Haben Sie im Ausland eine Ausbildung zur Lehrkraft abgeschlossen und möchten in Bremen oder Bremerhaven an Schulen unterrichten?
Dann können Sie die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation bei uns beantragen.
Anerkennung Plus II – Beratung in der Arbeitnehmerkammer
Bürgerstr. 1, 28195 Bremen
Anmeldung zur Beratung
Telefon: +49 421 36301-954
E-Mail: anerkennung@arbeit.bremen.de
Beratung rund um Anerkennung und Qualifizierung
Anerkennungsberatung Bremerhaven
Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH (afz)
Hafenstraße 126, 27576 Bremerhaven
Telefon: +49 471 983 99 - 38
Telefon:+49 471 983 99 - 39
Telefon: +49 471 983 99 - 55
E-Mail: anerkennungsberatung@afznet.de
AFZ-Beratungen
Frauen Arbeits Welten gGmbH
Knochenhauerstr. 20 – 25
28195 Bremen
+49 421 16937-0
kontakt@faw-bremen.de
www.faw-bremen.de
Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung zur Lehrkraft?
Dürfen Sie in Ihrem Ausbildungsland ohne Einschränkungen als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule arbeiten? Nur dann ist das hier beschriebene Anerkennungsverfahren für Sie das richtige Verfahren. In manchen Ländern sind über einen Hochschulabschluss hinaus noch weitere Qualifikationen erforderlich.
In der Türkei wird zum Beispiel das Absolvieren der Anwärterphase (adaylık süreci) an einer öffentlichen Schule für ein Anerkennungsverfahren vorausgesetzt.
Haben Sie Ihre Ausbildung als Lehrkraft an einer ausländischen Hochschule absolviert?
Nur Ausbildungen, auf die dieses zutrifft, können anerkannt werden.
Haben Sie bereits in einem anderen deutschen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Lehrberechtigung gestellt?
Die Antragstellung ist zeitlich nur in einem einzigen Bundesland möglich.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz derzeit im Bundesland Bremen?
Falls nicht, sollten Sie in Ihrem Antrag die Ernsthaftigkeit begründen, als Lehrkraft in Bremen oder Bremerhaven tätig werden zu wollen.
Welche Fächer kann und möchte ich unterrichten?
Und welche Schulformen und Lehrämter gibt es im Land Bremen?
Sie beantragen die Anerkennung online unter:
Anerkennung in Deutschland
oder Sie schicken den Antrag per Post an:
Der Senator für Kinder und Bildung
Staatliches Prüfungsamt
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen
Bitte stellen Sie den Antrag nicht per E-Mail.
Um Ihren Antrag zu bearbeiten, benötigen wir diese Unterlagen:
falls es auf Sie zutrifft, außerdem:
Von den Unterlagen sind Kopien der Originale einzureichen. Sofern die Originale nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, werden zusätzlich Übersetzungen ins Deutsche benötigt. Übersetzungen müssen von einer Person erstellt sein, die in Deutschland oder im Ausland zum Dolmetschen öffentlich bestellt oder beeidigt ist.
Hier können Sie sich die Infografik zum Anerkennungsverfahren herunterladen (png, 463.8 KB)
Voraussetzung für die Gleichwertigkeit ist, dass zwischen Ihrer und der in Bremen erforderlichen Lehrkräfteberufsqualifikation keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Verglichen werden die studierten Unterrichtsfächer, Ausbildungsdauer, -inhalte und -struktur.
Nachdem das Staatliche Prüfungsamt Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid enthält eine der folgenden Entscheidungen:
Gleichstellung ohne Ausgleichsmaßnahmen
Ihre Qualifikation ist gleichwertig mit einer bremischen Qualifikation als Lehrkraft. Sie erhalten einen Bescheid, mit dem die Lehrbefähigung in einem Fach oder die Lehramtsbefähigung in allen für das jeweilige Lehramt erforderlichen Fächern festgestellt wird. Als anerkannte Lehrkraft können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen beim Senator für Kinder und Bildung in Bremen oder beim Magistrat Bremerhaven bewerben
Ablehnung
Der Antrag wird abgelehnt, da die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Der Zugang zum reglementierten Beruf der Lehrkraft ist in diesem Fall nur durch ein Lehramtsstudium mit anschließendem Vorbereitungsdienst möglich. Gegebenenfalls können Ihre bisherigen Studienleistungen auf das hiesige Studium angerechnet werden. Dies prüft die Universität.
Ausgleichsmaßnahmen
Zwischen Ihrer Qualifikation und einer bremischen Qualifikation als Lehrkraft bestehen wesentliche Unterschiede. Diese Unterschiede können ausgeglichen werden durch:
Nach erfolgreichem Absolvieren einer dieser beiden Ausgleichsmaßnahmen wird die Gleichwertigkeit festgestellt.
Als anerkannte Lehrkraft können Sie sich jetzt auf ausgeschriebene Stellen beim Senator für Kinder und Bildung in Bremen oder beim Magistrat Bremerhaven bewerben.
A Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang besteht aus einem wissenschaftlichen und/oder berufspraktischen Teil. Wenn beide Teile erforderlich sind, so ist zunächst der wissenschaftliche Teil zu absolvieren.
Der Anpassungslehrgang dauert maximal drei Jahre.
Wissenschaftlicher Teil
Der wissenschaftliche Teil des Anpassungslehrgangs wird durchgeführt von:
Universität Bremen
Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB)
Universitätsboulevard 18, 28359 Bremen
Sportturm, 4. Ebene
Gesche Heidemann
Telefon: +49 421 218-57102
E-Mail: bqfg@uni-bremen.de
Uni Bremen, Anpassungsstudium
Berufspraktischer Teil
Der berufspraktische Teil des Anpassungslehrgangs dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate. Er kann absolviert werden am:
Landesinstitut für Schule (LIS)
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen
Bitte informieren Sie sich zunächst unter:
Berufspraktischer Anpassungslehrgang
Rechtliche Zulassung zum berufspraktischen Anpassungslehrgang
Telefon: +49 421 361-14405
E-Mail: zulassung@lis.bremen.de
Fachliche Belange
Ruth Beckmann
E-Mail: ruth.beckmann@lis.bremen.de
B Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung wird vom Staatlichen Prüfungsamt durchgeführt. Sie stellt fest, ob die teilnehmende Person über die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen bereits vollumfänglich verfügt, um den Beruf in dem angestrebten Lehramt in Bremen auszuüben. In jedem Unterrichtsfach ist eine Unterrichtsstunde schriftlich zu planen, in Anwesenheit einer Prüfungskommission durchzuführen und anschließend in einem Prüfungsgespräch zu erörtern.
Die Prüfung wird nach den Maßstäben der Zweiten Staatprüfung beurteilt.
Der Senator für Kinder und Bildung
Staatliches Prüfungsamt
Dr. Aydin Gürlevik
Telefon: +49 421 361 2217
E-Mail: aydin.guerlevik@bildung.bremen.de
Voraussetzung für das Unterrichten der Schülerinnen und Schüler sind deutsche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Innerhalb von drei Jahren nach Einstellung in den Schuldienst sollen die Lehrkräfte die Kompetenzen auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht haben.
(§ 3 Abs. 6 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter)
Für die Ausbildung gilt:
Anke Treseler
Tel.: 0421 361 99736
anke.treseler@bildung.bremen.de