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Willkommen

Wir heißen Sie auf unserer Seite der Schwerbehindertenvertretung Schulen herzlich willkommen!

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die

  • Vertrauliche und unverbindliche Beratung rund um das Thema Schwerbehinderung
  • Beratung in Fragen der Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw. der Neufeststellung bei Verschlechterung der Gesundheit
  • Beratung zum Thema Gleichstellung
  • Rechte und Regelungen für schwerbehinderte Beschäftigte in Schulen
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung
  • Begleitung bei Gesprächen mit Vorgesetzten in der Schule oder in der Bildungsbehörde
  • Beratung und Begleitung beim BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) oder bei Präventionsgesprächen

Ihre und eure Vertrauensfrau
Ulrike Kräuter,
Heike Freese, 1. Stellvertreterin,
Vera Heisterhagen, 2. Stellvertreterin,
Annika Heutensleben, 3. Stellvertreterin,
Stephanie Depping, Verwaltungsangestellte der SBV-S

Die Schwerbehindertenvertretung Schulen

ist die Interessenvertretung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter in Schulen und ReBuZ in Bremen.
Dazu gehören Lehrkräfte, Referendar:innen, Pädagogische Mitarbeiter:innen und Verwaltungsangestellte.

Ansprechparter*in sind

Ulrike Kräuter - Vertrauensfrau, Heike Freese 1. Stellvertreterin, Vera Heisterhagen 2. Stellvertreterin, Annika Heutensleben 3. Stellvertreterin

Telefonische Erreichbarkeit

Fragen oder ein Beratungsanliegen?

Frau Stephanie Depping

SBV-S Verwaltung

0421/ 361-30856
0421/ 361-6042
E-Mail


Herr Stefan Pitsch

Vertrauensperson


Frau Ulrike Fiebich

Stellvertreterin

0421/ 361-22852
0421/ 361- 6042
E-Mail

Es kann vorkommen, dass wir persönlich nicht erreichbar sind, weil wir uns gerade in einem Beratungsgespräch befinden. Dann nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter und wir rufen so bald wie möglich zurück.

Herzlich Willkommen

Das ist die Internet-Seite von der
Schwerbehindertenvertretung Schulen Bremen

  • Wenn Sie schwerbehindert sind und in einer Schule arbeiten, beraten wir Sie.
  • Wenn Sie Fragen haben rufen Sie an.
  • Dann können wir uns in unserem Büro treffen.
  • Wir haben Schweigepflicht. Das heißt, wir dürfen nichts von unserem Gespräch weitererzählen.

Auf unserer Internet-Seite gibt es Infos über

  • uns.
  • Schwerbehinderung und Gleichstellung.
  • Angebote für Beschäftigte mit Schwerbehinderung,
    damit sie gut arbeiten können.
  • Über Pension und Rente.

Auf unserer Internet-Seite gibt es auch
Adressen von anderen Internet-Seiten.
Auf den anderen Internet-Seiten gibt es noch mehr Infos für Schwerbehinderte.

Wir hoffen, dass unsere Internet-Seite Ihnen hilft.
Sie können es uns sagen

  • wenn Sie die Internet-Seite gut finden.
  • wenn Sie eine Idee für die Internet-Seite haben.
  • wenn Sie die Internet-Seite schlecht finden.

Schwerbehinderungen werden durch das Versorgungsamt der Gemeinde anerkannt, in der sich der erste Wohnsitz befindet.
Die Schwerbehinderung wird mit einem Zahlenwert von 10 bis 100 ausgedrückt, dem Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 besteht eine Schwerbehinderung, erst dann greifen die besonderen Regelungen und Nachteilsausgleiche wie z.B. der besondere Kündigungsschutz, frühere Altersgrenzen für den Ruhestand oder auch Steuerfreibeträge. Der GdB bemisst dabei, wie weit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Erkrankung beeinträchtigt ist. Im Vordergrund stehen also nicht die Art der Erkrankung oder die Einschränkungen bei der Ausübung des Berufs. Der Anerkennung liegen Gutachten der eigenen behandelnden Ärzte zugrunde.

Wurde ein GdB von 30 oder 40 zuerkannt, besteht keine anerkannte Schwerbehinderung und damit auch kein Anspruch auf die gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche. Für diesen Personenkreis besteht aber die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung mit den Schwerbehinderten zu beantragen. Die Gleichstellung ermöglicht den Zugriff auf einen Teil der Nachteisausgleiche wie den besonderen Kündigungsschutz, Schutz vor Versetzung oder auch die behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung. Ausgenommen sind hier aber das Recht auf früheren Ruhestand oder für Lehrkräfte die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Regelungen für Schwerbehinderte ist immer, dass der Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Renten- bzw. Pensionsantritts weiter besteht. Für Gleichgestellte gibt es keine Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand.

Beschäftigte ohne Schwerbehinderung: Die Altersgrenzen für das abschlagsfreie Ausscheiden aus dem Berufsleben steigen in den kommenden Jahren in Abhängigkeit vom Geburtsjahr schrittweise bis auf 67 an. Betroffen davon sind Beschäftigte ab dem Geburtsjahrgang 1947. Abgeschlossen sein wird der Prozess für Beschäftigte ab dem Geburtsjahr 1964. Dies gilt gleichermaßen für Angestellte und auch für Beamtinnen und Beamte im Land Bremen.

Schwerbehinderte Beschäftigte: Auch die Altersgrenze für schwerbehinderte Beschäftigte wird entsprechend angehoben und steigt in den nächsten Jahren schrittweise auf 65 Jahre. Dies betrifft alle Schwerbehinderten, die ab dem 1.1.1952 geboren sind. Für die Jahrgänge davor gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.

In diesem Bereich gibt es aber auch unterschiedliche Regelungen für Beamte und Angestellte.

Angestellte / Rente: Schwerbehinderte Angestellte können auf eigenen Antrag bis zu drei Jahre vor Erreichen des abschlagsfreien Rentenalters ausscheiden. Für jeden Monat vor Erreichen dieser Grenze gibt es einen dauerhaften Abschlag bei der Rente von 0,3%. Dies bedeutet, dass maximal Abschläge von 10,8% anfallen können. Eine Tabelle zur Berechnung des eigenen Renteneinstiegsalters steht als Download unter „Downloads & Links“ zur Verfügung.

Beamte / Pension: Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können weiterhin ab 60 auf eigenen Antrag in Pension gehen. Für jeden Monat vor Erreichen der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze gibt es einen dauerhaften Abschlag bei der Pension von 0,3%. Da aber die Altersgrenze für den abschlagsfreien Pensionsbeginn für Schwerbehinderte ab dem Geburtsjahrgang 1952 in dem kommenden Jahren schrittweise auf 65 Jahre steigt, können am Ende dieses Prozesses bis zu 18% dauerhafte Abschläge bei der Pension zusammen kommen. Eine Tabelle zur Berechnung des eigenen Pensionseinstiegsalters steht als Download unter „Downloads & Links“ zur Verfügung.

Versammlung der Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung am 13. November 2023

Ein Infotext wird baldigst eingestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise findet im Herbst immer unsere Versammlung der schwerbehinderten Kolleg*innen statt. Die „Corona“-Pandemie hat uns leider einen Strich durch die Rechnung gemacht!
Zumindest auf diesem Weg über unsere Homepage hoffen wir, einige von Euch und Ihnen zu erreichen. Weiterhin ist es uns leider nicht möglich, Sie/Euch persönlich über die Dienst-Emails zu erreichen, weil die Bildungsbehörde uns die entsprechende Liste nicht zur Verfügung stellt. Wir bemühen uns weiter intensiv um eine Lösung!
Gebt und geben Sie bitte die Infos dieser Homepage an alle Interessierten und vor allem schwerbehinderten Kolleg*innen weiter.
Üblicherweise stellen wir auf der jährlich stattfindenden Versammlung der SB unseren Tätigkeitsbericht vor. Die Vertreterin des Arbeitgebers ist zu Beginn der Versammlung immer anwesend und stellt ihrerseits ihren Bericht vor. Es steht jeweils ein Thema im Mittelpunkt und es ist manches Jahr ein/e Referent*in geladen. Vor allem ist aber der notwendige Raum für unseren Austausch, Eure/ Ihre Fragen und Anmerkungen. Dieses Jahr fällt das alles leider weg.
Einiges fehlt noch, aber vieles hat sich getan…
…über das Neue und Geschehene wollen wir Euch und Sie hiermit informieren.
Vieles hat sich während der Pandemiezeit auch für die Schwerbehindertenvertretung-Schulen geändert. Zu Beginn haben wir zeitweise im Homeoffice gearbeitet und abwechselnd Büroarbeit geleistet, sodass im Krankheitsfall die andere Person noch die Stellung halten kann.
Beratungen fanden immer öfter und finden nur noch telefonisch statt. Der persönliche Kontakt fehlt vielen von uns und auch wir hoffen, bald wieder persönliche Beratungsgespräche in unserem Büro am Willy-Brandt-Platz 7 anbieten zu können.
Etliche Termine mit der Arbeitgeberseite mussten ausfallen oder vertagt werden, aber auch hier findet Vieles inzwischen digital statt.
Langsam erreichte uns in Schule und Behörde das Zoom-Meeting und größere Treffen finden online statt, wie z.B. zu Themen wie Gefährdungsanzeigen, BEM-Gespräche, Risikogruppen, Hygieneregelungen etc.
Weiterhin besteht unser tägliches Geschäft in der Beratung von Kolleg*innen zur Antragstellung des Schwerbehindertenausweises, der Gleichstellung, zu Nachteilsausgleichen, zur amtsärztlichen Untersuchung und Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Schule.
In der jetzigen Pandemiesituation haben sich viele (schwer-) behinderte Kolleg*innen an uns gewandt, weil sie Handlungs-Unterstützung wünschten bezüglich der Risikogruppenzugehörigkeit und ihren Einsatz in Präsenz- und Distanzunterricht, zum Hygienekonzept, zur Quarantäne etc.
Zudem mussten leider coronabedingt notwendige Gespräche wie das BEM oder Präventionsgespräche verschoben werden. Hier sind wir, zusammen mit dem PR-Schulen, im Gespräch mit dem Arbeitgeber, damit schnellstmöglich Folgetermine stattfinden.
Frau Ines Nordmann ist die neue Vertreterin des Arbeitgebers und somit die direkte Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung-Schulen. Auf der nächsten Versammlung der SB wird sie sich vorstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wünschen Euch und Ihnen –trotz dieser wirren Zeiten- ein besinnliches Weihnachtsfest, ersholsame Ferien und dass Ihr und Sie gesund bleiben!
Alles Gute für das Neue Jahr!
Ihre und Eure Schwerbehindertenvertretung-Schulen

Versammlung der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten findet einmal im Jahr statt und Sie sollten über Ihre Einsatzschule, das LIS oder ReBUZ die Einladung dazu erhalten.

Unsere letzte Versammlung der Schwerbehinderten fand am Di, 17.09.2019 im LIS Forum statt. Topps waren: Berichte von der Vertreterin des Arbeitgebers, unser Tätigkeitsbericht, neue Regelung "Krankenversicherung und Beihilfe", SBV-Emailverteiler und Verschiedenes/ Aussprache. Die Einladung ist wieder über Email zur Aushängung am Schwarzen Brett versandt worden.

Am 11.09.2018 fand die letzte Versammlung der Schwerbehinderten im LIS-Forum statt. Die obligatorischen Berichte von Arbeitgeberseite und Schwerbehindertenvertretung erfolgten. Neben Mitteilungen zu unserem Umzug, Erreichbarkeit, homepage, Infos zur Wahl der SBV-S waren die Schwerpunktthemen "Krank im Urlaub" und "Zusatzurlaub für nichtunterrichtendes Personal". Es zeigte sich wieder, dass der anschließende Raum für Verschiedenes und zur Aussprache enorm wichtig war.

Am 12.09.2016 fand in der Arbeitnehmerkammer unsere alljährlich stattfindende Versammlung der Schwerbehinderten statt. Neben den Berichten der Schwerbehindertenvertretung und der Vertreterin der Arbeitgeberin war dieses Mal der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Joachim Steinbrück geladen. Schwerpunkt seines Vortrages war es die Schnittmengen zwischen seiner Arbeit und dem Bereich Schule aufzuzeigen.

Falls Sie die Einladung zur Versammlung über Ihre Schule nicht erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte bei uns.

Unsere neuen Emailadressen lauten:

schwerbehindertenvertretung-schule@schulverwaltung.bremen.de

Ulrike.Kraeuter@schulverwaltung.bremen.de

Heike.Freese@schulverwaltung.bremen.de

Vera.Heisterhagen@schulverwaltung.bremen.de

Stephanie.Depping@schulverwaltung.bremen.de

Ansprechpartner*in:

Frau Stephanie Depping

SBV-S Verwaltung

0421/ 361-30856
0421/ 361-6042
E-Mail


Herr Stefan Pitsch

Vertrauensperson


Frau Ulrike Fiebich

Stellvertreterin

0421/ 361-22852
0421/ 361- 6042
E-Mail

Adresse

Willy-Brandt-Platz 7
28215 Bremen

Anfahrt, Gebäude und Behindertenparkplatz

Das Gebäude ist leider nicht vollständig barrierefrei! Es verfügt über einen Fahrstuhl und ein barrierefreies WC im 5. Stock.
Leider gibt es keinen taktilen Lageplan, ausreichende Beschilderung oder automatisch zu öffnende Türen!

Mit dem Auto: vor dem Haus ist ein Parkplatz für Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis. Gegenüber steht der Parkplatz auf der Bürgerweide zur Verfügung, außer zu Zeiten der Osterwiese und des Freimarktes. Neben unserem Gebäude steht eine Hochgarage zur Verfügung. Die schwergängigen Brandschutztüren verfügen über keine Automatik, es gibt von hieraus keinen Zugang für Rollstuhlfahrer:innen zu den Räumlichkeiten. Nur über den Haupteingang.

Mit dem Fahrrad: Zwischen unserem Eingang und dem zum Hauptbahnhof befindet sich ein abgeschlossener Parkplatz für Räder.

Oder Sie nutzen den ÖPNV: Fast vor unserer Tür hält die Buslinie 26.

Unser Büro befindet sich im 4. Stock des rollstuhlzugänglichen Eckgebäudes, rechts neben dem Eingang zum Hauptbahnhof - Nordseite zur Bürgerweide. Die Eingangstür verfügt über keine Automatik! Wenn Sie im 4. Stock aus dem Fahrstuhl kommen, gehen Sie scharf rechts durch eine Glastür, die auch über keine Automatik verfügt, dann geradeaus auf eine 2. verschlossene Glastür zu. Hier müssen Sie klingeln, damit Ihnen geöffnet wird. Der Klingelcode ist angeschlagen.
Achtung - die Tür geht nach außen auf!