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Nachträgliche Zuerkennung von Schulabschlüssen

aufgrund einer Berufsausbildung

Nachträgliche Zuerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen (Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss) auf Zeugnissen berufsbildender Schulen

Es ist möglich, die nachträgliche Zuerkennung von Schulabschlüssen aufgrund einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zu prüfen.

Bei nicht abgeschlossener Schulbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder abgeschlossener Schulbildung an einem Förderzentrum und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung beim Berufsbildungswerk Bremen ist die Prüfung der nachträglichen Zuerkennung eines Schulabschlusses ebenfalls möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Original des Abschlusszeugnisses/Zeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule/Förderzentrum
  • Original des Abschlusszeugnisses der berufsbildenden Schule
  • Original des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung (Kammerprüfung)
  • Lebenslauf

Kontakt

Frau Beatrice Witt

22-15

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Es muss mindestens ein bremischer Abschluss nachgewiesen werden. Falls alle Abschlüsse in einem anderen Bundesland erworben wurden, ist das dortige Kultusministerium zuständig.