Im Land Bremen gilt das Weiterbildungsgesetz. Dieses Gesetz regelt zum Beispiel, wem Weiterbildung zusteht, wie sie gefördert wird und welche Ziele sie hat.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Ihre Weiterbildung. Mehr Informationen finden Sie unter bildungspraemie.info.
Beraten werden Sie auch durch die Bremer Volkshochschule (VHS) am Bahnhof, Breitenweg 2/Ecke Bahnhofstraße innerhalb der normalen Öffnungszeiten. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Hanna Reisch, Telefon 0421 361-19677.
Das Konzept für lebenslanges Lernen stellt momentan die Anlage zur Verordnung zum Weiterbildungsgesetz dar. Es wird von der Behörde zur Zeit inhaltlich erarbeitet. Einen ersten Eindruck davon, welche Maßnahmen in besonderem öffentlichen Interesse sind und deshalb stärker finanziell gefördert werden als andere, erhalten Sie hier: