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Schulübergänge

Bereits Kindertagesstätten und Grundschulen arbeiten in Bremen eng zusammen, damit die Kinder ihre zukünftige Schule schon vor dem Schulanfang kennen lernen. Auch die weiteren Übergänge in der Laufbahn Ihres Kindes werden schulisch begleitet. An zwei Stellen findet ein Anwahl- bzw. Anmeldeverfahren statt: beim Übergang in die weiterführende Schule (von der 4. in die 5. Klasse) und beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Oberschule und Gymnasium bilden ein durchlässiges System und bieten ein möglichst langes gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Schulen tragen die Verantwortung für ihre aufgenommenen Schülerinnen und Schüler und müssen ihnen durch entsprechende Förderangebote zu dem individuell höchstmöglichen Bildungsabschluss verhelfen. Das „Abschulen“ oder „Sitzenbleiben“ sind heute nicht mehr vereinbar mit der Vorstellung, über Bildung Chancen zu ermöglichen und jeden Menschen auf die bestmögliche Weise zu unterstützen. In Bremen wird deshalb in beiden Schularten erst am Ende der Sekundarstufe I eine Entscheidung über die Versetzung getroffen – beim Übergang in die Gymnasiale Oberstufe.

Die Berufsorientierung spielt während der gesamten Schullaufbahn eine wichtige Rolle und wird durch die Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung gestärkt. Diese setzen sich als primäres Ziel, Jugendliche direkt in Ausbildung zu bringen und sie im allgemeinbildenden Schulsystem frühzeitig und systematisch an das Thema Berufsorientierung heranzuführen.