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Bundesjugendspiele

Aufruf 2023/2024 (pdf, 204.5 KB)
Ausschreibung 2023/2024 (pdf, 57.7 KB)

Bremer Schulblatt 233.06
Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26. Oktober 1979 erkläre ich die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule in mindestens einem ihrer Teile (Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen) und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr für verbindlich

Für die Durchführung der Bundesjugendspiele ist folgender Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979, in der Fassung vom 12.09.2013 maßgebend: "Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1979 beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemein bildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich zu erklären. Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz, ihre breitensportlich orientierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“ alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen an. Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wird ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet.
Wenn die schulischen Rahmenbedingungen es erlauben, sollte jährlich sowohl ein Angebot aus dem Bereich „Wettkampf“ als auch aus den Bereichen „Wettbewerb“ bzw. „Mehrkampf“ als Schulsportfest durchgeführt werden. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Schulsport zwischen Schulen und Sportvereinen ist eine gemeinsame Durchführung erstrebenswert."

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und die Deutsche Behinderten-Sportjugend (DBSJ) haben in der Vergangenheit vermehrt Anfragen erhalten, wie Schüler:innen mit Behinderung an Regelschulen an den Bundesjugendspielen teilnehmen können. Da bislang die Teilnahme von Schülern:innen mit Behinderung nicht reglementiert war, ist dieses Programm in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele (BMFSFJ, DOSB/DSJ, KMK) und der Kommission Sport der KMK entwickelt worden. Um eine nachhaltige Motivation für das Sporttreiben zu fördern, aber auch um die Attraktivität des Angebots zu erhöhen, sollten die Sportvereine vor Ort in die Vorbereitung und Durchführung einbezogen werden. Auf diese Weise kann z. B. ein Rahmenprogramm gestaltet werden, dass den Tag zu einem sportlichen und kulturellen Höhepunkt an der Schule werden lässt.
Ausschlaggebend für das Gelingen der Bundesjugendspiele sind jedoch auch eine positive Einstellung der Schule und des gesamten Kollegiums zu regelmäßiger sportlicher Betätigung im Schullalltag sowie eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung. Diese sollte insbesondere den systematischen Erfahrungsaustausch zur Angebotsform „Wettbewerb“ wie auch eine diesbezügliche Fortbildung der (Sport-)Lehrkräfte beinhalten.

Sämtliche aktuelle Informationen sind über das Internet unter www.bundesjugendspiele.de abrufbar.

Urkunden können per Bestellformular (pdf, 58.3 KB) oder formlos über den Bereich Schulsport der Bildungsbehörde bezogen werden.