Anerkennung beruflicher Abschlüsse: Erziehungsberufe, Technikerinnen und Techniker
Bei der Senatorin für Kinder und Bildung kann die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen folgender Berufe beantragt werden:
- Erzieher:innen
- Kinderpfleger:innen
- Heilerziehungspfleger:innen
- Haus- und Familienpfleger:innen
- Techniker:innen
(ausgenommen osteuropäische Technikerabschlüsse - wenden Sie sich an die Handwerkskammer)
Benötigte Unterlagen
- Lebenslauf
- Amtlich beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen, Diplomen oder sonstigen Nachweisen mit Fächern und Noten in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einer/einem in Deutschland zugelassenen anerkannten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer)
- Amtlich beglaubigte Kopien von vorhandenen Arbeitsnachweisen in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einer/einem in Deutschland zugelassenen anerkannten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer)
- Nachweis des B 2-Levels in Deutsch (für die Erteilung der Berufserlaubnis)
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
Kontakt
Rembertiring 8-12
28195 Bremen