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Anerkennung beruflicher Abschlüsse: Erziehungsberufe, Technikerinnen und Techniker

Bei der Senatorin für Kinder und Bildung kann die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen folgender Berufe beantragt werden:

  • Erzieher:innen
  • Kinderpfleger:innen
  • Heilerziehungspfleger:innen
  • Haus- und Familienpfleger:innen
  • Techniker:innen
    (ausgenommen osteuropäische Technikerabschlüsse - wenden Sie sich an die Handwerkskammer)

Benötigte Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen, Diplomen oder sonstigen Nachweisen mit Fächern und Noten in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einer/einem in Deutschland zugelassenen anerkannten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer)
  • Amtlich beglaubigte Kopien von vorhandenen Arbeitsnachweisen in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einer/einem in Deutschland zugelassenen anerkannten/beeidigten Übersetzerin/Übersetzer)
  • Nachweis des B 2-Levels in Deutsch (für die Erteilung der Berufserlaubnis)
  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass

Kontakt

Frau Beatrice Witt

22-15

Rembertiring 8-12
28195 Bremen