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Energiesparmaßnahmen und Lüftungskonzept

in Kitas und Schulen

Die aktuelle Gasmangellage und die anhaltende Corona-Pandemie fordern Menschen, Politik und Gesellschaft. Beide Krisen werden teilweise mit widerstreitenden Werkzeugen bekämpft. Die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus kann unter anderem durch regelmäßiges Stoßlüften an Schulen minimiert werden. Gleichzeitig gehen wir aktuell mit Energie besonders sparsam um und schützen Räume beispielsweise vor Auskühlung (etwa durch lang anhaltende Kipplüftung).

Für Schulen und Kitas gilt:

Die „Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ (sog. 19 Grad-Regel) gilt nach der Energieeinsparverordnung des Bundes ausdrücklich nicht für Schulen und Kindertageseinrichtungen.

  • Das heißt ganz konkret, dass Schulen und Kitas so beheizt werden, wie Sie das als Beschäftigte, Eltern und Kinder und Jugendliche kennen.
  • Die Energiesparmaßnahmen, die Sie schon an Schulen kennen und die seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert werden, werden gleichwohl weiter angewandt.

Insbesondere gilt die „Anweisung für: Beginn und Ende des Heizbetriebs und Raumtemperaturen bei Heizbetrieb während der Nutzungszeiten in öffentlichen Gebäuden (Heizbetrieb)“ vom 1. März 1982 (Brem.ABl. S. 43 ff.) fort.

  • Im Kampf gegen das Corona-Virus bleibt es bei den bekannten Lüftungsregeln. In einer Stunde/60 Min. soll 3 x für 3 bis 5 Min. stoßgelüftet werden. Die Dauer des Stoßlüftens soll in Abhängigkeit von der Außentemperatur erfolgen. Die Faustregel lautet hier: Je kälter es draußen ist, desto schneller erfolgt der Luftaustausch.

Rückfragen können Sie gerne in unsere Info-Hotline unter 361 13222 und office@bildung.bremen.de stellen.

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