Die aktuelle Gasmangellage und die anhaltende Corona-Pandemie fordern Menschen, Politik und Gesellschaft. Beide Krisen werden teilweise mit widerstreitenden Werkzeugen bekämpft. Die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus kann unter anderem durch regelmäßiges Stoßlüften an Schulen minimiert werden. Gleichzeitig gehen wir aktuell mit Energie besonders sparsam um und schützen Räume beispielsweise vor Auskühlung (etwa durch lang anhaltende Kipplüftung).
Für Schulen und Kitas gilt:
Die „Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ (sog. 19 Grad-Regel) gilt nach der Energieeinsparverordnung des Bundes ausdrücklich nicht für Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Insbesondere gilt die „Anweisung für: Beginn und Ende des Heizbetriebs und Raumtemperaturen bei Heizbetrieb während der Nutzungszeiten in öffentlichen Gebäuden (Heizbetrieb)“ vom 1. März 1982 (Brem.ABl. S. 43 ff.) fort.
Rückfragen können Sie gerne in unsere Info-Hotline unter 361 13222 und office@bildung.bremen.de stellen.
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