Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe) die Möglichkeit, eine Schule in Niedersachsen zu besuchen. Soll Ihre Tochter oder Ihr Sohn mit 1. Wohnsitz in Bremen eine öffentliche Schule im niedersächsischen Umland besuchen, müssen Sie die Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragen.