. Zur Zeit sind keine Grundschulen betroffen. Ob aktuell städtische Kitas betroffen sind, zeitgt die Website von Kita Bremen unter kita.bremen.de

    Welche Berufsgruppen können Notbetreuungsangebote in Anspruch nehmen?

    Dies wurde bis 14.06. geregelt durch die "Anlage zu §§ 1, 2, 15 bis 17 der "Sechste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"

    Wie wird die Notbetreuung umgesetzt?

    Dies war bis zum 14.06.2020 geregelt in §17 der "Sechsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"


    Ausweitung der Notbetreuung in Kitas und Schulen seit 20. April 2020

    Vorrangig betreut werden nach wie vor Kinder, deren Eltern in Betrieben der kritischen Infrastruktur tätig sind. Dabei reicht es nun aus, dass nur ein Elternteil dort beschäftigt ist und der/die zweite Erziehungsberechtigte berufstätig ist und eine private Betreuung des Kindes nicht möglich ist. Für Alleinerziehende gilt dies entsprechend.

    Zur Härtefallreglung gibt es folgenden Hinweis: Kinder, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können als Härtefall aufgenommen werden. Ebenfalls können Kinder, die über das Casemanagement (Jugendamt) analog zu den Kindern mit Schutzkonzepten gemeldet werden, als Härtefall aufgenommen werden.

    Darüber hinaus sollen zu den zuvor genannten möglichen Notdienstansprüchen auch Kinder von Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, die alleinerziehend sind oder bei denen beide Erziehungsberechtigten berufstätig sind und keine private Betreuungsmöglichkeit haben. Dies gilt nur für Kinder bis einschließlich der sechsten Jahrgangsstufe. Grundsätzlich gilt auch eine Vollzeit-Tätigkeit im Homeoffice als Berufstätigkeit.

    Wir appellieren an alle Eltern, hiervon nur bei dringendem Bedarf Gebrauch zu machen, da es sich weiter nur um eine Notbetreuung handeln kann.

    Es ist zu beachten, dass die bereits betreuten Kinder in der bestehenden Notbetreuung bzw. im Notdienst Vorrang haben.

    Hinweise und Regelungen zur Notbetreuung für Kitas und Schulen in der Zeit zwischen dem 4. und 17. April 2020

    Schreiben vom 06.04.2020

    Aktualisierungen vom 26.03.2020:

    Ausweitung des Notdienstes für Beschäftigte im Gesundheitswesen
    Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung wird die Regelung bezüglich der Wahrnehmung von Notdiensten für Beschäftigte im Gesundheitswesen verändert. Dies gilt auch für Mitarbeiter/-innen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (inklusive Altenpflege) sowie für Einrichtungen und bei Angeboten/Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Beschäftige, die in diesem Bereich tätig sind, können den Notdienst ab sofort in Anspruch nehmen, sobald eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu dieser Berufsgruppe gehört. Bedingung dafür ist, dass auch der/die zweite Erziehungsberechtigte einer Beschäftigung nachgeht und eine anderweitige Betreuung des Kindes durch die zweite Erziehungsberechtigte oder den zweiten Erziehungsberechtigten oder andere private Kontakte nicht möglich ist.

    Aktualisierungen vom 24.03.2020

    Notbetreuung ausgeweitet
    Ab sofort können auch Eltern mit tiermedizinischen und tierpflegerischen Berufen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Insgesamt sollte kulant mit Notlagen von Eltern umgegangen werden, damit einerseits Eltern in schwierigen Situationen eine Unterstützung bekommen und andererseits eine grundsätzliche Ausweitung des Betreuungsanspruchs vermieden wird.
    - Anschreiben Schulleitungen vom 24.03.2020 (pdf, 46.8 KB)

    Aktualisierungen vom 24.03.2020

    Notbetreuungsangebote
    Prioritär betreut werden Kinder von Beschäftigten, die beide in den genannten Bereichen tätig sind oder alleinerziehend, in einem dieser Bereiche tätig sind und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben. Der Anspruch auf Betreuung der Kinder setzt unter anderem voraus, dass die Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig ist.

    Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
    Folgende Bereiche sind betroffen:

    • Beschäftigte im Gesundheitswesen inkl. Rettungsdienst (Ärzte, Pflegepersonal ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Altenpflege sowie alle, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Gesundheitswesens zuständig sind, wie Reinigungs- und Verwaltungspersonal sowie sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen/Zahnarztpraxen (inklusive medizinischer Fachangestellter), Laboren, Beschaffung, Apotheken, Arzneimittel- und Medizinische Produktehersteller sowie Hebammen und auch Kräfte in Einrichtungen für die tiermedizinische und tierpflegerische Versorgung)
    • Feuerwehrkräfte
    • Vollzugsdienst der Polizei
    • Katastrophenschutz
    • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert

    Notbetreuung für weitere Berufsgruppen
    In diesen Fällen müssen Eltern einen Anmeldebogen ausfüllen. Dies ist für die Vergabe der Notbetreuungsplätze unbedingt erforderlich.
    Anmeldebogen für Kitaleitungen (pdf, 73.6 KB) | Anmeldebogen für Schulleitungen (pdf, 69.3 KB)
    Folgende Bereiche sind betroffen:

    • Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Energie, Abfall)
    • Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Strafvollzug)
    • stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. Hilfen für Erziehung)
    • Informationstechnik und Telekommunikation, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
    • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) inklusive Zulieferung und Logistik
    • Transport und Verkehr
    • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers
    • Öffentliche Behörden von Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherungen
    • Medien

    Weitere Infos

    Notbetreuung in den Osterferien

    Stand 24.03.2020

    Die Notbetreuung wird in den Osterferien an Kitas, im Hort und an Grundschulen fortgesetzt. Es gibt nicht den üblichen Anspruch auf Ferienbetreuung, weder an Horten noch an Ganztagsgrundschulen. Die große Hoffnung ist, damit die Ansteckungsgefahr für alle möglichst gering zu halten. Eltern, die für die Ferienbetreuung an den Grundschulen bereits bezahlt haben, bekommen ihr Geld erstattet. Schulen und Horte bieten stattdessen eine Notbetreuung in den Ferien für die Kinder an, deren Eltern beide in den entsprechenden Berufen arbeiten und nach den bekannten Kriterien einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz haben.
    - Anschreiben Schulleitungen vom 24.03.2020 (pdf, 106.5 KB)
    - Anschreiben Eltern vom 24.03.2020 (pdf, 138.4 KB)

  • Was ist, wenn mein Kind positiv ist?

    1. Hat Ihr Kind Corona, muss es in häusliche Isolation. Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.
    2. Ihr Kind muss nicht in häusliche Isolation, wenn es Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf Corona getestet wurde.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie im Brief für Erziehungsberechtigte und für Träger:
    Informationen für Erziehungsberechtigte (pdf, 307.5 KB)
    Informationen für Träger (pdf, 194.7 KB)



    Was passiert, wenn ein Test positiv ist?
    • Kinder, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, gehen wie gehabt für 10 Tage in Isolation.
    • Ab Tag 7 nach dem Testdatum (Tag 1 ist dabei der Tag nach dem Testtag) ist bei Symptomfreiheit ein Freitesten mit einem negativen Schnelltest im Testzentrum oder mit einem negativen PCR-Test möglich.

    Sie haben ihr Kind freigetestet?
    Füllen Sie bitte diese Selbsterklärung aus und geben Sie diese in der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege ab.
    Selbsterklärung zur Freitestung gem. §19 Abs. 2b Corona-Verordnung zur Abgabe in Ihrer Kita/Kindertagespflegestelle (pdf, 180.3 KB)


    Weitere Informationen unter: kita.bremen

    Informationen zum Ablauf und zur Nachweispraktik finden Sie hier:
    Elternbrief Deutsch vom 04.02.22 (pdf, 153.9 KB)
    Elternbrief Albanisch vom 04.02.22 (pdf, 101.9 KB)
    Elternbrief Amharisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
    Elternbrief Arabisch vom 04.02.22 (pdf, 346.2 KB)
    Elternbrief Bulgarisch vom 04.02.22 (pdf, 322.6 KB)
    Elternbrief Dari vom 04.02.22 (pdf, 196.5 KB)
    Elternbrief Englisch vom 04.02.22 (pdf, 33.4 KB)
    Elternbrief Französisch vom 04.02.22 (pdf, 191.6 KB)
    Elternbrief Kurdisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
    Elternbrief Polnisch vom 04.02.22 (pdf, 194.9 KB)
    Elternbrief Russisch vom 04.02.22 (pdf, 252.9 KB)
    Elternbrief Serbisch vom 04.02.22 (pdf, 268.4 KB)
    Elternbrief Spanisch vom 04.02.22 (pdf, 34.1 KB)
    Elternbrief Türkisch vom 04.02.22 (pdf, 193.2 KB)


    Wie funktioniert der Test für Kita-Kinder?