Meldung zur Prüfung
Zweite Staatsprüfung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie sich zu einer Prüfung melden möchten:
- Das Staatliche Prüfungsamt sendet den zu prüfenden Personen rechtzeitig per E-Mail ein Meldeformular zu.
- Das Meldeformular ist vollständig digital auszufüllen und mit der schriftlichen Ausarbeitung in dreifacher Ausfertigung fristgemäß bei der jeweiligen Hauptseminarleitung im Landesinstitut für Schule gedruckt abzugeben.
- Der Titel der eingereichten schriftlichen Ausarbeitung muss mit der im Meldeformular genannten Aufgabenstellung übereinstimmen.
- Am Ende der schriftlichen Ausarbeitung ist zu versichern, dass sie selbstständig angefertigt wurde und andere Hilfsmittel als die angegebenen nicht benutzt wurden. Bitte verwenden Sie hierzu den online verfügbaren Vordruck.
- Erfolgt die Meldung zur Prüfung/Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung auf dem Postweg, ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
- Mit der Meldung zur Prüfung kann eine/ein Vertrauensreferendar:in angegeben werden. Wird auf die Benennung einer Vertrauensreferendarin/ eines Vertrauensreferendars verzichtet, ist eine Nachbenennung nicht möglich. Bei Erkrankung oder Verhinderung der/des mit der Meldung angegebenen Vertrauensreferendar:in verwenden Sie bitte den online verfügbaren Vordruck, falls der/die Vertrauensreferendar:in für alle noch anstehenden Prüfungen vertreten werden soll.
Ansprechpartnerinnen
Zweite Staatsprüfung (Hauptseminare 32, 34)
und Seiteneinstiegsprüfungen Weiterbildung Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Martina Barbracke
Tel.: 0421 361 98709
martina.barbracke@bildung.bremen.de
Zweite Staatsprüfung (Hauptseminare 30, 31, 33)
und Seiteneinstiegsprüfungen Weiterbildung Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Frauke Wartenberg
Tel.: 0421 361 98708
frauke.wartenberg@bildung.bremen.de