Die Ausgestaltung der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen und in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven geschieht auf der Grundlage von legislativen Entscheidungen der Parlamente des Bundes, des Landes und der jeweiligen Stadtgemeinde zu den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie insbesondere zum Haushaltsrahmen. Dazu kommen fachpolitische Richtlinienbeschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses und der beiden städtischen Jugendhilfeausschüsse.
Weitere rechtliche Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie hier: