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Zuerkennung der Fachhochschulreife

6-monatiges Praktikum (Vollzeit) in einem kaufmännischen und staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

1. Die folgenden Unterlagen sind unbedingt vor dem Beginn des kaufmännischen Praktikums im Referat 22 der SKB einzureichen:

  • Antragsformular (Download hier) (pdf, 175.3 KB)
  • Abschlusszeugnis der Zweijährigen Höheren Handelsschule
  • Praktikantenvertrag über 6 Monate
  • Bescheinigung der Ausbildereignungsprüfung des Betreuers
  • Bescheinigung der Handelskammer (Betrieb ist geeignet und darf im entsprechenden kaufmännischen Beruf ausbilden)
  • Auf den Zeitraum des Praktikums angepasster Ausbildungsplan für den entsprechenden Ausbildungsberuf nach Ausbilderverordnung
  • der Plan muss Angaben über Ziele und Ablauf des Praktikums beinhalten sowie die Aufgaben der/des Praktikanten/in
  • Personalausweis oder Reisepass

Das Praktikum sollte erst dann begonnen werden, wenn der Senator für Kinder und Bildung dieses schriftlich für den Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt hat!

2. Praktikumszeugnis nach Beendigung des Praktikums
Nach Beendigung des Praktikums ist ein ausführliches Praktikumszeugnis einzureichen. Erst im Anschluss entscheidet die SKB über die Zuerkennung der Fachhochschulreife.

Einzureichende Unterlagen legen Sie bitte in Kopie und bei Abholung der Bescheinigung im Original vor.