Nachträgliche Zuerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen (Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss) auf Zeugnissen berufsbildender Schulen
Es ist möglich, die nachträgliche Zuerkennung von Schulabschlüssen aufgrund einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zu prüfen.
Bei nicht abgeschlossener Schulbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder abgeschlossener Schulbildung an einem Förderzentrum und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung beim Berufsbildungswerk Bremen ist die Prüfung der nachträglichen Zuerkennung eines Schulabschlusses ebenfalls möglich.
Es muss mindestens ein bremischer Abschluss nachgewiesen werden. Falls alle Abschlüsse in einem anderen Bundesland erworben wurden, ist das dortige Kultusministerium zuständig.