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Verordnungen und Erlasse

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 21.06.2022 eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Sie enthält folgende Regelungen:

  • Wegfall der Testpflicht in Kindertagesstätten
  • Die Isolationsdauer für infizierte Personen beträgt fünf Tage, sofern mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist.
  • Die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als Download:

    Mit der zweiten Änderungsverordnung vom 09.08.2022 wurde die zweite Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit weiteren Änderungen bis zum 15.09.2022 verlängert.
    Verordnung zur zweiten Änderung der Zweiten Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, 09.08.22 (pdf, 210 KB)