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Rund um den Bremer Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich

Inhalte und Ziele des Rahmenplans:
Mit dem Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich werden die für alle Tageseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven geltenden Grundsätze frühkindlicher Bildung und die zu erbringenden Bildungs- und Erziehungsleistungen beschrieben. Der Rahmenplan bildet die inhaltliche Ausgangsbasis zur Stärkung frühkindlicher Bildung. Er stellt sicher, dass allen Kindern in den Tageseinrichtungen die ihrem Entwicklungsstand angemessenen Bildungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Der Rahmenplan hat zum Ziel,

  • den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu konkretisieren,
  • die Bildungsbereiche zu definieren und
  • die Anforderungen zu beschreiben, die der Bildungsarbeit aller Tageseinrichtungen im Lande Bremen zugrunde zu legen sind.

Gemeinsame Verantwortung:
Das einzelne Kind mit seinem Wunsch und seinem Willen, Neues zu lernen, steht dabei im Mittelpunkt. Im Rahmenplan wird beschrieben, welche Leitideen und Werte dem pädagogischen Handeln der Fachkräfte zugrunde liegen. Der Rahmenplan macht aber auch deutlich, dass die Verantwortung für Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit in einer gemeinsamen Verantwortung von Eltern, Fachkräften, Trägern und Behörden liegt.

Diese gemeinsame Verantwortung wurde bereits bei der Erarbeitung des Rahmenplans deutlich. Vertreterinnen und Vertreter der Träger, der Jugend- und Bildungsbehörde, der Ausbildungsstätten, Eltern und Wissenschaft haben sich daran beteiligt und schufen einen für alle Einrichtungen verbindlichen Rahmen für Bildung und Erziehung im Elementarbereich.

Der Rahmenplan wird aktuell im Zuge der Entwicklung des Bildungsplans 0 bis 10 überarbeitet.

Die derzeit gültige Druckfassung des Rahmenplans kann gerne beim Team Frühkindliche Bildung angefragt werden.

Die Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren ist eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe, der man nicht nur durch den Ausbau von Betreuungsplätzen, sondern auch durch die Sicherstellung von qualitativen Standards gerecht werden muss. Denn gerade die Kleinsten bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit, Unterstützung und Fürsorge.

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII 'Tagesbetreuung für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen' hat 2010 mit Hilfe einer Unter-Arbeitsgruppe Qualitätsmerkmale für die Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in der Stadtgemeinde Bremen formuliert.

Mit der im Februar 2011 erschienenen Broschüre bekommen pädagogische Fachkräfte einen Orientierungsleitfaden für die Gestaltung Ihres pädagogischen Alltags an die Hand. Die Standards für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren formulieren dabei wünschenswerte und gleichzeitig praktisch realisierbare Ziele.

Sie beziehen sich sowohl auf alle Einrichtungsformen für Kinder unter drei Jahren (Krippe, Kleinkindgruppe, alterserweiterte Gruppe) als auch auf die Tagespflege.

Die Broschüre können Sie hier downloaden:
Grundlagen und Qualitätsstandards in der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren (pdf, 752.3 KB)