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Zuerkennung der Fachhochschulreife

Einjähriges Praktikum (Vollzeit) in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

1. Die folgenden Unterlagen sind unbedingt vor dem Beginn des Praktikums bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 22, einzureichen:

  • Antragsformular (Download hier) (pdf, 142.1 KB)
  • Bescheinigung des Gymnasiums über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
  • Praktikantenvertrag über 12 Monate
  • Bescheinigung der Ausbildereignungsprüfung bzw. Anleiterschein des Betreuers
  • Bescheinigung der Handelskammer Bremen (Betrieb ist geeignet und darf im entsprechenden Beruf ausbilden)
  • Auf den Zeitraum des Praktikums angepasster Ausbildungsplan für den entsprechenden Ausbildungsberuf nach Ausbilderverordnung
  • der Plan muss Angaben über Ziele und Ablauf des Praktikums beinhalten sowie die Aufgaben der/des Praktikanten/in
  • Personalausweis oder Reisepass

Das Praktikum sollte erst dann begonnen werden, wenn die Senatorin für Kinder und Bildung dieses schriftlich für den Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt hat!

2. Praktikumszeugnis nach Beendigung des Praktikums
Nach Beendigung des Praktikums ist ein ausführliches Praktikumszeugnis einzureichen. Erst im Anschluss entscheidet die Senatorin für Kinder und Bildung über die Zuerkennung der Fachhochschulreife.

Einzureichende Unterlagen legen Sie bitte in Kopie und bei Abholung der Bescheinigung im Original vor.