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Landesprogramm Bremen - Schüler:innen stärken

Aufholen nach Corona

Das Landesprogramm "Schüler:innen stärken" setzt das Bundesprogramm "Aufholen nach Corona" für das Land Bremen um.

Unter dem Leitgedanken "Schüler:innen stärken" stellt die Senatorin für Kinder und Bildung bis zum Sommer 2023 umfangreiche unterstützende Maßnahmen bereit, damit Schüler:innen aller Altersstufen ihre Lernziele erreichen und ihre Persönlichkeit positiv weiterentwickeln können. Ein Projektteam unterstützt und begleitet die Schulen bei der Planung und Umsetzung der schulinternen und -externen Maßnahmen.

Das Programm zielt ab auf Kompetenzen der Fachlichkeit, auf den Ausgleich sozialer Ungleichheit und auf außerfachliche Aspekte, wie sozial-emotionale Problemlagen oder körperlich-motorische Nachholbedarfe, die während der Pandemie entstanden sind oder durch diese verstärkt wurden.

Die Maßnahmen sind dabei zum Teil in den Unterricht integriert, begleiten Schüler:innen auf ihrem indviduellen Lern- und Entwicklungsweg oder finden unterrichtsergänzend z.B. als Angebote während der Ferien oder als Projekttage statt. Die Maßnahmen präsentieren sich in vier Säulen. Die Maßnahmen selbst werden sukzessive erweitert und können dem schulspezifischen Bedarf angepasst werden.

Der Durchführung der Maßnahmen ist Anfang des Schuljahres 2020/21 eine pädagogische Diagnostik an den Schulen vorausgegangen.

Die Übersicht dieser digitalen Pinnwand richtet sich an alle Beteiligten. Sie soll allen beteiligten Akteuren bei der Umsetzung des Programms und beim Finden geeigneter Kooperationspartner unterstützen.

Das Projektteam unterstützt und berät Schulleitungen und Lehrkräfte in Sprechstunden per Videokonferenz bei der Antragstellung.

Übersicht der Unterstützungsmaßnahmen

Landeslizenzen und digitaler Content

Diese Säule des Landesprogramms gibt einen Überblick über den digital verfügbaren Content mit Materialien zur Lernförderung, für den die Senatorin für Kinder und Bildung Landeslizenzen erworben hat.

Da alle Schüler:innen und Lehrer:innen mit iPads ausgestattet sind und verbindlich mit itslearning arbeiten, können damit sowohl die individuelle, fachbezogene Förderung sowie das selbstständige Lernen unterstützt werden. Ein Wechsel zwischen Präsenz-und Distanzunterricht wird (z.B. im Fall von Quarantäne) erleichtert.

Die Anwendung und Integration der Maßnahmen in den Unterricht wird durch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte unterstützt.

Die Materialien stehen innerhalb des Landes Bremen entweder allen Schulen oder spezifischen Schularten unbegrenzt zu Verfügung.

Für Schulen
Bei den Beschreibungen finden Sie jeweils weiterführende Informationen. Für weitere Rückfragen oder um ihre Schule für Landeslizenzen freizuschalten bzw. Zugangsdaten zu erhalten, wenden sich die Schulen bitte an den bei den Informationen für Schulleitungen in Itslearning hinterlegten Kontakt.

Unterstützungsangebote für Schulen

In dieser Säulen werden die Schulen und Schüler:innen direkt gestützt durch Maßnahmen, die in den Unterricht und den schulischen Alltag integrierbar sind.
Die Angebote stehen entweder allen Schulen oder bestimmten Schularten offen und werden gesondert von der Senatorin für Kinder und Bildung abgefragt. Bei limitierten Unterstützungsangeboten greifen die Prüfkriterien des Bundesaktionsprogramms: Sozialindex und die Übergangs- und Abschlussjahrgänge (4; 5; 10/Gy9; E-Phase; Q2).

Schuleigene Ideen umsetzen

An vielen Schulen bestehen bewährte Kooperationen und Erfahrungen, an die im Rahmen der Ziele des Landesprogramms angeknüpft werden kann und soll. Schulen werden so in den bestehenden Strukturen gestärkt und die Schüler:innen können nachhaltig von Unterstützung profitieren. Möglich sind z.B. Projektwochen, Schulfahrten, Kooperationen mit Kulturinstitutionen und Künstler:innen, der Einsatz von Studierenden oder Ehrenamtlichen mit Aufwandsentschädigung in der Lern- und Leseförderung oder Anschaffung spezifischer Lernmateralien u.v.m.

Auch neue Ideen oder Beispiele guter Praxis lassen sich mit Unterstützung aus dieser Säule realisieren oder auf weitere Schulen übertragen. Natürlich kann auch hier mit schulexternen Trägern kooperiert werden.

Über ein Antragsformular werden zunächst Projektskizzen eingereicht, orientiert an den Zielen des Landesprogramms und mit Angaben zu Umfang und Budget. Das Projektteam berät die Schulen bei der Antragstellung. Bei positiver Prüfung nimmt das Projektteam zur weiteren Beratung Kontakt mit den Schulen auf, um die Grundlage der Mittelzuwendung festzulegen. Prüfkriterien sind, neben der Verfügbarkeit der Mittel, der Sozialindex und die Übergangs- und Abschlussjahrgänge (4; 5; 10/Gy9; E-Phase; Q2).

Schuleigene Ideen umsetzen: Im Rahmen der Förderung durch die Deutsche Kinder-und Jugend-Stiftung

Für alle Schulen und freien Träger sind die Fördermöglichkeiten der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zugänglich . Die DKJS hat vom Bund 100 Mio.€ für ein eigenes Förderprogramm erhalten. Damit sind vielfältige Projekte und Maßnahmen, insbesondere im Ganztag und vielen weiteren außerunterrichtlichen und schulnahen Bereichen, möglich. Die Projektgruppe des Bremen Landesprogramms "Schüler:innen stärken" unterstützt die Schulen bei der Antragstellung und ggf. in der Bündelung von Anträgen (z.B. wenn mehrere Schulen dasselbe Projekt mit demselben Träger durchführen möchten).