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In Bremen ankommen

Herzlich willkommen in Bremen! Wir möchten Sie dabei unterstützen, gut in unserer Stadt anzukommen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist das Lernen der deutschen Sprache und der regelmäßige Schul- bzw. Kindergartenbesuch Ihrer Kinder. Dies möchten wir für Sie zeitnah und unbürokratisch ermöglichen.

Nachdem sie in einem Übergangswohnheim aufgenommen wurden, werden die Kinder von der Heimleitung der Schulbehörde gemeldet und den Schulen angekündigt. Diese Ankündigung kann durch die Leiterinnen und Leiter der Wohnheime, durch Sie als Erziehungsberechtigte, durch Betreuer oder durch Übersetzer erfolgen.

In Bremen und Bremerhaven gibt es Vorkurse in fast allen Stadtteilen.
Kinder, die mit ihren Eltern im Rahmen der Unions-Freizügigkeit oder anderen Gründen in eine Wohnung ziehen, melden ihr Kind/Ihre Kinder an der nächstgelegenen Schule oder bei der Senatorin für Kinder und Bildung an. Dort kümmert man sich um einen Schulplatz.

Die aufnehmende Schule vereinbart einen Termin bei der Schulärztin / dem Schularzt zu einer Schuleingangsuntersuchung. Sie meldet außerdem alle Kinder mit Sprachlernbedarf bei der Senatorin für Kinder und Bildung an. Hier erhalten sie einen Platz in den Vorkursen, in denen bis zu 6 Monate in der Grundschule und bis zu 12 Monaten in der Sekundarstufe I lang intensiv Deutsch gelernt werden kann. Gleichzeitig nehmen die Schülerinnen und Schüler stundenweise am regulären Schulbesuch teil.

In der Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße gibt es ein erstes Lernangebot für die dort lebenden Kinder im Alter zwischen 6 und 17 Jahren. Sprachförderlehrkräfte unterrichten die Kinder und Jugendlichen im Umfang von 20 Stunden in der Woche. Ziel des Lernangebots ist eine erste Heranführung an die deutsche Sprache in Vorbereitung auf den späteren Schulbesuch.

Merkblatt zum Lernangebot in der Erstaufnahmeeinrichtung (pdf, 172.7 KB)
Handreichung für das Lernangebot „Heranführung an die deutsche Sprache“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Bremen (pdf, 490.8 KB)

In Bremerhaven ist das Schulamt des Magistrats für Vorkurse und die Beschulung von Kindern und Jugendlichen zuständig. Schulamt Bremerhaven