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Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern

Die klassische Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher besteht aus einer schulischen Ausbildung und einem daran anschließenden Anerkennungsjahr. Sie wird in Bremen und Bremerhaven in unterschiedlichen Formaten angeboten:

Neben den staatlichen Fachschulen bieten auch Private Fachschulen Ausbildungsformate zur Erzieherin oder zum Erzieher an:

Alle Ausbildungsgänge führen zu dem Abschluss staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher. Die Zugangsvoraussetzungen sind für alle Ausbildungs- und Schulformen gleich.
Für Fachkräfte im Anerkennungsjahr gibt es Ansprechpersonen im Referat 31 - Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte bei der Senatorin für Kinder und Bildung.

Seit dem 1. August 2020 erhalten angehende Erzieherinnen und Erzieher an den beiden öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Bremen eine monatliche Bildungsprämie. Weitere Informationen

Klassische additive Ausbildung

An den Bremer und Bremerhavener Fachschulen wird die zweijährige vollschulische Ausbildung mit der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Erzieherin / zum staatlich geprüften Erzieher durchgeführt. Im Anschluss leisten die Absolventinnen und Absolventen ein Anerkennungsjahr ab und beenden ihre Ausbildung mit der Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre (2 Jahre Fachschule + 1 Jahr Anerkennungspraktikum)
Bewerbungsschluss: 1. März (jährlich)

Bewerbungen können gerichtet werden an:
- Inge Katz Schule
- Schulzentrum Blumenthal
- Berufsbildende Schulen Sophie Scholl

Ausbildung in Teilzeit

Bei dieser Ausbildung findet der Unterricht an drei Tagen in der Woche in der Schule statt. Angesprochen sind Bewerberinnen und Bewerber, die aus familiären Gründen keinen Vollzeitbildungsgang besuchen können oder neben der Ausbildung weiter berufstätig sein wollen.

Ausbildungsdauer: 4 Jahre (3 Jahre Fachschule + 1 Jahr Anerkennungspraktikum)
Bewerbungsschluss: 1. März (jährlich)

Bewerbungen können gerichtet werden an:
- Inge Katz Schule
- Schulzentrum Blumenthal
- Berufsbildende Schulen Sophie Scholl

Quereinsteigermaßnahme für Pädagogische Fachkräfte

Mit dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit, sich in neun Monaten zur pädagogischen Fachkraft für die Gruppenleitung in Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Das Besondere: Der erfolgreiche Abschluss dieser Maßnahme berechtigt die an der Maßnahme Teilnehmenden auf Dauer, in der Funktion als pädagogische Fachkraft für die Gruppenleitung in bremischen Kindertageseinrichtungen tätig zu sein. Diese Maßnahme ist geeignet für Menschen, die bereits eine umfangreichere Vorbildung aufgrund einer Berufsausbildung oder eines Studiums im sozialen bzw. pädagogischen Bereich haben. Ziel ist es, auf den bereits vorhandenen sozialen bzw. pädagogischen Qualifikationen aufzusetzen und sie über ein abgestimmtes Modul-Konzept zur pädagogischen Fachkraft nachzuqualifizieren. Auch die praktischen Anteile werden integriert. Das heißt, die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger arbeiten bereits vom ersten Tag an in einer Kindertageseinrichtung mit – gegen Bezahlung -, und werden vor Ort während der Zeit der Nachqualifizierung von einer erfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft begleitet. Dazu schließen sie einen Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung ab.

Mehr Infos

Parititätisches Bildungswerk Bremen

1. Berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Das Paritätische Bildungswerk bietet seit mehreren Jahrzehnten die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher berufsbegleitend an. Sie gliedert sich in zwei Jahre Unterricht + Berufspraxis und das anschließende Anerkennungsjahr.

Der Unterricht findet in der Regel an zwei Tagen der Woche statt, an drei Tagen gehen Sie Ihrer Arbeit in Kita/ Krippe oder Jugendhilfe nach oder sind als Praktikantin/Praktikant in diesem Arbeitsbereich tätig. Weitere Zeitmodelle (z.B. Unterricht am Nachmittag/Abend) werden bei Bedarf angeboten. Die Finanzierung der Lehrgangskosten kann durch AufstiegsBAFöG, Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur oder des Jobcenters oder durch den Arbeitgeber erfolgen.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre (2 Jahre Fachschule + 1 Jahr Anerkennungspraktikum)
Bewerbungsschluss: 31. März (jährlich); Infoveranstaltungen im Januar/ Februar; regelmäßig offene Beratung

2. Intensivlehrgang zur Vorbereitung der Externenprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher

Berufsbegleitendes Angebot für diejenigen, die sich die Externenprüfung zutrauen, sich dafür aber eine vorbereitende Lerngruppe sowie Orientierung durch erfahrene Fachlehrkräfte wünschen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen Förderung durch Bremer Weiterbildungsscheck.

Dauer: 1 Jahr, 2x wöchentlich abends sowie 14tägig samstags außerhalb der Bremer Schulferien

Mehr Informationen
Berufsbegleitende Ausbildung
Intensivlehrgang Externenprüfung

Institut für Berufs- und Sozialpädagogik (Ibs) gGmbH Bremen

Das ibs bietet verschiedene Formate an:

1. Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher:in
Die Ausbildung beläuft sich über zwei Jahre (mit anschließendem Anerkennungsjahr). Deinen Lebensunterhalt während der Theorieausbildung kannst du über das einkommensunabhängige Aufstiegs BAföG oder über die Agentur für Arbeit/Jobcenter finanzieren. Dieses Geld musst du nicht zurückzahlen. Für Bremer:innen beträgt das Schulgeld 160 Euro im Monat. Finanzieren kannst du das Schulgeld ebenfalls über das Aufstiegs-BAföG zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsloses Darlehn. Wenn das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für dich zuständig sind, kannst du dir in vielen Fällen auch die Ausbildung, z.B. als Umschulung, finanzieren lassen.
Bewerbungsschluss: 1. August

2. Teilzeitausbildung zum/zur Erzieher:in
Hier dreht sich die Teilzeitausbildung um die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung, dementsprechend beginnt in dieser Klasse der Schultag später und endet früher. Dafür verlängert sich die Ausbildung um rund ein halbes Jahr auf 30 Monate. Die Ausbildung ist zertifiziert für Umschülerinnen und Umschüler.
Bewerbungsschluss: 1. März

3. Berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Erzieher:in
Der schulische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen in der Woche statt, an drei Tagen arbeitest du angestellt in der Kita oder Jugendhilfe oder bist als Praktikant:in dort tätig. Die Schulkosten werden durch das Aufstiegs-BAföG, einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder des Jobcenters oder über das Qualifizierungschancengesetz getragen.
Ausbildungsdauer: 24 Monate berufsbegleitende Schule plus 6 monatiges „Anrechnungsjahr“
Bewerbungsschluss: 1. August

4. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
Anders als bei der klassischen Erzieher*innen-Ausbildung werden hier die praktischen Anteile vom ersten Ausbildungsjahr an integriert. Theorieunterricht und praktischer Einsatz wechseln sich über die gesamte Ausbildungszeit von drei Jahren ab. Damit wird die Kita von Anfang an zum Ausbildungsort und die Auszubildenden arbeiten bereits in einer Kita mit.

Dazu schließen sie einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.190,69 € im ersten, 1.252,07 € im zweiten und 1.353,38 € im dritten Ausbildungsjahr, zuzüglich einer Abschlussprämie nach erfolgreichem Abschluss in Höhe von 400 €. Die Ausbildungskosten werden im Rahmen des PiA-Modellversuchs von der Senatorin für Kinder und Bildung finanziert. Insgesamt stehen 75 Schul- bzw. Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Ausbildung beginnt am 01.08. und dauert drei Jahre.
Bewerbungsschluss: 15. März 2023

Weitere Infos: www.erzieherin-bremen.de

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen sind für alle Ausbildungs- und Schulformen gleich. Es gibt vier unterschiedliche Möglichkeiten


Voraussetzung 1
  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
    plus
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
    und 900 Stunden Praxiserfahrung mit Kindern/Jugendlichen
    oder
  • drei Jahre Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld
Voraussetzung 2
  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
    plus
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin, zum sozialpädagogischen Assistenten,
    zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger
Voraussetzung 3
  • Zugangsberechti­gung für eine Hochschule oder Fachhochschule
    plus
  • 900 Stunden Praxis mit Kindern und Jugendlichen (Praktikum, FSJ, Bufdi)
Voraussetzung 4
  • Hochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
Alle Bewerberinnen und Bewerber benötigen als Nachweis ihrer persönlichen Eignung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und als Nachweis ihrer gesundheitlichen Eignung eine ärztliche Bescheinigung.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem nichtdeutschen Schulabschluss müssen eine deutsche Sprachprüfung (B2-Prüfung) abgelegt haben.

Ansprechpersonen zur Ausbildung und den Zugangsvoraussetzungen

Wenden Sie sich hierzu bitte an die Fachschulen für Sozialpädagogik:

- Inge Katz Schule
- Schulzentrum Blumenthal
- Berufsbildende Schulen Sophie Scholl
- Paritätisches Bildungswerk Bremen
- Institut für Berufs- und Sozialpädagogik (Ibs)

Ansprechpersonen zum Anerkennungsjahr
Fachliche Beratung

Bremerhaven, Umland und andere Bundesländer

Herr Arne Busch

31-16

An der Weide 50
28195 Bremen


Bremen-Nord und Bremen-Süd

Herr Arne Busch

31-16

An der Weide 50
28195 Bremen


Telefonisch erreichbar: montags 8:30 bis 10:30 Uhr, donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr

Bremen-Ost und andere Bundesländer

Frau Ellen Gutschmidt

31-11

An der Weide 50
28195 Bremen


Telefonisch erreichbar: montags 9:00 bis 11:00 Uhr.

Bremen-West und Bremen-Mitte

Frau Verena Metzner

31-13

An der Weide 50
28195 Bremen


Telefonisch erreichbar: freitags 9:00 bis 11:00 Uhr

Organisation und Verwaltung

Frau Kirsten Högemann

31-14

An der Weide 50
28195 Bremen


Telefonisch erreichbar: täglich zwischen 10:00 und 12:00 Uhr

Herr Timo Gentes

30-PJ-02 und 31-15

An der Weide 50
28195 Bremen


Frau Andrea Schudok

31-15

An der Weide 50
28195 Bremen



Postanschrift

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 31 - Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Für Besuche

An der Weide 50
28195 Bremen

Weitere Informationen zum Anerkennungsjahr

Anerkennungsordnungen

Informationen und Formulare rund um das Anerkennungsjahr erhalten Sie unter service.bremen.de u.a. zu diesen Themen: