Das Bildungsressort ist für schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren zuständig. Sie können erste Sprachkenntnisse in Lerngruppen erlangen. Diese heißen Vorkurse und finden in Schulen in ganz Bremen statt.
Wenn Flüchtlingsfamilien aus Übergangswohneinrichtungen in Wohnungen in entfernte Stadtteile ziehen, ist dies gegebenenfalls mit einem Wechsel des Vorkurses für die Kinder von Flüchtlingen verbunden. Nach Möglichkeit wird aber ein weiterer Schulwechsel vermieden.
Kinder von Flüchtlingen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten erste Sprachlernangebote über Hausbeschulungen durch Lehrkräfte der Senatorin für Kinder und Bildung.
Die Bremer Schulen melden alle Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse bei der Senatorin für Kinder und Bildung an. Hierzu werden Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift benötigt. Ist das Kind bereits in Bremen beim Einwohnermeldeamt registriert, tauchen die Daten automatisch im Schülerverzeichnis auf.
Die Zuweisung zu einem Vorkurs erfolgt zeit- und wohnortnah durch die Senatorin für Kinder und Bildung. Danach wird die Behörde Kontakt mit der aufnehmenden Schule und den Erziehungsberechtigten oder Betreuern aufnehmen.
Sollten Sie Fragen haben oder sich bei der Antragstellung unsicher sein, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail. Vielen Dank.
Vorkurse an allgemeinbildenden Schulen