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Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen

Das Bremer Schulsystem ist ein inklusives Schulsystem. Ihre Kinder haben verschiedene Stärken, Begabungen, Interessen, Sprachen und kulturelle Hintergründe. Jedes Kind bringt dabei seine individuellen Möglichkeiten etwas Besonderes mit. In einer Kultur der Vielfalt werden alle Schüler:innen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Das Miteinander und Voneinander lernen ist ein Grundprinzip bremischen Unterrichts.

Allerdings sind noch sind nicht alle Schulstandorte räumlich und personell so ausgestattet, dass sie besonderen Bedarfen gerecht werden können.
Darum unterliegt die Zuweisung an die weiterführende Schule für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Schwerpunkten „Lernen“, „Sprache“, „sozial-emotionale Entwicklung“ oder „Wahrnehmung und Entwicklung“ einem gesonderten Verfahren.

In den Schwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ oder „sozial-emotionale Entwicklung“ (LSV), erhalten Sie in einem Beratungsgespräch mit der Grundschullehrkraft und der Sonderpädagog:in ihrer Schule oder dem ReBuZ (Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Informationen und Unterstützung bei der Wahl des künftigen Bildungsweges Ihres Kindes. Jede Oberschule in Bremen hat eine festgelegte Anzahl an Plätzen für Schüler:innen mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Schwerpunkten LSV.

Eltern haben in den genannten Förderbereichen die Möglichkeit, bis zu drei Schulen zu wählen. Bei der Zuweisung wird im Rahmen der Kapazitäten geprüft, ob einer der Wünsche berücksichtigt werden kann.

Nach den geltenden Vorschriften entscheidet die Fachaufsicht im Auftrag der Senatorin für Kinder und Bildung unter angemessener Berücksichtigung der Schulweglänge sowie der förderspezifischen Erfordernisse über den künftigen Förderort.

Eltern haben in den genannten Förderbereich die Möglichkeit, bis zu drei Schulen zu wählen, die für den Schwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung ausgestattet sind. Bei der Zuweisung wird im Rahmen der Kapazitäten geprüft, ob einer der Wünsche berücksichtigt werden kann.

Hat ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W+E) ist die Zuweisung zu einer Schule mit der entsprechenden baulichen, räumlichen und/oder personellen Infrastruktur wichtig.

Hat Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten „Sehen“, „Hören“, oder „körperliche und motorische Entwicklung“, bekommen Sie durch die ZuP-Leitung (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Ihrer Grundschule oder den zuständigen Mobilen Dienst eine Beratung darüber, welche der Schulen eine geeignete weiterführende Schule für Ihr Kind sein könnte. Ihr Kind nimmt an dem regulärem Aufnahmeverfahren teil. Bitte geben sie dennoch ausdrücklich an, falls Ihr Kind besondere barrierefreie Angebote benötigt und achten Sie darauf, die in Frage kommenden Schulstandorte nach ihrer baulichen, räumlichen und personellen Ausstattung anzuwählen. Alternativ können Sie eine Beschulung am Spezialförderzentrum wählen.

Schüler:innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“

Sie finden hier eine Übersicht über alle schulischen Standorte, die dazu ausgestattet sind, Schüler:innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W & E) zu beschulen.

Übersicht der Standorte W&E (pdf, 102.2 KB)

Infografik: Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen