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Pauschalleistungen für angehende Erzieherinnen und Erzieher

Die Senatorin für Kinder und Bildung unterstützt seit dem Schuljahr 2021/22 alle Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an den öffentlichen Fachschulen des Landes Bremen mit zwei jährlichen Pauschalleistungen. Ab dem Schuljahr 2023/24 sind auch alle Fachschüler:innen der öffentlichen Fachschulen in der Ausbildung zur Kinderpflege, zur Sozialpädagogischen Assistenz und zur Heilerziehungspflege antragsberechtigt. Durch die „Digitalisierungs“-Pauschale soll die individuelle digitale Ausstattung verbessert werden. Die „Mobilitäts“-Pauschale soll dazu beitragen, möglichst umweltschonend die mobile Bewegung zu fördern.

Was genau verbirgt sich hinter den Pauschalleistungen?

Die „Digitalisierungs“-Pauschale umfasst 900 Euro und ist für Anschaffungen wie z.B. Hardware/Endgeräte, Software oder auch die Finanzierung eines Internetzugangs zu nutzen.
Die „Mobilitäts“-Pauschale umfasst 600 Euro und soll die Mobilität fördern durch z.B. die Investition in ein Fahrrad, einen Roller oder (Monats-)Fahrkarten für den ÖPNV.
Die Pauschalleistungen sind zweckentsprechend zu verwenden.

Wer kann die Pauschalleistungen beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Fachschüler:innen, die sich im Schuljahr 2023/24 in der Ausbildung zur Kinderpflege, zur Sozialpädagogischen Assistenz, zur Heilerziehungspflege oder in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an einer öffentlichen Fachschule des Landes Bremen befinden. Fachschüler:innen in der Teilzeit-Ausbildung sind ebenso antragsberechtigt wie Fachschüler:innen in der Vollzeit-Ausbildung.

Wann und wie können die Pauschalleistungen beantragt werden?

Anträge auf die beiden Pauschalleistungen können immer einmal pro Person und pro Schuljahr beantragt werden. Der entsprechende Antrag wird stets im September/Oktober über die jeweilige Fachschule an die antragsberechtigten Fachschüler:innen versandt.

Wann werden die Pauschalleistungen ausgezahlt?

Die Pauschalleistungen werden als Einmalzahlungen zum Jahresende ausgezahlt.

Werden die Pauschalleistungen auf andere Leistungen angerechnet?

Nein, die Pauschalleistungen werden weder auf das Aufstiegs-BAföG noch auf die Bildungsprämie angerechnet.

Die Bildungsprämie wurde Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in im Schuljahr 2020/21 angeboten. Da es sich bei der Bildungsprämie um eine vorübergehende Maßnahme handelte, kann diese inzwischen nicht mehr beantragt werden; bestehende Verträge behalten selbstverständlich bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit.

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen Sie nicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Zu den Unterlagen gelangen Sie über folgenden Link: AFBG-Online-Seite der NBank