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Anerkennung beruflicher Abschlüsse: Sozialarbeit und Elementarpädagogik

Bei der Senatorin für Kinder und Bildung kann die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen reglementierter landesrechtlich geregelter Sozialberufe im Hochschulbereich für folgende Berufe beantragt werden:

- Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
- Elementarpädagogin / Elementarpädagogen

Benötigte Unterlagen für den Antrag

  • Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen, Diplomen oder sonstigen Nachweisen mit Fächern und Noten in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einer/einem in Deutschland zugelassenen anerkannten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer)
  • Amtlich beglaubigte Kopien von vorhandenen Arbeitsnachweisen in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einer/einem in Deutschland zugelassenen anerkannten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer)
  • Nachweis des C-1-Levels in Deutsch (für die Erteilung der Berufserlaubnis)
  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass

Kontakt

Frau Ellen Gutschmidt

31-11

An der Weide 50
28195 Bremen

Postanschrift
Rembertiring 8-12
28195 Bremen