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Maßnahmen und Konzept

Sonderprogramm zur Integration und Aufnahme von Flüchtlingen

Der Senat hat am 15.9.2015 ein drittes Sonderprogramm zur Integration und Aufnahme von Flüchtlingen beschlossen, das es dem Ressort und dem Magistrat zusätzlich ermöglicht, an den Schulen der Stadtgemeinde Bremen weitere 77 Vorkurse einzurichten; für die Stadtgemeinde Bremerhaven sind Mittel für 6 weitere Vorkurse vorgesehen. Zur Entlastung der Schulverwaltungen bei der Durchführung der Vorkurse sind Mittel im Volumen von 18,3 Stellen vorgesehen.

Integration durch Sprache

In den Bremer Vorkursen erwerben zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse erste stabile Deutschkenntnisse. Zudem werden die Kinder und Jugendlichen teilweise in den Regelunterricht eingebunden.

Die Senatorin für Kinder und Bildung hat mit der großen Solidarität der Schulen das Vorkurs-Angebot den stetig steigenden Flüchtlingszahlen angepasst und die Voraussetzungen für eine schulische Integration geschaffen. Da es zudem gerade bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein wesentliches Ziel ist, die Jugendlichen möglichst schnell in eine Ausbildung zu integrieren, kooperiert das Ressort eng mit anderen Senatsressorts, der Handelskammer und der Handwerkskammer.

Grundschule
Schülerinnen und Schüler, die in den Vorkursen Deutsch lernen, nehmen gleichzeitig auch an Regelangeboten der Grundschulen teil. Diese stellen einen wichtigen Baustein für eine gelungene soziale und sprachliche Integration dar. Die Verlängerung der Lernzeit über Ganztagsangebote schafft einen weiteren wichtigen Rahmen für eine schnelle sprachliche Integration. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler nehmen an schulischen Projekten sowie auch an zusätzlichen Fördermaßnahmen der Senatorin für Kinder und Bildung teil, die zukünftig noch weiter intensiviert werden sollen. Über diesen Erwerb erster systematischer Deutschkenntnisse wird die Basis für einen erfolgreichen Erwerb der Bildungssprache sowie für einen erfolgreichen Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium gelegt.
Nach dem maximal 6 Monate dauernden Vorkursbesuch wechseln die Schülerinnen und Schüler ganz in ihre Regelklassen. Ein Vorkurs in der Grundschule kann bis zu 10 Kinder aufnehmen. Die Vorkurse sind jahrgangsübergreifend (1-4).

Sekundarstufe I
Das Konzept der Vorkurse für die Sekundarstufe I sieht vor, dass zugewanderte Schülerinnen und Schülereinen zeitlichen Rahmen von einem Jahr haben, um sprachlich ein B1-Niveau zu erreichen. Danach wechseln die Schülerinnen und Schüler ganz in ihre Regelklassen. Um das Niveau B1 zügig zu verlassen und dem Regelunterricht folgen zu können, soll parallel zusätzlicher Unterricht angeboten werden.

Sekundarstufe II
In der gymnasialen Oberstufe findet vor dem Besuch der Eingangsphase ein Vorkurs statt, um Schülerinnen und Schüler zunächst sprachlich auf ein B1-Niveau vorzubereiten. Während des Besuchs der Gymnasialen Oberstufe erfolgt parallel eine weitere Begleitung über zusätzliche Sprachfördermaßnahmen.
Im berufsbildenden Bereich wurde die Anzahl der Sprachklassen für jugendliche Flüchtlinge erheblich ausgeweitet. Ziel ist es, die jungen Flüchtlinge möglichst schnell in den Stand zu versetzen, eine weiterführende Schule zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu beginnen.

Personalgewinnung

Die Personalgewinnung für die Vorkurse erfolgt einerseits auf dem Weg der Ausschreibung für Lehrkräfte durch die Senatorin für Kinder und Bildung. Darüber hinaus werden Vorkurslehrkräfte mit einer DaF/DaZ* Qualifikation über die Stadtteilschule Bremen e.V. angestellt. Die Nachfrage nach diesen Stellen hat sich deutlich erhöht. Mit dem Landesinstitut für Schule wird gegenwärtig ein Intensiv-Fortbildungsprogramm erarbeitet, um in kurzer Zeit ergänzende Kompetenzen für den Sprachunterricht zu vermitteln.

*Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache

Rechtliche und organisatorische Grundlagen

Im Sprachbildungskonzept werden die Grundlagen einer durchgängigen Sprachbildung beschrieben und Aussagen zur integrativen und additiven Sprachförderung formuliert. Über das LIS wurde eine Reihe von Fortbildungen für Sprachberaterinnen und Sprachberater sowie für Lehrkräfte zum Bereich durchgängige Sprachbildung durchgeführt.
In der Sprachförderverordnung wurde der rechtlichen Rahmen für die Teilnahme an Vorkursen geschaffen.

Die Zeugnisverordnung formuliert Regelungen für Seiteneinsteiger, um ihrer Situation Rechnung zu tragen. Zudem beteiligt sich die Behörde über BISS (Bildung in Schrift und Sprache) an einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zum Seiteneinstieg.

Fast sämtliche Schülerinnen und Schüler werden zentral über die Behörde den Schulen zugewiesen. Dies erleichtert die Arbeit der Heimleitungen und entlastet die Schulen in einem hohen Maße.

Bremen gehört zu den ersten Ländern, die nach Hamburg das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz eingeführt haben. Mittlerweile wurde der 2. Durchgang erfolgreich durchgeführt.

Vertreterinnen und Vertreter der Senatorin für Kinder und Bildung beteiligen sich aktiv und intensiv an sämtlichen ressortübergreifenden Planungs- und Abstimmungsprozessen in Fragen der Beschulung von Kindern von Flüchtlingen. Sie beteiligen sich darüber hinaus an den in Beiräten stattfindenden Gesprächen im Kontext der Einrichtung von Übergangswohneinrichtungen für Flüchtlinge.